Datum: 19.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
2 Zuschüsse an die Büchereien Attenhausen und Sontheim
3 Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Sontheim
4 Erlass einer Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter
5 Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sontheim
6 Bereinigung des Straßenbestandsverzeichnisses
7 Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Entsorgung Bodenaushub
8 Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Anlage von Ausgleichsflächen
9 Ehemalige Deponie Attenhausen auf dem Grundstück Fl.Nr. 325; Fachliche Bewertung der Ergebnisse der Detailuntersuchungen
10 Erneuerung der EDV-Ausstattung Rathaus
11 Kommandantenwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen; Bestätigung der neugewählten Kommandanten

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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 23.01.2024 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 22.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Zuschüsse an die Büchereien Attenhausen und Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 2

Sachverhalt

Die Bücherei Attenhausen hat im Jahr 2023 für Medienbeschaffung, Einbandfolien sowie Kontoführungsgebühren insgesamt 2.271 Euro aufgewendet. Mit Antrag vom 18.01.2024 stellt das Büchereiteam Attenhausen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Die Verwaltung hält in diesem Jahr eine Bezuschussung von 900 Euro für gerechtfertigt, da insgesamt weniger laufende Kosten angefallen sind. Zudem steht mit dem geplanten Umzug der Bücherei in diesem Jahr noch eine größere Investition an.

Die Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim hat im Jahr 2023 insgesamt 6.060 Euro für den Medienkauf und Verwaltungskosten aufgewendet. Mit Antrag vom 06.02.204 stellt die Bücherei einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Es wird vorgeschlagen, die Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro in diesem Jahr zu unterstützen. Auch hier stehen noch große Investitionen durch den Umzug an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, der Bücherei Attenhausen eine Zuwendung in Höhe von 900 Euro sowie der Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro für die ehrenamtliche Arbeit in Attenhausen und Sontheim zu gewähren. Die Verwaltung wird mit der Bereitstellung der Mittel im Haushalt sowie der weiteren Abwicklung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 3

Sachverhalt

Durch die Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wurde nunmehr gesetzlich geregelt, dass in Gemeinden mit mehr als 2.500 und höchstens 5.000 Einwohnern die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister grundsätzlich berufsmäßig tätig sind, wenn nicht der Gemeinderat spätestens am 90. Tag vor der Bürgermeisterwahl durch Satzung bestimmt, dass sie ehrenamtlich tätig sein sollen (Ar.t 34 Abs. 2 Satz 2 GO). Durch diese gesetzliche Regelung ist die im Jahr 2013 vom Gemeinderat erlassene Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Sontheim obsolet geworden und kann aufgehoben werden. Dies dient auch der Bereinigung von Rechtsvorschriften. Über vorliegende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Sontheim ist daher abzustimmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters der Gemeinde Sontheim vom 19.02.2024 und beauftragt den 1. Bürgermeister mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Erlass einer Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 4

Sachverhalt

Mit dem Abwasserabgabengesetz (AbwAG) hat der Bundesgesetzgeber die Länder dazu verpflichtet, eine Abwasserabgabe zu erheben. Abgabepflichtig ist im Grundsatz derjenige, der Abwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund einleitet. Anstelle von Einleitern, die weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser direkt einleiten (sog. Kleineinleiter) sind jedoch die Gemeinden mittelbar abgabepflichtig. Eine Abwälzung dieser Abgabebelastung der Gemeinde auf die Kleineinleiter über Einleitungsgebühren nach der BGS-EWS ist nicht möglich, da die Kleineinleiter das Abwasser gerade nicht über die öffentliche Entwässerungsanlage, sondern selbst „direkt“ einleiten. Deshalb erteilt. § 9 Abs. 2 Satz 3 AbwAG den Ländern einen Auftrag zur Regelung der Abwälzbarkeit der Abgabe. Art. 8 Abs. 3 BayAbwAG setzt diesen dahingehend um, dass die Körperschaften, die anstelle von Einleitern abgabepflichtig sind, zum Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen eine Kommunalabgabe nach dem Kommunalabgabengesetz erheben sollen.
Aus diesem Grund muss eine entsprechende Satzung erlassen werden, die dem Gemeinderat hiermit vorgelegt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung für die Erhebung einer Kommunalabgabe zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter (Kleineinleiterabgabe-Satzung) vom 19.02.2024. Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 5

