Datum: 09.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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ö
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1 | |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Harzenetter führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 27.11.2024 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 25.11.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Sanierung des Wasserschutzgebietes der Wasserversorgung Sontheim durch Kooperation mit der Landwirtschaft; Vorstellung Sanierungskonzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Aufgrund der hohen Nitratwerte bei den Flachbrunnen der Wasserversorgung Sontheim fanden bereits Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt, dem Gesundheitsamt, dem Landratsamt, dem Amt für Landwirtschaft und Forsten sowie interne Abstimmungen statt. Der Gemeinderat wurde erstmalig in der Sitzung vom 22.01.2024 darüber informiert. Die Grenzwerte wurden bislang nicht überschritten, dennoch sind die Werte mit teils über 30 mg/l in einer Höhe, in der der Wasserversorger geeignete Maßnahmen treffen muss. Als Erstmaßnahme wurden nun die Werte über das gesamte Jahr 2024 engmaschig überwacht. Die Werte sind weiterhin hoch, es ließ sich jedoch eine leicht sinkende Tendenz erkennen.
Das Landratsamt fordert daher grundsätzlich ein Sanierungskonzept, um die Werte noch weiter senken zu können.
Dieses Sanierungskonzept stellt Herr Jändl, Fa. Ecozept dem Gemeinderat vor. Durch intensive Landwirtschaft in Trinkwassereinzugsgebieten kann die Qualität des Trinkwassers gefährdet werden. Eine an den Bedürfnissen des Trinkwasserschutzes ausgerichtete Landbewirtschaftung kann dagegen einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Trinkwasserqualität liefern. Das Konzept sieht daher die Unterstützung beim Aufbau einer dauerhaften und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen der Gemeinde Sontheim als Wasserversorger und den Landwirten vor.
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3. Beauftragung von Ingenieurleistungen Sanierungskonzept Wasserschutzgebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Für die Sanierung des Wasserschutzgebiets Sontheim (Flachbrunnen) durch Kooperation mit der Landwirtschaft liegt ein Angebot der Fa. Ecozept GbR, Freising, vor. Dieses sieht im ersten Jahr den Aufbau und die Betreuung der Kooperation sowie im zweiten und in den Folgejahren die Betreuung der Kooperation vor. Für das erste Jahr fallen hierzu voraussichtlich Kosten in Höhe von 11.494,68 Euro netto, für die Folgejahre Kosten in Höhe von 9.157,25 Euro netto an.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zum Aufbau und zur dauerhaften Betreuung der Kooperation mit der Landwirtschaft im Zuge der Sanierung des Wasserschutzgebiets Sontheim (Flachbrunnen) an die Fa. ecozept GbR, Freising gemäß dem Angebot vom November 2024 zu erteilen. Hierfür fallen im ersten Jahr voraussichtlich Kosten in Höhe von 11.494,68 Euro netto und in den Folgejahren Kosten in Höhe von jeweils 9.157,25 Euro netto an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Mehrzweckhaus Attenhausen; Vorstellung Sanierungskonzept Abdichtung und Heizung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Nach dem massiven Feuchte- und Wasserschaden im Kellergeschoss des Mehrzweckhauses Attenhausen hat sich der Gemeinderat mit einer möglichen Sanierung bereits in der Sitzung vom 29.07.2024 beschäftigt. Damals wurde nach Ortseinsicht beschlossen, dass zunächst die Böden im Bereich der ehemaligen Kegelbahn sowie im Jugendheim ausgebaut und entsorgt werden sollen. Danach erfolgte die nochmalige Aufnahme des genauen Schadensbildes sowie Angebotserstellung über notwendige Sanierungsmaßnahmen. Gleichzeitig laufen bislang weiterhin die Trocknungsmaßnahmen, die teilweise sehr gut wirken. Allerdings ist es an zahlreichen Stellen immer noch nass bzw. feucht, so dass zum einen Abdichtungsarbeiten an den Außenwänden, eine Schimmelpilzschadenbeseitigung an den Innenwänden sowie im besten Fall eine komplette Neuverlegung des Estrichs notwendig ist.
