Datum: 08.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.Lfd. BV-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
2 Bauvorhaben Sontheim, Kapellenweg 3: Neubau einer offenen Güllegrube in Stahlbeton
3 Bauvorhaben Sontheim, Küferstr. 9: Ausbau des Dachgeschosses und Aufteilung in 3 Wohneinheiten
4 Haushalt 2024 der Gemeinde Sontheim; Bericht über die Genehmigung
5 Hochwasserlage; Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben
6 Neuausstattung der Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim; Auftragsvergabe
7 Zuschussantrag der Musikgesellschaft Sontheim e.V.
8 Kommunaler Energieliefervertrag 2025 - 2026 mit der Lechwerke AG
9 Hochwasser Notfalltopf; Entgegennahme und Verteilung von Geldern der Stiftung Antenne Bayern hilft

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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 11.06.2024 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 10.06.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Bauvorhaben Sontheim, Kapellenweg 3: Neubau einer offenen Güllegrube in Stahlbeton

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 2

Sachverhalt

Der Bauwerber plant den Neubau einer Güllegrube mit einem Durchmesser von 15,40 m und einer Tiefe von 5,20 m. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich in Verbindung mit dem Betrieb der Landwirtschaft. Die Güllegrube liegt nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Östlichen Günz.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen und beauftragt die Verwaltung, die Antragsunterlagen an das Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung weiter zu leiten. Eine Begrünung des Güllebehälters ist zusammen mit dem derzeitigen Stallbau durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauvorhaben Sontheim, Küferstr. 9: Ausbau des Dachgeschosses und Aufteilung in 3 Wohneinheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Bauwerber plant den Ausbau des Dachgeschosses sowie die die Aufteilung in 3 Wohneinheiten. Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und fügt sich in die Umgebung ein. An der Kubatur des Gebäudes ändert sich nichts. Die Erschließung ist wie bisher gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zu erteilen und beauftragt die Verwaltung, die Antragsunterlagen zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Haushalt 2024 der Gemeinde Sontheim; Bericht über die Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert den Gemeinderat über das Genehmigungsschreiben der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2024 der Gemeinde Sontheim. 
Die Überprüfung des Haushaltsplanes für 2024 hat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ergeben, dass die Haushaltswirtschaft der Gemeinde 2024 angespannt ist. Das bereinigte Ergebnis der dauernden Leistungsfähigkeit bietet mit einem Fehlbetrag von rd. 98.000 € ein ungünstiges Bild. Auch in den Finanzplanungsjahren 2025 - 2027 wird die Mindestzuführung nach den Ansätzen nicht erreicht. 
Die unter dem Landesdurchschnitt liegende Steuerkraft ist ausgeschöpft.
Die größeren gebührenerhebenden Einrichtungen erfordern nach den Ansätzen des Haushaltsplanes zum Teil erhebliche Zuschüsse aus den allgemeinen Deckungsmitteln. Auf die Verpflichtung zur Erhebung von kostendeckenden Gebühren bei den kostenrechnenden Einrichtungen wird wiederholt hingewiesen.
Der Schuldenstand der Gemeinde liegt bei Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen in voller Höhe weit über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Kommunen. Der für die Kredite zu leistenden Schuldendienst wird in den kommenden Jahren voraussichtlich eine hohe Belastung für die finanzielle Bewegungsfreiheit der Gemeinde bedeuten. Soweit sich im Rahmen des Haushaltsvollzugs Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben ergeben, sollten diese zur Begrenzung der Kreditaufnahmen verwendet werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und wird die Vorgaben des Landratsamtes im Zuge der laufenden Haushaltsüberwachung sowie der Planung weiterer Haushalte berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Hochwasserlage; Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 5

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass im Nachgang zur Hochwasserlage am Wochenende vom 31.05. bis 02.06.2024 zahlreiche Schäden an gemeindlichem Vermögen entstanden sind, die nun nach und nach behoben werden müssen. Es sind vor allem Schäden in der Schwelk (Gewässer 2. Ordnung) sowie einigen kleineren Zuläufen und Gräben, aber auch Schäden an Feld- und Waldwegen sowie im Kanalsystem. Zudem kommen auch Schäden durch eintretendes Grundwasser in gemeindliche Gebäude hinzu, die durch die Elementarversicherung nicht abgedeckt sind. Die Aufwendungen, die zur Behebung der Schäden notwendig sind, lassen sich noch nicht endgültig beziffern. Schätzungsweise werden diese jedoch bei ca. 150.000 Euro liegen. Da die Mittel im Haushalt 2024 nicht vorgesehen sind, handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben, die der Genehmigung des Gemeinderats bedürfen. Nach Ankündigung durch den Freistaat Bayern sollen die Kommunen über FAG-Mittel unterstützt werden. Wann diese ausgezahlt werden und wie hoch diese sind, lässt sich nicht abschätzen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die im Zuge der Hochwasserkatastrophe 2024 anfallenden außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von schätzungsweise 150.000 Euro, die zur Beseitigung der Schäden sowie Aufrechterhaltung der kommunalen Infrastruktur notwendig sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Neuausstattung der Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 6

