Datum: 29.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
2 Bericht über die örtliche Prüfung, Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2023
2.1 Beschluss Feststellung
2.2 Beschluss Entlastung
3 Vorstellung Entwicklungskonzept Wertstoffhöfe
4 Ausstattung Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim
5 Gemeindehaus Ottobeurer Str. 18, Attenhausen: Zukünftige Nutzung und Unterbringung der Bücherei Attenhausen
6 Erweiterung der Grundschule sowie der Ganztagsbetreuung; Vorstellung der Machbarkeitsstudie

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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 09.04.2024 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 08.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bericht über die örtliche Prüfung, Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung sowie der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 vom 15.04.2024 wurde dem Gemeinderat vom 2. Bürgermeister Roman Harzenetter vorgetragen. Einwendungen wurden nicht erhoben. 

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2.1. Beschluss Feststellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 2.1

Beschluss

Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und nicht schon in früheren Beschlüssen des Gemeinderats erfolgt, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GO) nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.943.176,70 Euro.
Im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.338.309,84 Euro.
Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 805.862,07 Euro.
Der Jahresgewinn aus der Wasserversorgung und der Photovoltaikanlage wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Für den Ausgleich von Gebührenschwankungen im Bereich der Wasserversorgung wurde eine Sonderrücklage gebildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2.2. Beschluss Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 2.2

Beschluss

Zur Jahresrechnung 2023 wird mit dem heute festgestellten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
1. Bürgermeister Gänsdorfer ist persönlich beteiligt.

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3. Vorstellung Entwicklungskonzept Wertstoffhöfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz hat in seiner jüngsten Sitzung am 15.04.2024 ein Wertstoffhofentwicklungskonzept beschlossen. Dem Konzept liegt eine perspektivische Entwicklung der Wertstoffhöfe im Kreisgebiet bis 2035 zu Grunde. Zielsetzung ist eine Reduzierung der Anzahl an Wertstoffhöfen bis 2035 von aktuell 24 Erfassungsstellen auf 14 Wertstoffhöfe. Dem Konzept liegen Überlegungen zu Grunde, das Erfassungsangebot an den verbleibenden Standorten zu vereinheitlichen. Besonders kleine Standorte mit schon heute geringen Erfassungsmengen, deren Erfassungsstruktur in unmittelbarer Konkurrenz zu Industrie und Handel stehen, sollen zum Jahresende geschlossen werden. Im Gegenzug sollen benachbarte Wertstoffhöfe aufgewertet werden; zum einen durch Erweiterung der Öffnungszeiten sowie durch Ausweitung des Erfassungsangebots. 

Dort, wo eine Erweiterung der Wertstoffhöfe aus baulichen Gründen nicht möglich ist, ist beabsichtigt, benachbarte Wertstoffhöfe zusammenzulegen und einen neuen Wertstoffhof mit Kompostierungsanlage zu errichten. Mit dem Konzept soll eine Entwicklungsperspektive für die Wertstoffhofinfrastruktur bis 2035 aufgezeigt werden und gleichzeitig Planungssicherheit für die an der Wertstofferfassung Beteiligten vermittelt werden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den von der Schließung betroffenen Wertstoffhöfen sollen Beschäftigungsangebote an den benachbarten Sammelstellen angeboten werden.

Von der unmittelbaren Schließung zum 01.01.2025 betroffen sind die Wertstoffhöfe in Ettringen, Oberschönegg, Stetten, Tussenhausen und Woringen. In Folge der Schließung sollen die Öffnungszeiten an den jeweils benachbarten Wertstoffhöfen in Türkheim, Babenhausen, Dirlewang, Markt Wald und Wolfertschwenden entsprechend erweitert werden und das Erfassungsangebot an den Wertstoffhöfen in Türkheim, Babenhausen, Markt Wald und Wolfertschwenden durch jeweils einen Sperrmüllcontainer sowie in Türkheim, Babenhausen und Markt Wald durch einen Container für die Flachglaserfassung ausgeweitet werden. 

