Datum: 22.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
2 Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung
3 Erlass der 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
4 Holzgeldabrechnung 2023
4.1 Gemeindewald Sontheim
4.2 Gemeindewald Attenhausen
5 Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Vergabe Entsorgung Bodenaushub
6 Errichtung einer PV-Dachanlage auf dem neuen Bauhof Sontheim; Auftragsvergabe
7 Errichtung eines zusätzlichen Mastens der 110-kV-Doppelfreileitung durch die LEW Verteilnetz GmbH; Beteiligung der Gemeinde Sontheim
8 Antrag der Musikkapelle Attenhausen e.V. auf Zuschuss für Trachtenerneuerung
9 Fortsetzung des Projektes Öko-Modellregion Günztal
10 Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf Flurstück Fl.Nr. 623/5, Gmkg. Sontheim
11 Bebauungsplan "Kiesabbaugebiet Sontheim - Attenhausen Nord"; Nichtaufnahme eines Bauleitplanverfahrens

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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 12.12.2023 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 11.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Erlass der 1. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 2

Sachverhalt

VR Ernst erläutert, dass beim Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (EWS) die in § 3 definierten Begriffsbestimmungen in zwei Fällen nicht korrekt von der Vorgängersatzung übernommen wurden. Folgende Änderungen müssen daher im Rahmen einer Änderungssatzung umgesetzt werden: 
- § 3 Nr. 7: Grundstücksanschlüsse sind (bei Druckentwässerung) die Leitungen vom Kanal einschließlich des Abwassersammelschachtes 
- § 3 Nr. 8: Grundstücksentwässerungsanlagen sind (bei Druckentwässerung) die Einrichtungen eines Grundstücks, die der Beseitigung des Abwassers dienen, bis zum Abwassersammelschacht.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den vorgestellten Änderungen zu und beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Sontheim. Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntgabe der Satzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Erlass der 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 3

Sachverhalt

Nach Art. 8 Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen für öffentliche Einrichtungen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Bei der Gebührenbemessung können die Kosten für einen mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens vier Jahre umfassen soll. Nachdem die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Sontheim zuletzt zum 01.01.2020 erlassen wurde, steht nun eine Neukalkulation an.
VR Ernst stellt die neue Gebührenkalkulation sowie die 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt den Erlass der ersten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung des Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Sontheim (Friedhofsgebührensatzung - FGS). Die Änderungen in der Friedhofsgebührensatzung treten zum 01.03.2024 in Kraft. Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntgabe der Satzung beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

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4. Holzgeldabrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 4
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4.1. Gemeindewald Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 4.1

Sachverhalt

Die Abrechnung für den Gemeindewald Sontheim schließt mit einem Gewinn von 48.197,03 Euro. Die Rückstellung aus dem Vorjahr in Höhe von 35.000,00 Euro wird aufgelöst und gleichzeitig eine neue Rückstellung in Höhe von 40.000,00 Euro gebildet, so dass ein Gewinn nach Rückstellung von 43.197,03 Euro verbleibt. Damit ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 86,97 Euro pro Recht. Insgesamt bestehen am Gemeindewald Sontheim noch 61,0 Rechte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auszahlungsbetrag auf 86,00 Euro pro Recht festzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit dem weiteren Vollzug.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Jungbold ist persönlich beteiligt.

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4.2. Gemeindewald Attenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 4.2

Sachverhalt

Beim Gemeindewald Attenhausen ergibt sich für das Jahr 2023 ein Verlust von 1.991,76 Euro. Aufgrund der vorgegebenen Berechnungsmethode nach Brennholzrechten werden von dem errechneten Auszahlungsbetrag von 108,00 Euro noch die nicht erbrachte Arbeitsleitung in Höhe von 72,00 Euro abgezogen, so dass ein Auszahlungsbetrag von 36,00 Euro pro Klafter verbleibt. Den drei noch verbliebenen Rechtlern (insgesamt 6 Klafter) werden somit für das vergangene Jahr zusammen 216,00 Euro ausbezahlt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auszahlungsbetrag auf 36,00 Euro pro Klafter festzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit dem weiteren Vollzug.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Vergabe Entsorgung Bodenaushub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Baumaßnahme „Gewerbegebiet Süd Attenhausen“ sind ca. 800 m3 unbelasteter Bodenaushub angefallen, der ordnungsgemäß entsorgt werden soll. Für die Leistung wurden vier Entsorgungsbetriebe angefragt, von denen drei ein Angebot abgegeben haben. Die Angebote wurden ausgewertet. Das preislich günstigste Angebot mit einem Preis von netto 13,25 € je m3 inkl. Transport mit einem 4-Achser LKW hat die Fa. Geiger, Oberstdorf abgegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub im Gewerbegebiet Süd Attenhausen an die Fa. Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG, Oberstdorf lt. dem Angebot vom 04.12.2023 zu vergeben. Die Auftragssumme beläuft sich auf brutto 12.614,00 Euro.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Errichtung einer PV-Dachanlage auf dem neuen Bauhof Sontheim; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 6

