Datum: 17.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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1 | |
Sachverhalt
2. Bürgermeister Harzenetter führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 29.01.2025 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 27.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. 9. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellung im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan "Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 04.11.2024 fand mit der Bekanntmachung vom 18.12.2024 in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 statt.
Die (frühzeitige) Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, beste-hend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 04.11.2024 fand mit Schreiben bzw. per E-Mail-Ausgang vom 19.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 statt.
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2.1. Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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2.1 | |
Sachverhalt
Bis Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 27.01.2025 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern / Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen / Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.
Im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 34 Stellen beteiligt, darunter 8 Sachgebiete des LRA Unterallgäu. Es wurden 21 Stellungnahmen abgegeben, davon 14 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 7 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme. Alle Stellungnahmen sind bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 27.01.2025 eingegangen.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Bürger- / Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind. Es wird unterstellt, dass mit der Planung Einverständnis besteht. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans bleibt unverändert.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen fasst der Gemeinderat die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 17.02.2025, die als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2.2. Billigung der Entwurfsfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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2.2 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 von den aus der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und diese beschlussmäßig behandelt bzw. abgewogen.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim billigt hiermit den Entwurf des Planungsbüros eberle.PLAN zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2.3. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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2.3 | |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit / Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Entwurfsfassung vom 17.02.2025, und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro eberle.PLAN mit der Durchführung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan "Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Die (frühzeitige) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 04.11.2024 fand mit der Bekanntmachung vom 18.12.2024 in der Zeit vom 20.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 statt.
Die (frühzeitige) Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu den Vorentwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 04.11.2024 fand mit Schreiben bzw. per E-Mail-Ausgang vom 19.12.2024 bis einschließlich 27.01.2025 statt.
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3.1. Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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3.1 | |
Sachverhalt
Bis Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 27.01.2025 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern / Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen / Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.
Im Rahmen der (frühzeitigen) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 34 Stellen beteiligt, darunter 8 Sachgebiete des LRA Unterallgäu. Es wurden 21 Stellungnahmen abgegeben, davon 14 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 7 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme. Alle Stellungnahmen sind bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 27.01.2025 eingegangen.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Bürger- / Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind. Es wird unterstellt, dass mit der Planung Einverständnis besteht. Der Bebauungsplan bleibt unverändert.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen fasst der Gemeinderat die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 17.02.2025, die als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3.2. Billigung der Entwurfsfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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3.2 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 17.02.2025 von den aus der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und diese beschlussmäßig behandelt bzw. abgewogen.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim billigt den Entwurf des Planungsbüros eberle.PLAN zum Bebauungsplan „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (der Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und einer Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, mit den auf dieser Sitzung beschlossenen Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3.3. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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3.3 | |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit / Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus der Planzeichnung mit den Festsetzungen durch Planzeichen, den Festsetzungen durch Text sowie einer Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, und beauftragt die Verwaltung und das Planungsbüro eberle.PLAN mit der Durchführung des Verfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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4. Erschließung Baugebiet "Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3"; Vergabe von Planungs- und Ingenieurleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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4 | |
Sachverhalt