Da es sich um keinen klassischen Hochwasserschaden, sondern um eindringendes Wasser gehandelt hat, übernimmt den Schaden keine Versicherung. Allerdings könnten mit einem gleichzeitigen Austausch der alten Öl-Heizung Synergieeffekte und Kosteneinsparungseffekte genutzt werden, da die Gemeinde bereits zu Anfang des Jahres 2023 vorsorglich einen Antrag im Rahmen des Marktanreizprogramms auf Förderung von effizienten Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme vorsorgen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt hat. Danach wird der gesamte Austausch der Heizungsanlage inklusive des Einbaus einer Fußbodenheizung mit Aus- und Einbau Estrich zu 50 % gefördert.
Herr Ulrich, Fa. Isotec und Herr Müller, Fa. Heizungs-Bauer, stellen die geplanten Maßnahmen zur Abdichtung und zum Heizungsaustausch vor.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den geplanten Maßnahmen und beschließt, diese baldmöglichst umzusetzen, damit das Kellergeschoss des Mehrzweckhauses Attenhausen wieder genutzt werden kann. Die Umsetzung muss zwingend im Jahr 2025 erfolgen, da sonst der Antrag auf BAFA-Förderung verfällt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Auftragsvergabe für Abdichtungsarbeiten im Mehrzweckhaus Attenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Für die fachgerechte Sanierung des Wasser- und Feuchteschadens im Mehrzweckhaus Attenhausen liegt ein Angebot der Fa. Bauabdichtung Ulrich GmbH & Co. KG, Kempten vom 27.09.2024 vor. Dieses umfasst neben der Rissinjektion und der Anbringung eines Flexbandsystems an den Außenwänden auch die Schimmelpilzschadenbeseitigung an den Innenwänden und beläuft sich auf netto 71.975,05 Euro. Mit der Beauftragung der gleichzeitigen Heizungssanierung mit Einbau einer Fußbodenheizung sowie dem Ein- und Ausbau des Estrichs ergeben sich noch Einsparungen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Bauabdichtung Ulrich GmbH & Co. KG, Kempten den Auftrag zur Durchführung der Abdichtungsarbeiten im Kellergeschoss des Mehrzweckhauses Attenhausen auf Grundlage des Angebots vom 27.09.2024 zu erteilen. Die Auftragssumme beläuft sich auf voraussichtlich 71.975,05 Euro netto. Die Verwaltung wird angewiesen, die Mittel im Haushalt 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Auftragsvergabe für Erneuerung der Heizungsanlage im Mehrzweckhaus Attenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Zur Erneuerung der Heizungsanlage im Mehrzweckhaus Attenhausen liegt ein Angebot der Fa. Heizungs-Bauer, Sontheim vor. Das Anlagenkonzept umfasst die Demontage der Altanlage Ölkessel, Tankanlage sowie die Heizkörper im Kellergeschoss, den Einbau eines Pelletkessel mit Partikelabscheider und Pufferspeicher, die Anbindung der neuen Anlage in das Bestandsrohrleitungsnetz, die Errichtung eines Pelletlagerraums mit Saugsonden im Bereich der alten Kegelbahn sowie den Einbau eines Heizestrichs im kompletten Untergeschoss. Das Angebot, welches fachlich und rechnerisch geprüft wurde, beläuft sich auf 103.750,66 Euro netto. Durch den bereits bewilligten Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird die Gesamtanlage mit Einbau des Heizestrichs in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Fa. Heizungs-Bauer, Sontheim auf Grundlage des Angebots vom 06.12.2024 den Auftrag zur Erneuerung der gesamten Heizungsanlage im Mehrzweckhaus Attenhausen zu erteilen. Die Gesamtauftragssumme beläuft sich auf 103.750,66 Euro netto und wird zu 50 % von der BAFA gefördert. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Mittel im Haushalt 2025 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Attenhausen; Stephansrieder Straße 30 a: Bauvoranfrage zum Neubau eines Reitplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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ö
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7 | |
Sachverhalt
Die Bauwerber beabsichtigen den Bau eines Reitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104 der Gemarkung Attenhausen. Der Reitplatz soll die Maße 30 m x 20 m haben und eingefriedet werden. Grundsätzlich handelt es sich bei einem Reitplatz um eine bauliche Anlage, die der Baugenehmigungspflicht unterliegt. Anlagen im Außenbereich beurteilen sich nach § 35 BauGB. Zur Bauvoranfrage hat das Landratsamt nun aufgefordert, über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu entscheiden.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Bauvoranfrage auf Errichtung eines 30 m x 20 m großen Reitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104 der Gemarkung Attenhausen und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Die gemeindliche Wasserleitung, die an der Nordgrenze des Flurstücks Fl.Nr. 1112/2 der Gemarkung Attenhausen entlang verläuft, darf durch den Reitplatz nicht überbaut werden. Es ist ein Mindestabstand zur Wasserleitung von 3 Metern einzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorgang zur Beantwortung der Bauvoranfrage an das Landratsamt Unterallgäu zu senden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Gemeindeverbindungsstraße Sontheim - Grabus; Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Bahnbrücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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8 | |
Sachverhalt
VR Ernst erläutert, dass nach Fertigstellung der Neuasphaltierung der Bahnbrücke im Verlauf der Mindelheimer Straße (sog. Eselsbrücke) aus Sicht der Verwaltung ein Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens Tempo 70 gestellt werden soll.
