Datum: 13.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 16.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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ö
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1 | |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Harzenetter führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 17.10.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 16.10.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Sanierung Nepomukbrücke - Überblick aktueller Baustand und Baukosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Dr. Zircher, IB Puhla GmbH & Co.KG, Kaufering, gibt mithilfe einer Präsentation einen Überblick zum aktuellen Baustand und den Baukosten bei der Sanierung der Brücke über die Östliche Günz (Nepomukbrücke). Aufgrund der unvorhergesehenen und vorgefundenen Situation beim Teilrückbau der Brücke waren zusätzlich benötigte Arbeiten im Umfang von rund 50.000 Euro erforderlich. Zudem muss die Brücke nach Vorgaben der Statik mit Mikropfählen teilweise neu gegründet werden, was ebenfalls Mehrkosten verursacht. Die Gesamtmehrkosten belaufen sich auf netto 143.839,63 Euro. Hierfür wird bei den Zuschussgebern eine Förderung beantragt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Baustandsbericht von Herrn Dr. Zircher und beauftragt die Bauunternehmung Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG, Pfaffenhausen mit den zusätzlichen Leistungen, Nachtrag 2 vom 26.10.2023 in Höhe von netto 143.839,63 Euro. Die Verwaltung wird beauftragt die Mehrkosten zur Förderung anzumelden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Aufbau einer Nahwärmeversorgung; Bundesförderung für effiziente Wärmenetze zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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ö
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3 | |
Sachverhalt
VR Ernst verweist auf die Vorstellung der Fa. e-con AG in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit dem Bau- und Umweltausschuss vom 23.10.2023 und gibt nochmals einen kurzen Überblick über die gesetzlichen Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung und einen möglichen Fahrplan der Gemeinde Sontheim zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Es ist angedacht, die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung über Modul 1 der BEW-Förderung im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zu erfüllen. Als Partner soll hier die Firma e-con AG, Memmingen, die Gemeinde Sontheim unterstützen.
Beschluss
Die Gemeinde Sontheim beabsichtigt den Aufbau einer Nahwärmeversorgung im Gemeindegebiet. Dieses Projekt wird unter Einbezug aller sich bietenden erneuerbarer Energiequellen (z.B. Biogas, Wind, PV etc.) und der zukünftigen Wärmeabnehmer kommunaler Liegenschaften, Industrie- und Gewerbebetriebe, Wohnsiedlungen/Wohnungsbau durchgeführt. Die Machbarkeitsstudie wird unter Leitung der Firma e-con AG, Schlachthofstr. 61, 87700 Memmingen durchgeführt. Die Gemeinde Sontheim beteiligt sich an den angefallenen Kosten nach Förderung der Machbarkeitsstudie mit einem Pauschalbetrag von 30.000 Euro netto.
Die Gründung einer möglichen gemeinsamen Gesellschaft zwischen e-con AG und der Gemeinde bleibt bis zur Fertigstellung der Studie offen. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie werden der Gemeinde präsentiert und an die Gemeinde übergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bauantrag Sontheim, Kapellenweg 8: Umnutzung einer Garage zu einer 2. Wohneinheit einschl. Erweiterung und Aufstockung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Mit dem eingereichten Bauantrag ist die Umnutzung einer Garage zu einer 2. Wohneinheit einschließlich der Erweiterung und Aufstockung beantragt. Es handelt sich um ein Vorhaben im Kapellenweg 8 in Sontheim. Das Baugrundstück liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich; das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert und öffentliche Belange stehen nicht entgegen. Es handelt sich um Errichtung eines 4,00 x 8,36 m großen Anbau im Erdgeschoss sowie eine Aufstockung im 1. OG in der Größe von 8,36 x 10,16 m. Das Vorhaben dient der Schaffung von zusätzlich benötigtem Wohnraum. Die Abstandsflächen des neuen Gebäudes erfüllen die Vorgaben der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Sontheim und liegen auf dem eigenen Grundstück.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauantrag wird zuständigkeitshalber an das Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Bauvoranfrage Sontheim, Hauptstr. 6 / Schmiedgasse 3: Errichtung eines Melkgebäudes und Abbruch einer Doppelhaushälfte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Der Bauwerber bittet im Rahmen einer Bauvoranfrage um Auskunft, ob es zulässig ist, am Standort Fl.Nr. 108, Gmkg. Sontheim ein Melkgebäude zu errichten und gleichzeitig die bestehende Doppelhaushälfte auf Fl.Nr. 110, Gmkg. Sontheim abzubrechen. Das neue Melkgebäude ist laut Betriebsinhaber für eine wirtschaftliche und zukunftsfähige Entwicklung des landwirtschaftlichen Betriebs notwendig. Das neue Gebäude soll an den bestehenden Liegeboxenlaufstall angebaut werden und hat Ausmaße von 12,80 m x 13,49 m. Die Traufhöhe beträgt 4,00 m, die Firsthöhe 5,50 m. Die Abstandsflächen können eingehalten werden. Die beabsichtige Baufläche liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich und fügt sich in die nähere Umgebung ein.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Bauvoranfrage zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Bersch ist persönlich beteiligt.