Sachverhalt

Die rechtskräftige Kostensatzung der Gemeinde Sontheim, mit der Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde auf Grundlage des Bayerischen Kostengesetzes geregelt werden, datiert aus dem Jahr 2001. Mittlerweile sind nach der entsprechenden Mustersatzung des Innenministeriums einige Gebühren sowie Tarife angepasst worden, so dass ein Neuerlass unausweichlich erscheint. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Sontheim vom 19.02.2024. Der 1. Bürgermeister wird mit der Ausfertigung und Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Bereinigung des Straßenbestandsverzeichnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 6

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 14.12.2020 hat der Gemeinderat die digitale Führung des Straßenbestandsverzeichnisses der Gemeinde Sontheim beschlossen. Bei der Übernahme des bisher analog geführten Straßenbestandsverzeichnisses zum 01.01.2021 auf die digitale Version wurden die im Beschluss vom 14.12.2020 genannten Straßen zum aktuell gewidmeten Stand übernommen. Im Rahmen der Übernahme sind der Verwaltung zahlreiche Unvollständigkeiten und Widersprüche aufgefallen, die nun zu berichtigen sind. Über die Anpassungen und Änderungen im Straßenbestandsverzeichnis muss der Gemeinderat seine Zustimmung erteilen. VR Ernst stellt dies im Rahmen einer Übersicht dar.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Straßenbestandsverzeichnis, wie in der Änderungstabelle aufgeführt, anzupassen und fortzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anpassungen und Änderungen im digitalen Straßenbestandsverzeichnis durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Gewerbegebiet Süd Attenhausen; Entsorgung Bodenaushub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Baumaßnahme „Gewerbegebiet Süd Attenhausen“ sind ca. 800 m3 unbelasteter Bodenaushub angefallen, der ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Die Leistung kann nun kostengünstiger durch die Biogasanlage Rehm GbR, Frickenhausen durchgeführt werden. Es entstehen für den Transport, das Laden sowie den fachgerechten Einbau des Aushubs Kosten von insgesamt 11.061,05 Euro brutto. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Entsorgung von unbelastetem Bodenaushub im Gewerbegebiet Süd Attenhausen inkl. Laden und fachgerechtem Einbau an die Biogasanlage Rehm GbR, Frickenhausen lt. dem Angebot vom 10.02.2024 zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich auf brutto 11.061,05 Euro. Der in der Sitzung vom 22.01.2024 gefasste Beschluss zur Beauftragung der Fa. Wilhelm Geiger GmbH & Co. KG, Oberstdorf wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Anlage von Ausgleichsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 8

Sachverhalt

Aus den Vorgaben der Bebauungspläne „Bauhof“ sowie „Gewerbegebiet Süd Attenhausen“ sind jeweils noch naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen umsetzen. Hierfür ist die Unterstützung eines Ingenieurbüros für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse sowie für die Bauüberwachung notwendig. Die Leistungsverzeichnisse werden für die Eingrünungsmaßnahmen am Bauhof, am Gewerbegebiet Süd Attenhausen und die Umsetzung der externen naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen in der Schrattenmahd bei Grabus und in den Tiefmähdern bei Attenhausen erstellt. 
Für die Ingenieurleistungen liegt ein Angebot des Ingenieurbüros für Garten- und Landschaftspflege Dipl.-Ing. FH Miriam Puscher, Kempten, vom 14.02.2024 vor. Die Honorarsumme für alle 5 Lose beträgt brutto 23.892,52 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro für Garten- und Landschaftspflege Puscher, Kempten mit der Durchführung der Ingenieurleistungen zur Anlage der Ausgleichsflächen „Bauhof“, „Gewerbegebiet Süd Attenhausen“ sowie die dazugehörigen externen Ausgleichsflächen sowie das Ökokonto Grabus zu beauftragen. Die Honorarsumme beträgt 23.892,52 Euro brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Ehemalige Deponie Attenhausen auf dem Grundstück Fl.Nr. 325; Fachliche Bewertung der Ergebnisse der Detailuntersuchungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 9