Bereits im Jahr 2022 hat sich der Gemeinderat mit der Verkehrssituation auf der Eselsbrücke befasst und damals bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert. Nach der Stellungnahme der Polizei war es jedoch nur möglich von außerorts das Gefahrenzeichen 105-10 (Doppelkurve zunächst links) aufzustellen.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nun Vieles dafür, erneut einen Antrag auf Begrenzung der Geschwindigkeit im Bereich der Brücke zu stellen. Die Brücke mit Ihren engen Kurven im oberen Bereich ist grundsätzlich nicht für Tempo 100 geeignet. Zudem queren die Brücke auch viele Fußgänger, da dies eine der wenigen Möglichkeiten darstellt, die Bahnlinie in diesem Bereich zu queren. Durch die neuen, auch auf dem Brückenkopf durchgezogenen Leitplanken, kann auch der Notweg auf der Brücke nicht mehr für Fußgänger genutzt werden, was eine zusätzliche Gefahrensituation darstellt. Zudem haben sich im Bereich der Brücke in den letzten Jahren bereits einige Unfälle ereignet, die vermutlich auf erhöhte Geschwindigkeit zurückzuführen sind. Auch die Glatteissituation auf der freistehenden Brücke darf im Winter nicht unterschätzt werden. Da auf der gesamten Brücke Überholverbot gilt, wäre auch eine reduzierte Geschwindigkeit auf höchstens 70 km/h angebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und befürwortet den Vorschlag der Verwaltung. Bei der Polizeiinspektion Mindelheim soll erneut ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich der Eselsbrücke gestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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9. Antrag auf Bezuschussung des Brieftaubenvereins Sontheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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71. Sitzung des Gemeinderates
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09.12.2024
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Sachverhalt
Der Brieftaubenverein Martinsgruß Sontheim hat mit Schreiben vom 09.11.2024 einen Antrag auf Bezuschussung gestellt. Der Zuschuss soll ausschließlich für die vom Verein durchgeführten Projekte mit Schulkindern, in den Kindergärten und in der Ferienbetreuung in Bezug auf Brieftauben verwendet werden. Hierfür fallen dem Verein jährlich Kosten zwischen 130,00 und 240,00 Euro an. Beantragt ist ein Zuschuss in Höhe von 2.500,00 Euro.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Zuschussantrag und schätzt die Arbeit der Vereinsmitglieder bei der Information von Kindern und Jugendlichen über Brieftauben sehr. Ein Zuschuss in der beantragten Höhe ist aufgrund der Gleichbehandlung aller Vereine und der derzeitigen Haushaltslage jedoch nicht umsetzbar. Vielmehr wird dem Brieftaubenverein Sontheim gestattet, bis auf Widerruf jährlich bis zu 250,00 Euro für die Schulung von Kindern und Jugendlichen direkt mit der Gemeinde Sontheim abzurechnen. Hierzu ist jeweils ein entsprechender Nachweis bei der Verwaltung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.01.2025 14:08 Uhr