Datum: 11.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Harzenetter führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 20.02.2024 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 19.02.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bauantrag Sontheim, Einöde Bergbauer 3: Erneuerung der Dachkonstruktion und Ausbau des Dachgeschosses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2024
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Die Bauherren planen die Erneuerung der Dachkonstruktion sowie den Ausbau des Dachgeschosses zu einem Wohnraum an einem bestehenden Wohnhaus. Aus baurechtlicher Sicht bestehen hier keine Bedenken, so dass von der Verwaltung die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens empfohlen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, zum Bauvorhaben „Erneuerung der Dachkonstruktion und Ausbau des Dachgeschosses“ in der Einöde Bergbauer 3, Sontheim das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und beauftragt die Verwaltung, den Bauantrag zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Magg ist persönlich beteiligt.
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3. Bauvoranfrage Attenhausen, Schulweg 5: Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2024
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Mit formloser Bauvoranfrage bittet der Bauherr um Prüfung, ob auf dem Grundstück Schulweg 5, Attenhausen an das bestehende Gebäude ein 3-geschossiger Anbau (Keller, EG und Dachgeschoss) in den Ausmaßen 7,5 m x 5,5 m angebaut werden darf. Das Grundstück liegt bauplanungsrechtlich im Innenbereich. Der Anbau fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Versagungsgründe sind nicht ersichtlich. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Flurstück im südlichen Bereich ein gemeindlicher Schmutzwasserkanal sowie ein Regenwasserkanal verläuft. Hierfür sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Das Bauvorhaben muss mindestens 3 Meter Abstand zur Außenkante des Kanals halten. Dies kann aufgrund der vorgelegten Pläne nicht beurteilt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt zur Bauvoranfrage zur Errichtung eines 7,5 m x 5,5 m großen Anbaus an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Schulweg 5, Attenhausen das gemeindliche Einvernehmen. Gleichzeitig erfolgt der Hinweis auf den bestehenden gemeindlichen Schmutz- und Regenwasserkanal. Das Bauvorhaben muss hiervon mindestens 3 Meter Abstand einhalten. Die Kanaltrasse darf nicht überbaut werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauvoranfrage dem Landratsamt Unterallgäu zur weiteren Bearbeitung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Musikschule Unterallgäu Mitte e.V.; Antrag auf Erhöhung des jährlichen Zuschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2024
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat Sontheim hat am 07.08.2023 beschlossen, die jährliche Förderung für die Musikschule Unterallgäu Mitte e.V. ab dem Schuljahr 2023/2024 auf maximal 50 Jahreswochenstunden, gedeckelt auf 20.000 Euro zu erhöhen. Die Nachfrage nach Musikunterricht ist ungebrochen hoch. Derzeit hat die Gemeinde Sontheim mit Abstand die meisten Musikschüler im Bereich der Musikschule und liegt bei 48 Jahreswochenstunden. Aufgrund von allgemeinen Kostensteigerung und vor allem den Tariferhöhungen musste die Musikschule den Satz einer Jahreswochenstunde nunmehr auf 480 Euro erhöhen, so dass zwar die maximale Förderung von 50 Jahreswochenstunden weiterhin Bestand hat, jedoch nun die Deckelung auf 24.000 Euro angehoben werden sollte. Um etwas Puffer zu haben, wird empfohlen, die Deckelung auf 25.000 Euro festzulegen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Musikschule Unterallgäu Mitte e.V. ab dem Jahr 2024 mit einer jährlichen Förderung von maximal 50 Jahreswochenstunden, gedeckelt auf 25.000 Euro zu unterstützen. Dadurch soll die sehr positive Entwicklung und die große Nachfrage nach Musikunterricht in der Gemeinde Sontheim nachhaltig gestärkt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Zweckvereinbarung über die Veranlagung und Einhebung der Müllentsorgungsgebühren und Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Der Landkreis Unterallgäu - Kommunale Abfallwirtschaft - hat im Jahr 2021 mit allen Städten, Märkten und Gemeinden eine Zweckvereinbarung über die Veranlagung und Einhebung von Müllentsorgungsgebühren und Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft geschlossen. Die Laufzeit dieser Vereinbarung endete zum 31.12.2023. Für die Vergütung der Leistungen aus dem Verkauf von Restmüllsäcken im Rathaus sowie die Entgegennahme von An-, Ab- und Ummeldungen für Gefäße bzw. die Beantragung von Sperrmüllabholungen oder Ausgabe von Sperrmüllscheinen bedarf es daher ab dem 01.01.2024 einer neuen Vereinbarung zur Regelung der Aufwandsentschädigung. Diese mit dem Kreisverband Unterallgäu des Bayer. Gemeindetags abgestimmte Vereinbarung hat der Landkreis Unterallgäu nunmehr vorgelegt.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim beschließt, die neue Zweckvereinbarung für die Veranlagung und Einhebung der Müllentsorgungsgebühren und Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft, welche rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, anzuerkennen. Der 1. Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung der Vereinbarung und weiteren Veranlassung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Abschluss einer Sondervereinbarung zur Wasserabgabesatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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59. Sitzung des Gemeinderates
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11.03.2024
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Auf den Flurstücken 1024, 1025 und 1026/2 der Gemarkung Attenhausen wird derzeit ein Milchviehstall errichtet. Hierzu ist auch eine Wasserversorgung notwendig. Die Grundstücke befinden sich jedoch im Außenbereich und sind vom gemeindlichen Wasserversorgungsnetz nicht erschlossen. Die Gemeinde Sontheim ist jedoch bereit, mit dem Grundstückseigentümer eine Sondervereinbarung zum Anschluss der nicht erschlossenen Grundstücke abzuschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim nimmt Kenntnis von der Sondervereinbarung nach § 8 Wasserabgabesatzung zum Anschluss der nicht erschlossenen Grundstücke Fl.Nrn. 1024, 1025 und 1026/2 der Gemarkung Attenhausen und beschließt, diese mit dem Grundstückseigentümer abzuschließen. Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2024 08:22 Uhr