Datum: 16.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2023
2 Bauvorhaben Sontheim, Eisenrieder Str. 20: Neubau eines Jungviehstalls mit Güllekeller und Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls mit Teilabbruch der bestehenden Stallhülle
3 Bauvorhaben Sontheim, Alpenweg 11: Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus
4 Einführung von getrennten Abwassergebühren; Entscheidung über das Flächenerhebungsverfahren und Auftragsvergabe
5 Erschließung Bauhof Sontheim; Information über Vergabe

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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 16.10.2023 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 09.10.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 21.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauvorhaben Sontheim, Eisenrieder Str. 20: Neubau eines Jungviehstalls mit Güllekeller und Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls mit Teilabbruch der bestehenden Stallhülle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 16.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Bauwerber plant den Neubau eines Jungviehstalls mit Güllekeller und die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalls mit Teilabbruch der bestehenden Stallhülle. Der neue Jungviehstall soll an der südlichen Grundstücksgrenze entstehen und hat die Ausmaße von 43,90 m x 16,00 m. Die Erweiterung des bestehenden Milchviehstalles hat Ausmaße von 44,30 m (Ostseite) bzw. 32,50 m (Westseite) x 25,20 m. Für die Errichtung des neuen Jungviehstalles wurde eine Befreiung beantragt. Die Abstandsflächentiefe soll aufgrund der beengten Platzverhältnisse auf die Mindesttiefe von 3,0 m verkürzt werden. Diesem Antrag hat der Gemeinderat bereits in der Sitzung vom 07.08.2023 zugestimmt.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Allerdings liegt das Bauvorhaben komplett im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Östlichen Günz. Insbesondere für den unter dem Jungviehstall geplanten Güllekeller müssen daher entsprechende Maßnahmen getroffen werden, die mit den Bauantragsunterlagen nachgewiesen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen unter der Maßgabe zu erteilen, dass die hochwasserangepasste Ausführung positiv vom Landratsamt Unterallgäu geprüft sein muss. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Sontheim für Schäden, die durch ein Hochwasser am Grundstück oder den Gebäuden entstehen oder für Schäden, die durch Gülleeintrag in das öffentliche Gewässer entstehen, keinerlei Haftung übernimmt. Der Bauantrag wird zuständigkeitshalber an das Landratsamt Unterallgäu weitergeleitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bauvorhaben Sontheim, Alpenweg 11: Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 16.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Bauwerber beantragen den Anbau eines Wintergartens an ein Wohnhaus. Der Wintergarten mit einer Größe von 4,20 m x 6,80 m soll dabei an der Südostseite des bereits bestehenden Wohnhauses angebaut werden. Der gültige Bebauungsplan „Steigfeld 2“ legt für dieses Baugrundstück im Osten eine Baugrenze fest, welche mit dem Bauvorhaben um 3 Meter überschritten wird. Hierfür wurde eine Befreiung beantragt. Die Überschreitung der Baugrenze beeinträchtigt keine Nachbarn und die Abstandsflächen werden eingehalten. Ebenso werden GRZ und GFZ eingehalten. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung zugestimmt werden und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens auf dem Flurstück Alpenweg 11, Sontheim und stimmt der beantragten Befreiung zur Überschreitung der östlichen Baugrenze zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde zu fertigen und die Bauantragsunterlagen an das Landratsamt Unterallgäu zur zuständigen Bearbeitung zu senden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Einführung von getrennten Abwassergebühren; Entscheidung über das Flächenerhebungsverfahren und Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 16.10.2023 ö 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 10.07.2023 hat der Gemeinderat die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab dem Jahr 2026 beschlossen. Die Entscheidung über die Art des Flächenerhebungsverfahrens wurde vertagt bis entsprechende Angebote vorliegen. Priorisiert werden soll das Selbstauskunftsverfahren auf Basis DFK mit ausgewerteten Luftbildern.
Mittlerweile liegen die Angebote für die beiden in Frage kommenden Verfahren vor. Für das Verfahren auf Basis eines bereits erfolgten Bildfluges mit einem Selbstauskunftsverfahren durch die Grundstückseigentümer würden Gesamtkosten von 45.958,99 € brutto anfallen. Das Verfahren auf Basis der Daten aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems mit einem Selbstauskunftsverfahren durch die Grundstückseigentümer würde Kosten in Höhe von 34.045,90 € verursachen. Vorteile des Befliegungsverfahrens sind, dass auf den Selbstauskunftsunterlagen sowohl bereits die überdachten Flächen als auch die befestigten Bodenflächen quadratmetergenau angegeben werden können. Dadurch werden den Bürgern das Ausfüllen der Selbstauskunftsunterlagen erleichtert und auch die Nach- und Kontrollarbeiten durch die Verwaltung sind deutlich geringer und damit auch weniger zeit- und kostenintensiv. Schlussendlich führt das teurere, aber deutlich genauere Verfahren zu mehr Akzeptanz bei den Gebührenpflichtigen. Die Verwaltung empfiehlt daher, das Befliegungsverfahren zu beauftragen. Bei beiden Angeboten sind neben den Flächenerhebungsverfahren jeweils auch die notwendigen Betriebsabrechnungen nach KAG, die Kalkulation der getrennten Abwassergebühren sowie Überarbeitung des Gebührenteils der Beitrags- und Gebührensatzung enthalten.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt, dass zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühren ab dem Jahr 2026 als Flächenerhebungsverfahren das sogenannte Befliegungsverfahren zum Einsatz kommen soll. Die Verwaltung und der 1. Bürgermeister werden ermächtigt, entsprechend den vorliegenden Angeboten, die Aufträge an die Fa. Schneider & Zajontz sowie die Firma galileo-ip Ingenieure GmbH zu erteilen. Die Gesamtauftragssumme liegt bei brutto 45.958,99 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Erschließung Bauhof Sontheim; Information über Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 16.10.2023 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert den Gemeinderat über eine dringliche Auftragsvergabe gemäß Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung. Mit Auftrag vom 06.10.2023 wurde die Fa. Kutter GmbH, Memmingen mit der Herstellung der Außenanlagen Bauhof - hier Bereich Zaun- und Toranlage- beauftragt. Die Gesamtauftragssumme beträgt 38.772,75 Euro und wurde vom Ingenieurbüro pbu geprüft. Die Auftragsvergabe erfolgte im Rahmen einer dringlichen Anordnung, da die Zaunanlage mit den derzeit laufenden Erschließungsarbeiten abgeschlossen werden muss, um Kosten einzusparen.

Datenstand vom 14.11.2023 12:02 Uhr