Sachverhalt

Zur Neuausstattung der Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim in den neuen Räumlichkeiten im Objekt Mindelheimer Str. 2b wurden die Leistungen Fertigung, Lieferung und Aufstellung von Wand- und Doppelregalen, Sonderanfertigungen und Objektmöbeln beschränkt ausgeschrieben. Zur Angebotsabgabe wurden 4 Firmen aufgefordert. Von diesen gingen auch Angebote ein.
Das Angebot des günstigsten Bieters, Fa. Schulz Speyer Bibliothekstechnik AG liegt bei brutto 40.967,63 €. Es wird daher vorgeschlagen, die Leistungen an diese Firma zu vergeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Schulz Speyer Bibliothekstechnik AG mit der Fertigung, Lieferung und Aufstellung der Möbel für die neue Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim laut dem Angebot vom 05.06.2024. Die geprüfte Angebotssumme beläuft sich auf brutto 40.967,63 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Zuschussantrag der Musikgesellschaft Sontheim e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 7

Sachverhalt

Die Musikgesellschaft Sontheim e.V. hat über die letzten beiden Jahren verteilt ihren Trachtenbestand auf die aktuellen Erfordernisse angepasst bzw. erweitert. Es wurden vorhandene Trachten an die Jungmusiker angepasst. Zudem war teilweise eine Überarbeitung der Tracht notwendig. Die Gesamtkosten der Maßnahme beliefen sich nach Abzug der Eigenbeteiligung der Musikerinnen und Musiker bei den Strümpfen auf 4.137,69 €. Mit Schreiben vom 12.06.2024 bittet die Musikgesellschaft Sontheim um einen Zuschuss zu den genannten Beschaffungen.

Beschluss

Der Gemeinderat Sontheim beschließt, der Musikgesellschaft Sontheim e.V. für die Beschaffung bzw. Erneuerung von Trachten in den vergangenen beiden Jahren einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.400,00 € zu gewähren. Die Verwaltung wird mit der Bereitstellung und Auszahlung der Mittel beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Kommunaler Energieliefervertrag 2025 - 2026 mit der Lechwerke AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 8

Sachverhalt

VR Ernst informiert, dass die Belieferung für die gemeindlichen Liegenschaften sowie die Straßenbeleuchtung nach dem kommunalen Energieliefervertrag vereinbarungsgemäß zum 31.12.2024 endet. Das neue Angebot für eine Vertragsfortführung mit der LEW zur Belieferung mit elektrischer Energie für die Jahre 2025 und 2026 wurde mit einer sehr kurzen Rückantwortfrist seitens der LEW vorgelegt, so dass der 1. Bürgermeister im Rahmen einer dringlichen Anordnung entscheiden musste.
Der Vertrag wird am 01.01.2025 für die Dauer von 2 Jahren fortgeführt. Im Vergleich zum letzten kommunalen Energieliefervertrag sinken die Energiepreise beim neuen Vertrag um rund 46 %. Alternativangebote wurden trotz Anfragen nicht abgegeben.
Damit sinken die Ausgaben der Gemeinde Sontheim bei einem jährlichen Energiebedarf von ca. 230.000 kWh von zuletzt über 180.000 Euro pro Jahr auf unter 90.000 Euro pro Jahr.

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9. Hochwasser Notfalltopf; Entgegennahme und Verteilung von Geldern der Stiftung Antenne Bayern hilft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat 65. Sitzung des Gemeinderates 08.07.2024 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Sontheim hat bei der „Stiftung ANTENNE BAYERN hilft“ einen Antrag auf Unterstützung der vom Hochwasser betroffenen Haushalte beworben. Mit Schreiben vom 13.06.2024 hat die Stiftung mitgeteilt, dass die Gemeinde Sontheim mit einem Betrag von 30.000 Euro aus Stiftungsmitteln unterstützt wird. Die Auszahlung darf dabei zweckgebunden nur an Privatpersonen erfolgen (500 Euro bis maximal 1.000 Euro), die vom Hochwasser massiv betroffen waren. Die Bedürftigkeit und die Notlage müssen durch die Gemeinde Sontheim sowie dem Geldempfänger entsprechend bestätigt werden. Zur Verteilung der Mittel an die vom Hochwasser stark betroffenen Personen wurde ein Gremium, bestehend aus den Bürgermeistern und den Feuerwehrkommandanten gebildet.

Beschluss

Die Gemeinde Sontheim nimmt die von der „Stiftung ANTENNE BAYERN hilft“ für Hochwassergeschädigte zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 30.000 Euro an und wird diese entsprechend dem Stiftungszweck verteilen. Mit dem weiteren Vorgehen (Abschluss Vereinbarung, Erstellung Sach- und Finanzbericht sowie Auszahlungsbelegen) wird der 1. Bürgermeister und die Verwaltung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.07.2024 09:29 Uhr