Datum: 27.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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1 | |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Harzenetter führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 11.12.2024 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 09.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Bauvorhaben Attenhausen, Schulweg 2: Umbau Modernisierung "Alte Schule" in Wohnhaus mit 6 WE und Neubau von 3 Garagenstellplätzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Im Rahmen eines Tekturbauantrages sollen beim Bauvorhaben „Umbau Modernisierung Alte Schule“ nun die Alte Schule Attenhausen in ein Wohnhaus mit 6 Wohneinheiten umgebaut sowie 3 Garagenstellplätze geschaffen werden. Weitere Änderungen im Hinblick auf die bisherige Planung bestehen nicht.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag vom 24.10.2024 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Der Bauantrag wird zur Genehmigung an das Landratsamt Unterallgäu weitergeleitet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Müller ist persönlich beteiligt.
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3. Bauvorhaben Sontheim, Allgäuer Str. 15: Anbau einer Terrassenüberdachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Die Bauherren planen den Anbau einer Terrassenüberdachung an ein Wohnhaus. Die Maße der geplanten Überdachung sind 4,80 m in der Breite sowie 3,90 m in der Tiefe. Durch die Terrassenüberdachung wird die südöstliche Baulinie aus dem gültigen Bebauungsplan „Steigfeld“ um ca. 2,80 m überschritten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauvorhaben und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Einer Überschreitung der Baulinie im Süden des Bestandsgebäudes für den Anbau der geplanten Terrassenüberdachung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag zur weiteren Bearbeitung an das Landratsamt Unterallgäu zu übermitteln.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bauvorhaben Sontheim, Allgäuer Str. 19: Anbau eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Wohnhaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Mit dem vorliegenden Bauantrag beantragen die Bauherren die Errichtung eines Kaltwintergartens an ein bestehendes Wohnhaus. Der Kaltwintergarten soll an die Südwestseite angebaut werden und hat die Maße von 5,50 m auf 4,00 m. Durch den Anbau des Wintergartens wird die im Bebauungsplan „Steigfeld“ festgesetzte Baugrenze um ca. 1,50 m überschritten.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom eingereichten Bauantrag und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen. Einer Überschreitung der südwestlichen Baugrenze um ca. 1,50 m zum Zwecke des Anbaus eines Kaltwintergartens wird ebenfalls zugestimmt. Es wird angeregt, ein Glas zu verwenden, welches von Vögeln gut wahrgenommen werden kann. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag zusammen mit der gemeindlichen Stellungnahme an das Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Bauvorhaben Sontheim, Gartenstr. 10: Neubau eines Carports und Teilabbruch einer Garage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Mit dem gegenständlichen Bauantrag wurden der Neubau eines Carports sowie der Teilabbruch einer bestehenden Garage beantragt. Der Carport hat Außenmaße von 6,92 m x 12,80 m und überdeckt auch den Nebenraum der bestehenden Garage sowie die bestehende Eingangsüberdachung des Wohnhauses. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sontheim Süd-West“. Eine Befreiung zur Überschreitung der nördlichen Baugrenze um 4,20 m wurde beantragt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem geplanten Vorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Insbesondere wird auch einer Überschreitung der nördliche Baugrenze um 4,20 m zur Errichtung der Carportanlage zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauantragsunterlagen mit der Stellungnahme der Gemeinde dem Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen im Baugebiet "Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Im Sommer 2025 steht der Verkauf der neu geschaffenen 20 Bauplätze im Baugebiet „Sontheimer Wegfeld 3“ im Ortsteil Attenhausen an. Derzeit wird hierzu der Bebauungsplan erstellt. Die Vergabe der Bauplätze soll dabei nach einheitlichen, objektiv bewertbaren und nachvollziehbaren Kriterien erfolgen. Diese Vorgehensweise hat sich bei der Vergabe der Bauplätze in den beiden letzten Baugebiet „Steigfeld 2“ sowie „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 2“ bewährt.
Es wird vorgeschlagen, die Vergabekriterien bzw. die Bewertung hierzu etwas anzupassen, damit die Intentionen der Gemeinde zur Vergabe der Bauplätze noch mehr Gewichtung finden. Im Vergleich zu den zuletzt erlassenen Vergaberichtlinien sollen folgende Punkte geändert werden:
- Der Zuschlag für Kinder wird feingliedriger gestaltet. Für Kinder von 0 - 6 Jahren sollen nunmehr 20 Punkte vergeben werden. Die Punkte für die älteren Kinder (7 - 10 Jahre) sowie (11 bis 17 Jahre) bleiben mit 10 bzw. 5 Punkten unverändert. Grund dafür ist die Fertigstellung der neuen und umgebauten Kindertagesstätte in Attenhausen, die nun erstmals auch mit einer Krippengruppe ausgestattet ist. Um den Betrieb dort nachhaltig zu sichern, müssen Familien mit kleinen Kindern (Kita- und Grundschulalter) besser bewertet werden. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf den Fortbestand der Grundschule Sontheim. Die Geburtenzahlen sind in den letzten drei Jahren rückläufig.