Sachverhalt

VR Ernst informiert über die fachliche Bewertung der Ergebnisse der Detailuntersuchungen bei der ehemaligen Deponie Attenhausen auf dem Grundstück Fl.Nr. 325 der Gemarkung Attenhausen. Aufgrund des Schreibens des Sachgebiets Bodenschutz beim Landratsamt Unterallgäu vom 31.01.2024 sowie der fachlichen Bewertung des Wasserwirtschaftsamtes Kempten vom 14.11.2023 sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand, dem derzeitigen Stand der Technik und dem aktuellen Umweltrecht hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich, soweit keine Nutzungsänderungen erfolgen. Für die Errichtung eines Funkmastes sowie für die entsprechende Nutzung einer Teilfläche des Deponiegrundstücks gelten die Fachauflagen aus der entsprechenden Baugenehmigung des Landratsamtes Unterallgäu. Die eingerichtete Grundwassermessstelle 1/23 ist möglichst dauerhaft zu sichern, zu unterhalten und bei Bedarf vom Bewuchs zu befreien.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der nutzungsorientierten Entlassung aus der Altlastenbehandlung des Grundstücks Fl.Nr. 325 der Gemarkung Attenhausen. Die eingerichtete Grundwassermessstelle 1/23 soll bestehen bleiben und entsprechend gesichert und unterhalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Erneuerung der EDV-Ausstattung Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 10

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass die Hardware in der IT des Rathauses mittlerweile über 7 Jahre alt ist und turnusgemäß ausgetauscht und auf den aktuellen Stand gebracht werden muss. Allerdings muss nicht alles erneuert werden. Es soll lediglich ein neuer Hostserver angeschafft werden. Die virtuellen Maschinen werden 1:1 übernommen und durch Inplace Upgrades auf den aktuelle Betriebssystem Windows 2022 und die Datenbank SQL 2022 angehoben. Der Exchangeserver soll erhalten bleiben, da Microsoft ab dem Jahr 2025 hier Änderungen plant, die jedoch nicht bekannt sind. Daneben ist die Datensicherung ein großes Thema, welches dringend erneuert werden muss. Hier soll im Zuge der Neueinrichtung auf eine Sicherung der virtuellen Server auf ein NAS (Network Attached Storage) umgestellt werden, da die direkte Sicherung auf USB-Festplatten zu viel Zeit in Anspruch nimmt.
Mit der Durchführung der Projektierung und Ausschreibung soll die Fa. komuna GmbH beauftragt werden. Dafür sind Aufwendungen von 2.500,00 Euro netto zzgl. Anfahrtspauschale zu veranschlagen. Die Grobkalkulation für die EDV-Umstellung beläuft sich auf eine voraussichtliche Gesamtsumme von brutto 52.638,46 Euro. Die Maßnahme soll im Herbst 2024 durchgeführt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der vorgestellten EDV-Erneuerung im Rathaus und stellt dafür die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung. Die Verwaltung wird mit den erforderlichen weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. Kommandantenwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen; Bestätigung der neugewählten Kommandanten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 58. Sitzung des Gemeinderates 19.02.2024 ö 11

Sachverhalt

Die sechsjährige Amtszeit des Attenhausener Feuerwehrkommandanten Markus Boneberger und seines Stellvertreters Christian Müller lief 2024 formal aus, womit eine Neuwahl nach Art. 8 des Bayer. Feuerwehrgesetzes notwendig wurde. Diese wurde am 16.02.2024 im Rahmen der jährlichen Dienstversammlung durchgeführt.
Gewählt wurden:
Herr Markus Boneberger zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen.
Herr Dominik Betz zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen.

Herr Kreisbrandrat Alexander Möbus hat mit Schreiben vom 19.02.2024 sein Einvernehmen zur Wahl gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG erklärt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Wahlergebnis der Kommandantenwahl bei der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen und bestätigt die Wahl von Herrn Markus Boneberger zum Kommandanten sowie von Herrn Dominik Betz zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.03.2024 09:30 Uhr