Zur Durchführung der Erschließungsplanung für das Baugebiet „Attenhausen – Sontheimer Wegfeld 3“, welches Verkehrsanlagen, Wasserleitung, Schmutzwasser und Regenwasserbewirtschaftung jeweils die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung umfasst, wurde von der Klinger Ingenieur GmbH, Dietmannsried ein Angebot angefordert. Das Ingenieurbüro Klinger hat bereits Grundlagen ermittelt und auch die Zusammenarbeit bei früheren Baugebietserschließung verlief stets problemlos. Es wird daher vorgeschlagen, den Auftrag für die Erschließungsplanung inklusive örtlicher Bauüberwachung an die Klinger Ingenieur GmbH zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Klinger Ingenieur GmbH, Dietmannsried mit der Durchführung der Ingenieurleistungen zur Erschließungsplanung im Baugebiet „Attenhausen – Sontheimer Wegfeld 3“. Die Honorarsumme beläuft sich auf 137.749,95 Euro brutto.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Bezuschussung der Bücherei Attenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Die Bücherei Attenhausen hat im Jahr 2024 für Medienbeschaffung, Einbandfolien sowie Kontoführungsgebühren insgesamt 2.996 Euro aufgewendet. Mit Antrag vom 27.01.2025 stellt das Büchereiteam Attenhausen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Die Verwaltung hält in diesem Jahr eine Bezuschussung von 1.000 Euro für gerechtfertigt, da insgesamt etwas mehr laufende Kosten angefallen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Bücherei Attenhausen eine Zuwendung in Höhe von 1.000 Euro für die ehrenamtliche Arbeit in Attenhausen zu gewähren. Die Verwaltung wird mit der Bereitstellung der Mittel im Haushalt sowie der weiteren Abwicklung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Bezuschussung der Bücherei Sontheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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6 | |
Sachverhalt
Die Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim hat im Jahr 2025 insgesamt 5.060 Euro für den Medienkauf und Verwaltungskosten aufgewendet. Mit Antrag vom 04.02.2025 stellt die Bücherei einen Antrag auf finanzielle Unterstützung. Es wird vorgeschlagen, die Pfarr- und Gemeindebücherei Sontheim mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro in diesem Jahr zu unterstützen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Bücherei Sontheim eine Zuwendung in Höhe von 1.500 Euro für die ehrenamtliche Arbeit in Sontheim zu gewähren. Die Verwaltung wird mit der Bereitstellung der Mittel im Haushalt sowie der weiteren Abwicklung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Holzgeldabrechnung 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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7 | |
zum Seitenanfang
7.1. Gemeindewald Sontheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
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ö
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|
7.1 | |
Sachverhalt
Die Abrechnung für den Gemeindewald Sontheim schließt mit einem Gewinn von 33.380,92 Euro. Die Rückstellung aus dem Vorjahr in Höhe von 40.000 Euro wird aufgelöst und gleichzeitig eine neue Rückstellung in Höhe von 45.000 Euro gebildet, so dass ein Gewinn nach Rückstellung von 28.380,92 Euro verbleibt. Damit ergibt sich ein Auszahlungsbetrag von 45,94 Euro pro Recht. Insgesamt bestehen am Gemeindewald Sontheim noch 61,0 Rechte.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auszahlungsbetrag auf 45,00 Euro pro Recht festzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit dem weiteren Vollzug.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7.2. Gemeindewald Attenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
|
ö
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7.2 | |
Sachverhalt
Beim Gemeindewald Attenhausen ergibt sich für das Jahr 2024 ein Gewinn von 22.903,89 Euro. Aufgrund der vorgegebenen Berechnungsmethode nach Brennholzrechten werden von dem errechneten Auszahlungsbetrag von 82,00 Euro noch die nicht erbrachte Arbeitsleistung in Höhe von 67,00 Euro abgezogen, so dass ein Auszahlungsbetrag von 15,00 pro Klafter verbleibt. Den drei noch verbliebenen Rechtlern (insgesamt 6 Klafter) werden somit für das vergangene Jahr zusammen 90,00 Euro ausbezahlt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auszahlungsbetrag auf 15,00 Euro pro Klafter festzusetzen und beauftragt die Verwaltung mit dem weiteren Vollzug.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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8. Vorstellung der pädagogischen Arbeit in der Kindertagesstätte Sontheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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73. Sitzung des Gemeinderates
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17.02.2025
|
ö
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8 | |
Sachverhalt
Die Leiterin der Kita Sontheim, Frau Feierabend, sowie Ihre beiden Kolleginnen Frau Glogger und Frau Keitler stellen den Gemeinderäten die Entwicklung der pädagogischen Arbeit in der Kita Sontheim vor. Seit Frau Feierabend die Leitung vor eineinhalb Jahren übernommen hat, hat sich einiges geändert. Das pädagogische Konzept wird derzeit überarbeitet. Dies ist ein längerer Prozess, an dem auch der Gemeinderat als gesamtverantwortlicher Träger teilhaben soll. Insbesondere werden naturnahe Aktionen (z.B. monatliche Waldtage, Kräuterwanderung, Amphibienwanderung, usw.) durchgeführt. Frau Feierabend ist auch das Essen in der Kita ein wichtiger Baustein. Die Umstellung auf die Belieferung durch die Schulküche Erkheim war ein langer Prozess. Es erfolgt seit Beginn eine sehr enge Zusammenarbeit mit der Kita Attenhausen, z.B. mit Personalaustausch, Treffen, gemeinsamen Besprechungen und verschiedenen Aktivitäten. Insgesamt herrscht im Team ein gutes Betriebsklima. Die Zusammenarbeit mit Träger und Jugendamt funktioniert hervorragend. Die Kita Sontheim ist überdurchschnittlich gut mit Personal ausgestattet, was sich die Gemeinde einiges kosten lässt. Diese zusätzlichen Aufwendungen spiegeln sich jedoch in der Qualität der Betreuung wider. Mittlerweile kommen auch viele Gastkindanfragen oder auch Initiativbewerbungen von pädagogischem Personal, was sich sicher auf den sehr guten Ruf der Kita zurückführen lässt. Allein in diesem Jahr werden aufgrund der großen Nachfrage 3 Auszubildende betreut. Abschließend gibt Frau Keitler einen Einblick in die umfangreiche Arbeit mit den Vorschülern und die Vernetzung mit der Kita Attenhausen. Auch hier wurde ein neues Konzept für die Vorschüler entwickelt. Weiter werden vielfältige Aktionen, wie z.B. ein Selbstbewusstseinstraining oder auch zahlreiche Aktivitäten zusammen mit dem Elternbeirat durchgeführt.
Datenstand vom 13.03.2025 17:03 Uhr