- Beim Punkt Wohnverhältnisse soll neben dem Punktabzug bei „angemessenen Wohnraum vorhanden“ eine Punktegutschrift eingeführt werden, sofern (bisheriges) Wohneigentum nach dem Hausbau nicht selbst genutzt wird, sondern an junge Familien vermietet oder verkauft wird. Dies soll der gestiegenen Nachfrage insbesondere von älteren Mitbürgern nach einer „Verkleinerung“ des bisherigen Wohneigentums bzw. eines barrierefreien Neubaus auf den teilweise kleineren Grundstücken im neuen Baugebiet in Attenhausen zu Gute kommen. Gleichzeitig soll damit eine sinnvolle und zielgerichtete Nachnutzung von Bestandsgebäuden erreicht werden.
- Das ehrenamtliche Engagement in den vielen Attenhauser und Sontheimer Vereinen oder bei den Blaulichtorganisationen ist der Gemeinde immens wichtig. Daher soll die maximal pro Ehrenamt erreichbare Punktzahl verdoppelt werden, um so den Bestand der Vereine nachhaltig zu sichern.
Zudem soll die Verpflichtung zum Selbstbezug nach Errichtung des neuen Hauses von bisher zwei auf fünf Jahre erhöht werden. Dies dient dazu, damit keine Mietshäuser als Vermögensanlage gebaut werden können, sondern dass eine langfristige Selbstnutzung durch die Bauherren angestrebt wird.
Die entsprechenden Auflagen und Bedingungen für den Bauplatzerwerb sollen dabei im jeweiligen Notarvertrag festgeschrieben und mit Vertragsstrafen belegt werden.
Nach Diskussion erfolgt zunächst folgende Abstimmung:
Bei der Bewertung des ehrenamtlichen Engagements (Punkt D der Richtlinien) sollen auch Ehrenämter bewertet werden, die von Bewerbern in anderen Gemeinden erbracht wurden bzw. werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 1
Sodann erfolgt die Abstimmung darüber, ob die Bewertung des ehrenamtlichen Engagements (Punkt D der Richtlinien) wie vorgeschlagen auf 10 Punkte erhöht werden soll oder ob pro bewertbarem Ehrenamt 5 Punkte vergeben werden sollen, wie bisher.
Abstimmungsergebnis: 6 : 7
Damit verbleibt es beim Kriterium D bei 5 Punkte pro Ehrenamt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den neu erarbeiteten Richtlinien zur Vergabe von Bauplätzen der Gemeinde Sontheim im Baugebiet „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“ und stimmt diesen mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien bei der Vergabe der Bauplätze anzuwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Beschaffung einer Nitratmessung für die Wasserversorgung Sontheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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7 | |
Sachverhalt
Nachdem die Nitratwerte der Flachbrunnen der gemeindlichen Wasserversorgung nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau sind, wurde in der letzten Sitzung des Gemeinderates die Beauftragung eines Sanierungskonzeptes beschlossen. Bisher wurde die Nitratwerte viermal im Jahr bei den anstehen Probeentnahmen mitbestimmt. Im Jahr 2024 erfolgte die Bestimmung der Werte freiwillig einmal im Monat. Obwohl diese Vorgehensweise nun deutliche differenzierte Werte geliefert hat, lässt sich der Verlauf und die Wirkung von Maßnahmen oder auch Wetterereignissen weiterhin sehr schlecht einschätzen, da es sich immer nur um einen Zeitpunkt „X“ handelt, wenn die Wasserprobe tatsächlich durch das beauftragte Labor entnommen wurde. Zudem sind die Laborkosten durch die vielfach zu entnehmenden Wasserproben mittlerweile sehr hoch. Allein im Jahr 2024 sind hierfür Kosten von 5.000 Euro angefallen.