Sachverhalt

Auf dem neu erstellten Bauhofgebäude in der Westerheimer Straße soll eine PV-Dachanlage installiert werden. Hierzu wurden vier Firmen aufgefordert, ein Angebot für eine Anlage mit einer maximalen Leistung von 30 kWp sowie die Montage und Installation von 2 Wallboxen für die
E-Fahrzeuge des Bauhofs abzugeben. Es sind vier Angebote eingegangen. Nach technischer und wirtschaftlicher Auswertung ist das Angebot der Fa. Elektrotechnik Scheufele, Erkheim das wirtschaftlichste. Die Angebotssumme beläuft sich auf 26.738,27 Euro brutto für eine Anlage mit 24,36 kWp und 2 Wallboxen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beauftragt die Fa. Elektrotechnik Scheufele, Erkheim, mit der Errichtung einer PV-Erzeugeranlage inkl. Wallboxen auf dem Dach des Bauhofgebäudes. Die Angebotssumme beläuft sich auf 26.738,27 Euro brutto. Die Verwaltung wird mit der weiteren Abwicklung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Errichtung eines zusätzlichen Mastens der 110-kV-Doppelfreileitung durch die LEW Verteilnetz GmbH; Beteiligung der Gemeinde Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 7

Sachverhalt

Die LEW Verteilnetz GmbH plant den Einbau eines zusätzlichen Mastes der 110-kV-Doppelfreileitung, um die Mindestabstände zu einem geplanten Hochwasserrückhaltebecken einhalten zu können. Dieses umfasst einen Erddamm als Absperrbauwerk mit einer Dammhöhe von ca. 7 Metern über dem Talniveau. Das Erddammbauwerk soll auf seiner Krone für Wartungsarbeiten befahrbar sein, in Dammmitte soll zudem eine Ortsverbindungsstraße das Absperrbauwerk überqueren.
Die 110-kV-Freileitung Anlage 11351 kreuzt im Bereich von Mast 55 bis 56 in der Gemarkung Sontheim das geplante Hochwasserrückhaltebecken und das Absperrbauwerk. Durch die Dammkreuzung ergeben sich Minderabstände, die die Errichtung eines zusätzlichen Mastes 55a erforderlich machen. Dieser soll in Spannfeldmitte zwischen Mast 55 und 56 gebaut werden. Durch den zusätzlichen Mast wird die Leitung so weit erhöht, dass an jeder Stelle die Mindestabstände eingehalten werden können. Der neu zu errichtende Mast soll eine Aufhängehöhe von 24,5 m haben. Die Gesamthöhe liegt bei 44,66 m und damit in etwa auf der gleichen Höhe wie die angrenzenden Bestandsmasten 55 und 56.
Neben der Errichtung des zusätzlichen Mastes ist es zudem notwendig, den bestehenden Mast 55 bei einer Stauung durch den Erddamm vor Treibgut zu schützen. Dazu wird das Fundament auf ca. 3 m über EOK verstärkt und als Hochwasserfundament ausgeprägt. Die neue Abmessung des Bodenaustrittes entspricht dabei ungefähr der alten Abmessung inklusive Fundamentköpfe.

Beschluss

Die Gemeinde Sontheim nimmt die Planung zur Neuerrichtung eines Mastes Nr. 55a der 110-kv-Freileitung Anlage 11351 zwischen Mast 55 und Mast 56 zur Kenntnis und befürwortet die Planung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Antrag der Musikkapelle Attenhausen e.V. auf Zuschuss für Trachtenerneuerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 8

Sachverhalt

Die Musikkapelle Attenhausen e.V. hat im Jahr 2023 ihren Trachtenbestand auf die aktuellen Erfordernisse angepasst. Es wurde mehrere Damendirndl geschneidert bzw. angepasst und für die Herren einige alte Trachtenwesten und Jacken erneuert werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich nach Abzug der Eigenbeteiligung der Musikerinnen bei den Trachtenblusen auf 7.469,75 Euro. Mit Schreiben vom 05.01.2024 bittet die Musikkapelle Attenhausen um einen Zuschuss zu den genannten Anschaffungen.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt, der Musikkapelle Attenhausen für die Anschaffung bzw. Erneuerung von Trachten im Jahr 2023 einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 Euro zu gewähren. Die Verwaltung wird mit der Bereitstellung und Auszahlung der Mittel beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Fortsetzung des Projektes Öko-Modellregion Günztal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 9