Durch eine Zusammenlegung von Standorten und einen Neubau eines Wertstoffhofes mit Kompostierungsanlage ersetzt werden sollen die Wertstoffhöfe Buxheim, Boos und Heimertingen (die Kompostierungsanlage Buxheim bleibt erhalten), die Wertstoffhöfe Erkheim und Sontheim, die Wertstoffhöfe Kirchheim und Pfaffenhausen sowie die Wertstoffhöfe Stetten und Dirlewang. Die Übrigen Wertstoffhöfe bleiben in ihrem Bestand erhalten. Hierfür besteht ein Planungshorizont bis 2035, d. h. die Umsetzung erfolgt in Abhängigkeit der Verfügbarkeit von geeigneten Grundstücksflächen und der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Entscheidung hierüber wird zu gegebener Zeit durch den Auschuss für Umwelt- und Klimaschutz im jeweiligen Einzelfall getroffen werden. 

Im Übrigen ist beabsichtigt, dass der Landkreis, dort wo dies möglich ist, das Eigentum an der Einrichtung erlangt und die Betriebsführung des Wertstoffhofes übernimmt. Derzeit werden neben der Umladestation Breitenbrunn bereits die Wertstoffhöfe Ottobeuren und Wolfertschwenden durch vom Landkreis beauftragte Unternehmen betrieben. 

Zielsetzung des Konzeptes ist die Wertstoffhofinfrastruktur effektiver und effizienter zu gestalten und an das geänderte Entsorgungsverhalten anzupassen. Nach Einführung der Blauen Tonne im Jahr 2012 und der Gelben Tonne 2019 werden heute bereits die gängigsten Wertstofffraktionen haushaltsnah erfasst. Anstatt den Wertstoffhof wie früher wöchentlich oder 14-täglich aufzusuchen, ist dies heute vielfach nur noch einmal im Quartal erforderlich. Auch diesem Umstand ist entsprechend Rechnung zu tragen.

Andere Landkreise wie z. B. Aichach-Friedberg haben diesen Schritt bereits mit Einführung der Gelben Tonnen gemacht und die Anzahl der Wertstoffhöfe von 24 auf 13 reduziert. Auch im Landkreis Augsburg wird mit Einführung einer Wertstofftonne die Anzahl der Wertstoffhöfe von 54 auf rund 14 Erfassungsstellen reduziert. Damit entsprechen die für den Landkreis Unterallgäu angestellten Überlegungen auch der abfallwirtschaftlichen Entwicklung in den benachbarten Landkreisen. 

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4. Ausstattung Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 4

Sachverhalt

Im Zuge des Umzugs der Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim in die Wohnanlage im Löwenplatz ist auch eine Neuausstattung der Räumlichkeiten notwendig. Hierzu wurde zusammen mit dem Büchereiteam und der Kirchlichen Büchereiarbeit beim Bistum Augsburg eine Planung erarbeitet. Auf Grundlage dieser Planung erfolgt nun eine beschränkte Ausschreibung bei mindestens drei Firmen. Die Vergabeentscheidung obliegt dann dem Gemeinderat. Das Gebäude soll spätestens zum 01.12.2024 beziehbar sein. Die Ausstattung der neuen Räumlichkeiten soll daher voraussichtlich im November erfolgen. Als Mittel für die Möbelausstattung sollen ca. 60.000 Euro eingeplant werden. Hierzu ist ein Förderantrag beim St. Michaelsbund gestellt. Von dort kann voraussichtlich ein Drittel der Kosten übernommen werden. Hinzu kommen noch die Kosten für die Beleuchtung und ggf. EDV-Ausstattung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die neuen Räumlichkeiten der Bücherei am Löwenplatz entsprechend der Planung ausgestattet werden sollen und beauftragt die Verwaltung hierfür mindestens drei Angebote einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Gemeindehaus Ottobeurer Str. 18, Attenhausen: Zukünftige Nutzung und Unterbringung der Bücherei Attenhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 5