Aus fachlicher und technischer Sicht wird daher vorgeschlagen im Bereich des Brunnens 3 auf der Hauptleitung ein Nitrat-Messgerät Color Plus 3 zu installieren. Die Nitratmessung erfolgt dabei über eine photometrische Messung. Somit kann der Nitratwert zu den Betriebszeiten des Flachbrunnens, aber auch sonst laufend bestimmt werden, um auch den Nitratgehalt des Mischwassers abbilden zu können. Das Messgerät soll auch in das bereits vorhandene Prozessleitsystem eingebunden werden.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim beauftragt die Firma Norbert Schütz GmbH & Co.KG, Boos mit dem Einbau der Nitrat-Messung Color Plus 3 im Bereich der Wasserversorgung Sontheim. Die Auftragssumme beläuft sich aufgrund des Angebots vom 20.01.2025 auf brutto 16.774,24 Euro.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Beschluss zur Rücklagenbildung im BgA Wasserversorgung und PV-Anlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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Sachverhalt
2. Bürgermeister Harzenetter informiert, dass Gewinne von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ebenso wie ausgeschüttete Gewinne von Kapitalgesellschaften der Kapitalertragssteuer (KapESt) unterliegen. Nicht ausgeschüttete, sondern der Rücklage zugeführte Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen nicht der KapESt.
Während bei einer Kapitalgesellschaft eine klare Trennung zwischen der Ebene der Gesellschaft (AG, GmbH) und den Gesellschaftern (Aktionär, GmbH-Gesellschafter) gegeben ist, gibt es diese Trennung zwischen dem Hoheitsbereich („Gesellschafter“) und dem Betrieb gewerblicher Art („Gesellschaft“) einer Gemeinde nicht. Denn die Gemeinde hat nur eine Kasse, so dass jede Einnahme des BgA automatisch in den Hoheitsbereich fließt. Dennoch kann auch ein BgA unter bestimmten Voraussetzungen Rücklagen bilden.
Die Rücklagenbildung von Regiebetrieben hat das Bundesministerium der Finanzen im Rundschreiben Nr. 35 vom 28.01.2019 wie folgt geregelt: „Über die Gewinne eines Regiebetriebs kann die Trägerkörperschaft unmittelbar verfügen. Für eine Rücklagenbildung ist damit kommunalrechtlich kein Raum. Gleichwohl ist bei einem Regiebetrieb für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EstG eine Rücklagenbildung anzuerkennen, sowie anhand objektiver Umstände nachvollzogen und überprüft werden kann, dass der handelsrechtliche Gewinn durch Stehenlassen dem Regiebetrieb als Eigenkapital zur Verfügung stehen soll. Als objektiver Umstand wird insbesondere ein förmlicher Beschluss der zuständigen Gremien der Trägerkörperschaft anerkannt, der spätestens acht Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres des BgA gefasst sein muss.“
Es sollte daher der folgende Beschluss gefasst werden: „Gewinne der Wasserversorgung werden stets der Rücklage zugeführt. Dies gilt sowohl für einen eventuellen Gewinn des Jahres 2023 als auch für Gewinne in den Folgejahren.“
Damit der Beschluss bereits für 2023 gilt, hätte dieser bis spätestens 31.08.2024 gefasst werden müssen. Da die Wasserversorgung Sontheim bisher nur Verluste erzielte, war die Notwendigkeit des Beschlusses nicht absehbar.
Allerdings verfügt die Wasserversorgung der Gemeinde Sontheim über keine positive Neurücklage (kein Gewinnvortrag). Daher kann der Gewinn des Jahres 2023 aus dem Einlagekonto entnommen werden. Ein Nachteil durch den verspäteten Beschluss über die Rücklagenzuführung von Gewinnen wird hierdurch vermieden.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim beschließt, dass Gewinne des BgA „Wasserversorgung und PV-Anlage“ stets der Rücklage zugeführt werden. Dies gilt sowohl für einen eventuellen Gewinn des Jahres 2023 als auch für Gewinne in den Folgejahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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72. Sitzung des Gemeinderates
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27.01.2025
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ö
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9 | |
Sachverhalt
Für alle Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 soll ein einheitliches Erfrischungsgeld ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in bar am Wahltag nach Feststellung der Anwesenheit durch den/die Wahlvorsteher/in oder die jeweilige Stellvertretung.
Abweichend von § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung, der ein Mindest-Erfrischungsgeld zwischen 25 und 35 € vorsieht, soll für die Wahlhelfer der Gemeinde Sontheim bei der Bundestagswahl eine einheitliche Entschädigung von 40 € festgelegt werden. Dies entspricht auch weitestgehend dem Durchschnittswert im Landkreis Unterallgäu. Das Erfrischungsgeld erhalten auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die am Wahltag eingeteilt sind. Die Tätigkeiten fallen zudem unter Arbeitszeit und sind zu erfassen. Neben dem Erfrischungsgeld werden von der Gemeinde noch Getränke für die Wahlhelfer zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass allen Wahlhelfern bei der Bundestagswahl 2025 nach Feststellung der Anwesenheit bei der Auszählung) ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 40 € in bar ausbezahlt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.02.2025 07:42 Uhr