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6. Bauvoranfrage Fl.Nr. 332/5, 335/5, Gmkg. Sontheim: Aufstellung eines Werkzeugcontainers, einer Werkstatt und eines Aufenthaltsraums
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Der Bauwerber bittet im Rahmen einer Bauvoranfrage um Auskunft, ob auf den Flurstücken Fl.Nr. 332/2 und 335/5 der Gemarkung Sontheim, mobile Bauten in Form eines kleinen Containers (1,50 m x 2,50 m) und eines Bauwagens als Büro und Aufenthaltsraum aufgestellt werden dürfen. Diese dienen mit aktiver Weiher-Nutzung als Fischzucht als Geräte- und Werkzeuglager sowie zum Vorhalten eines Hälterungsbeckens zum Auswässern der Fische. Aus Sicht des Bauamtes sowie der Unteren Naturschutzbehörde wird die Anfrage als genehmigungsfähig gesehen, da sich die mobilen Bauten in Landschaftsbild einfügen und entsprechende Bepflanzungen geplant sind.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Aufstellung der mobilen Bauten im genannten Umfang zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Der Brandschutz ist insbesondere aufgrund der Nähe der mobilen Bauten zum Kommunalwald stets einzuhalten. Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung für Schadensfälle.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Beschaffung eines Streugutsilos
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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ö
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7 | |
Sachverhalt
VR Ernst informiert, dass das für den Winterdienst benötigte Streusalz bisher im alten Bauhof innerhalb des Gebäudes in einem mit Holzbrettern abgetrennten Bereich gelagert wurde. Dies entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Für den neuen Bauhof ist daher ein mobiles Lagersilo in Stahlbauweise vorgesehen. Das neue Silo soll außerhalb auf der asphaltierten Freifläche installiert werden und hat eine Lagerkapazität von 30 m3, was einem Sattelzug entspricht. Somit entfällt für die Bauhofmitarbeiter das zeit- und arbeitsintensive manuelle Beladen der Salzstreuer. Zudem wird durch das Streusalz der Hallenboden nicht mehr beschädigt. Weiter können beim Ordern des Streusalzes durch eine einmalige Lieferung wesentlich günstigere Preise erzielt werden.
Es wurden drei Angebote angefragt. Die Verwaltung empfiehlt, die Fa. Holten mit der Lieferung des mobilen Silos M1 30 GFK-S zum Bruttopreis von 29.452,50 Euro zu beauftragen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines mobilen Lagersilos für Streusalz für den Bauhof Sontheim an die Fa. Holten GmbH & Co. KG, Brannenburg, gemäß dem Angebot vom 02.10.2023 zum Gesamtpreis von brutto 29.452,50 Euro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Einführung elektronisches Anordnungswesen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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Sachverhalt
VR Ernst informiert über die geplante Einführung des elektronischen Anordnungswesens in der Gemeindeverwaltung. Dieses Modul ist die logische Erweiterung nach Umstellung der Gemeindekasse auf die digitale und rechtssichere Belegarchivierung. Das elektronische Anordnungswesen beinhaltet den elektronischen Vollzug sämtlicher Zahlungsanordnungen. Es ist somit vom Rechnungseingang bis hin zum Kassenvollzug eine komplett elektronische Verarbeitung möglich. Ein weiterer wesentlicher Vorteil liegt darin, dass ab dem Einscannen der Vorgang beauskunftet werden kann. Zudem kann die örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung in den gesamten Workflow miteinbezogen werden. Nicht zuletzt dient die Einführung des elektronischen Anordnungswesens der Einsparung von Arbeitszeit, da die Ablage in der Kasse entfällt sowie der Einsparung von Papier, da keine Anordnungen oder Belege mehr gedruckt werden müssen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Einführung des elektronischen Anordnungswesens bei der Gemeinde Sontheim zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Schritte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Einführung eines Dienstrad-Leasings bei der Gemeinde Sontheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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55. Sitzung des Gemeinderates
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13.11.2023
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Sachverhalt
Die Gemeinde Sontheim soll weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber bleiben und im Hinblick auf den Fachkräftemangel etwas mehr als die normalen Leistungen des TVöD bieten können. Weiterhin steht die Gesundheit der Mitarbeiter im Focus und der Umweltgedanke.