Sachverhalt

Im Nachgang zur Ausschusssitzung vom 11.04.2024 hat der 1. Bürgermeister mit dem gesamten Büchereiteam Attenhausen das Gemeindehaus Ottobeurer Str. 18 nochmal begangen. Das Büchereiteam Attenhausen könnte sich eine Nutzung der Erdgeschosswohnung als zukünftige Bücherei sehr gut vorstellen. Diese zentral gelegene Örtlichkeit wäre die perfekte Lösung. In der Wohnung sind lediglich verschiedene Reparaturmaßnahmen durchzuführen und evtl. ein Durchbruch zwischen jetzigen dem Wohn- und dem Schlafzimmer zu schaffen. Die im Herbst auszumusternden Regale der Bücherei Sontheim könnten dann für die Bücherei Attenhausen verwendet werden. Bei Nutzung der gemeindeeigenen Räumlichkeiten in der Ottobeurer Str. 18 kann dann auch der Mietvertrag für das ehemalige Schulgebäude Attenhausen gekündigt werden und somit Kosten gespart werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Bücherei Attenhausen spätestens ab dem Jahr 2025 im Erdgeschoss des Gemeindehauses Ottobeurer Str. 18 untergebracht werden soll. Hierfür sollen die Räume entsprechend renoviert und teilweise umgebaut werden. Gleichzeitig soll der Mietvertrag über die Räumlichkeiten im ehemaligen Schulgebäude gekündigt werden. Die Räume im 1. OG sollen erneut kurzfristig und nur befristet vermietet werden. Es soll daher nur eine Vermietung an die öffentliche Hand (z.B. Landkreis) erfolgen.
Weiter beschließt der Gemeinderat, dass zeitnah eine Planung für das Areal Dorfmitte Attenhausen unter Beachtung der finanziellen Verhältnisse begonnen werden soll.
Der 1. Bürgermeister und die Verwaltung werden mit den weiteren Schritten beauftragt. Gleichzeitig sollen für die Renovierungsarbeiten entsprechenden Mittel im Haushalt eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Müller ist persönlich beteiligt.

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6. Erweiterung der Grundschule sowie der Ganztagsbetreuung; Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 62. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2024 ö 6

Sachverhalt

Dem Gemeinderat wird das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung des Generationenhauses (Offene Ganztagsschule - OGTS) und der Grundschule Sontheim durch Herrn Architekt Franz Arnold, Memmingen, vorgestellt. Da durch den ab dem Schuljahr 2026/2027 geltenden Ganztagsanspruch nicht nur die Schülerzahl in der OGTS steigen wird, sondern das Schulgebäude bisher nur über 4 Klassenzimmer verfügt, ist eine umfangreichere Baumaßnahme geplant. Laut der mit der Regierung von Schwaben und dem Schulamt abgestimmten Übersicht über Schülerstand und Schülerbewegung sind bis zum maximalen Planjahr, dem Schuljahr 2027/2028 durchgehende mindestens 6 bzw. teilweise sogar 8 Klassen notwendig, um alle Schüler in der Grundschule Sontheim zu unterrichten. Daher ist neben einer Erweiterung der Räumlichkeiten im Generationenhaus dringend eine Erweiterung des Schulgebäudes auf 6 Klassenzimmer notwendig. Für individuelle Betreuungen sowie Klassenteilung (z.B. von Kombiklassen) wurden weitere Intensive- und Mehrzweckräume eingeplant. Die Machbarkeitsstudie umfasst ebenso eine Erweiterung der Garderobe in der OGTS sowie die Schaffung eines Büros und eines neuen Behinderten-WCs im UG. Da die Erweiterungsmöglichkeiten am Standort begrenzt sind und die Ansicht des Gebäudes als sehr wichtig erachtet wird, wurde die Studie so erstellt, dass die neuen Räumlichkeiten durch einen unauffälligen Anbau im Souterrain auf der Südostseite entstehen. Die Kostenschätzung geht von Gesamtkosten von 1,6 Mio. Euro aus. Folgender Zeitplan wäre möglich:
  • Grundsatzentscheidung Gemeinderat am 29.04.2024
  • Auftrag Architekt Arnold für Phase 1 bis 9 ca. Juni 2024
  • Detailbesprechung mit der Regierung von Schwaben Sommer 2024
  • Einreichen Förderantrag bis spätestens 01.09.2025
  • Baubeginn März 2026

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der vorgestellten Machbarkeitsstudie und stimmt dieser zu. Die Planung zur Erweiterung der Grundschule Sontheim mit Ausbau der OGTS soll gestartet werden. Auf Grundlage der Studie beauftragt der Gemeinderat, Herrn Architekt Arnold, Memmingen, mit den Leistungsphasen 1 bis 9 für das Projekt. Hierfür wird kurzfristig ein Angebot vorgelegt. Die Planung soll Grundlage für die weiteren Abstimmungen mit der Regierung von Schwaben als Fördergeber sein. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für die Planungsleistungen einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Datenstand vom 14.05.2024 08:44 Uhr