Sachverhalt

Die Öko-Modellregion Günztal ist ein Zusammenschluss von fünfzehn Kommunen aus den Landkreisen Ostallgäu und Unterallgäu, welche sich von Günzach im Süden bis Kettershausen im Norden entlang der Günz erstrecken.
Die Kommunen haben sich gemeinsam im Jahr 2019 am Wettbewerb zur Anerkennung als „Staatlich anerkannte Öko-Modellregion“ beteiligt. Diese Bewerbung war erfolgreich. Seit November 2019 ist sie mit einem durch das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus geförderten Projektmanagement besetzt. Die Öko-Modellregion war zunächst auf zwei Jahre befristet. Alle Kommunen haben gemeinsam im April 2021 eine Fortführung um weitere drei Jahre bis 17.11.2024 beschlossen.
Ab November 2024 wird ein Übergang in eine dreijährige degressive Förderphase mit folgenden Fördersätzen angestrebt:
2023/2024:        75 %                Anteil Sontheim:        2.000,00 Euro
2024/2025:        60 %                Anteil Sontheim:        2.700,00 Euro
2025/2026:        40 %                Anteil Sontheim:        3.700,00 Euro
2026/2027:        20 %                Anteil Sontheim:        4.800,00 Euro

Nach der degressiven Förderphase kann die Öko-Modellregion für weitere 7 Jahre mit einem Fördersatz von 20 % gefördert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt, vorbehaltlich der weiteren staatlichen Förderung und unter den derzeitigen Rahmenbedingungen, dass alle bzw. die meisten Gemeinden Mitglied bleiben, die „Ökomodellregion Günztal“ für weitere 3 Jahre fortzuführen und mitzugestalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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10. Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf Flurstück Fl.Nr. 623/5, Gmkg. Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 10

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert über einen Antrag der Firma SunShine Energy GmbH, Nürnberg, auf Errichtung einer PV-Freiflächenanlage auf Fl.Nr. 623/5 der Gemarkung Sontheim. Geplant ist eine Anlage auf einer Fläche von 1,67 ha. Hierfür beantragt die Firma in Auftrag und Vollmacht des Eigentümers die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans.
Dem Gemeinderat ist die Fläche bereits aus einem vorangegangenen Antrag bekannt. Nach dem beabsichtigten Beitritt zum Regionalwerk Unterallgäu sollen PV-Anlage vorrangig über das Regionalwerk realisiert werden. Zudem muss der aufgestellte Kriterienkatalog beachtet werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, derzeit keine Anträge auf Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf dem Gemeindegebiet zuzulassen. Es soll aufgrund der Vorgaben des Kriterienkatalogs kein Bebauungsplanverfahren für eine PV-Freiflächenanlage auf Flurstück Fl.Nr. 623/5 der Gemarkung Sontheim eingeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Bebauungsplan "Kiesabbaugebiet Sontheim - Attenhausen Nord"; Nichtaufnahme eines Bauleitplanverfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 57. Sitzung des Gemeinderates 22.01.2024 ö 11

Sachverhalt

Der Regionalplan Donau-Iller sieht nördlich des jetzigen Kiesabbaugebiets große Vorrang- und Vorbehaltsflächen für Kiesabbau vor, die bis zur Gemeindegrenze Westerheim reichen. Im Rahmen einer bauleitplanerischen Voranfrage an das Landratsamt Unterallgäu und andere Träger öffentlicher Belange wurden die Möglichkeiten einer Bauleitplanung für diesen Bereich abgefragt. Die Gemeinde Sontheim möchte den Kiesabbau, der im Regionalplan ausgewiesen ist, nicht verhindern, sondern mit Blick auf die großdimensionierten und raumprägenden Flächenausweisungen gesamtplanerisch geordnet steuern und vor allem die Nachfolgenutzung orts- und landschaftsplanerisch sowie naturschutzfachlich sinnvoll regeln. 
Im Hinblick auf die eingegangenen Antworten der Fachbehörden wäre eine Bauleitplanung zwar in mäßigem Umfang zielführend, allerdings lassen sich der Gemeinde wichtige Dinge, wie Nass- und Trockenabbau, Abbaureihenfolge, Nachfolgenutzung nicht so konkret regeln, wie dies beabsichtigt war. Auch die Grundstücksverfügbarkeiten sowie das Fischereirecht spielen hier eine Rolle. Zudem steht die Bauleitplanung auch im Hinblick auf die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Es soll daher auf eine Bauleitplanung verzichtet werden. Bei künftigen Abbauanträgen im Nordbereich sind die gemeindlichen Belange genauestens zu prüfen und zu gewährleisten.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt, derzeit auf die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen Bebauungsplan „Kiesabbaugebiet Sontheim - Attenhausen Nord“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2024 09:56 Uhr