Deshalb wird vorgeschlagen, das Jobrad einzuführen.
Dabei ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt das Dienstrad an seine Arbeitnehmer. Im Rahmen der Barlohnumwandlung erhält der Arbeitnehmer für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades einen Teil des vertraglichen Arbeitsentgelts nicht in bar, sondern als Sachbezug. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil des monatlichen Gehalts in Höhe der Leasingrate einbehält. Dadurch ist die Teilnahme am Dienstrad-Konzept für den Arbeitgeber kostenneutral und mit wenig Aufwand möglich. Durch Gehaltsumwandlung und die damit verbundene Reduzierung des Bruttolohns können Arbeitgeber sogar Sozialabgaben sparen.
Vorteile Arbeitnehmer:
- Freie Auswahl des Rades
Räder können zu 100 % privat genutzt werden
Keine Markenbindung, freie Händlerwahl
Egal ob normales Rad, e-Bike, Lastenrad, Mountainbike, …
Optional sind verschiedene umfassende Service- und Versicherungslösungen buchbar:
Fahrradversicherungen teilweise bereits in Leasingrate enthalten bzw. werden für Verschleißschäden und Inspektionen Zusatz-Pakete angeboten.
Servicevertrag buchbar (allgemeine Überprüfung, z.B. Schaltung, Kette, Bremse, Federung, Akku, Motor, …)
- Flexibilität: bei Kündigung, Krankheit oder Elternzeit greift die Arbeitgeber-Ausfallver-versicherung.
- für Arbeitnehmer ist es deutlich günstiger, ein Dienstrad zu nutzen und im Anschluss zu übernehmen, als sich ein Fahrrad oder E-Bike direkt zu kaufen.
- da die Leasingraten per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bedient werden, verringern sich Steuerlast und Sozialabgaben, so dass die Nettobelastung beim Dienstrad-Leasing deutlich geringer ist als die Leasingrate. Bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Dienstrad gilt die günstige 0,25 %-Regel. Dadurch sparen Arbeitnehmer bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf.
- Die private Nutzung eines Dienstwagens muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Aufgrund der Dienstwagenregelung (auch Dienstwagenprivileg) wird dieser geldwerte Vorteil pauschal als 1 % des Brutto-Kaufpreises angesetzt. Diese Regelung gilt auch für Diensträder. Seit 2020 beträgt die Pauschale für diese aber nur noch 0,25 % des Brutto-Listenpreises, so dass Dienstrad-Nutzer noch günstiger fahren.
Steuerfreiheit: komplett steuerfrei ist ein Dienstrad nur, wenn es nicht per Gehalts-umwandlung finanziert wird, sondern der Arbeitgeber alle Kosten des Leasings übernimmt und dem Arbeitnehmer das Fahrrad oder E-Bike kostenfrei als Gehaltsextra überlässt.
- Weitere Vorteile sind gesunde Bewegung, Nachhaltigkeit und das Einsparen von Spritkosten.
Zur Auswahl des Anbieters stehen „Bikeleasing“ und „Deutsche Dienstrad“.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Jobrad einzuführen und stellt der Verwaltung frei, einen entsprechenden Anbieter auszuwählen. Mit jedem Arbeitnehmer, der das Leasing in Anspruch nimmt, ist einen Zusatzvereinbarung über Schadenersatzforderungen abzuschließen. Sollte die Leasinganbieter bei der Rückgabe des Rades Schadenersatz fordern, muss dafür der jeweilige Arbeitnehmer aufkommen und nicht die Gemeinde.
Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.12.2023 09:04 Uhr