Datum: 07.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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1 | |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Gänsdorfer führt aus, dass keine Einwendungen zur übersandten Niederschrift eingegangen sind.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift vom 11.03.2025 über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 10.03.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. 9. Änderung des Flächennutzungsplans - Aufstellung im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan "Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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2 | |
Sachverhalt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, fand mit der Bekanntmachung vom 18.02.2025 in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, fand mit Schreiben bzw. per E-Mail-Ausgang vom 21.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025 statt.
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2.1. Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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2.1 | |
Sachverhalt
Bis zum Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 31.03.2025 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern/Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen/Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 34 Stellen beteiligt, darunter 8 Sachgebiete des LRA Unterallgäu. Es wurden 15 Stellungnahmen abgegeben, davon 9 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 6 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme. Alle Stellungnahmen sind bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.03.2025 eingegangen.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass von den vorgenannten Nachbargemeinden und Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange keine Stellungnahmen eingegangen sind. Es wird unterstellt, dass mit der Planung Einverständnis besteht. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans bleibt unverändert.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen fasst der Gemeinderat die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 07.04.2025, die als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.2. Billigung der Entwurfsfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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2.2 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 von den aus der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und diese beschlussmäßig behandelt bzw. abgewogen.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim billigt hiermit den Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“ der vorliegenden 9. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Plandarstellung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 07.04.2025.
Inhaltliche Änderungen bzw. sachlich-redaktionelle Anpassungen und Fortschreibungen der Planunterlagen sind gegenüber der Entwurfsfassung mit Stand vom 17.02.2025 nicht erforderlich bzw. veranlasst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2.3. Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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2.3 | |
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim fasst den Feststellungsbeschluss zur vorliegenden 9. Änderung des Flächennutzungsplans (Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“), bestehend aus der Plandarstellung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 07.04.2025.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen, die Endfassungen der Planunterlagen auszufertigen, diese bei der höheren Verwaltungsbehörde bzw. dem Landratsamt Unterallgäu zur Genehmigung einzureichen und nach Erhalt der Genehmigung den Verfahrensabschluss durchzuführen.
- Die Flächennutzungsplan-Änderung bedarf gem. § 6 Abs. 1 BauGB der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ist die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
- Der Planung ist gemäß § 6a Abs. 1 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
- In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, wo die Flächennutzungsplan-Änderung nebst Begründung und Zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird und wo jedermann dazu Auskunft erlangen kann. Insbesondere ist die wirksame Planung gemäß § 6a Abs. 2 BauGB auch im Internet zu veröffentlichen bzw. wird auf der Internetseite der Gemeinde für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgehalten. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, unter welcher Internetadresse die Planung veröffentlicht wurde sowie bei welcher Stelle diese öffentlich eingesehen werden kann.
- Weiterhin ist darin auf die Voraussetzungen und Fristen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften oder von Mängeln in der Abwägung (§ 214 und § 215 Abs. 1 BauGB) sowie auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB bezüglich des Erlöschens von Entschädigungsansprüchen aus den §§ 39 - 42 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan "Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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3 | |
Sachverhalt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, fand mit der Bekanntmachung vom 18.02.2025 in der Zeit vom 24.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025 statt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Entwürfen sowohl der 9. Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Plandarstellung mit Begründung und Umweltbericht, als auch des Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 17.02.2025, fand mit Schreiben bzw. per E-Mail-Ausgang vom 21.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025 statt.
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3.1. Abwägung bzw. Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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3.1 | |
Sachverhalt
Bis zum Ende der Äußerungs- bzw. Beteiligungsfrist zum 31.03.2025 gingen seitens der betroffenen Öffentlichkeit bzw. von Bürgern/Privatpersonen (Grundstückseigentümer, Anlieger, etc.) sowie evtl. sonstigen betroffenen Privatpersonen, Personengruppen etc. keine Äußerungen/Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, etc. ein.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden insgesamt 34 Stellen beteiligt, darunter 8 Sachgebiete des LRA Unterallgäu. Es wurden 16 Stellungnahmen abgegeben, davon 10 ohne Äußerung bzw. mit Einvernehmen gegenüber der Planung und 6 Stellungnahmen mit Abwägungsbedarf bzw. Bedarf einer Kenntnisnahme. Alle Stellungnahmen sind bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 31.03.2025 eingegangen.
Beschluss
Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Bürger-/Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen eingegangen sind. Es wird unterstellt, dass mit der Planung Einverständnis besteht. Der Bebauungsplan „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“ bleibt unverändert.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen fasst der Gemeinderat die Beschlüsse entsprechend der Beschlussvorlage zur Sitzung vom 07.04.2025, die als Anlage beigefügt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3.2. Billigung der Entwurfsfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
|
ö
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3.2 | |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 07.04.2025 von den aus der Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen Kenntnis genommen und diese beschlussmäßig behandelt bzw. abgewogen.
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim billigt hiermit den Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“ des vorliegenden Bebauungsplans „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“, bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (der Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und der Be-gründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 07.04.2025, mit den auf dieser Sitzung beschlossenen geringfügigen Änderungen bzw. redaktionellen Anpassungen und Fortschreibungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3.3. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
|
ö
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3.3 | |
Beschluss
Der Gemeinderat Sontheim, Landkreis Unterallgäu, beschließt aufgrund von §§ 2, 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch die §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23.12.2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom 23.12.2024 (GVBl. S. 619) sowie des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), den vorliegenden Bebauungsplan „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“ (Entwurf mit der Bezeichnung „Endfassung“), bestehend aus den Festsetzungen durch Planzeichen (der Planzeichnung), den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 07.04.2025, als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorzunehmen, die Endfassungen der Planunterlagen auszufertigen und den Verfahrensabschluss durchzuführen.
Hinweise:
- Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan nebst Begründung und Zusammenfassender Erklärung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten wird und wo jedermann dazu Auskunft erlangen kann. Insbesondere ist der in Kraft getretene Bebauungsplan gem. § 10a Abs. 2 BauGB auch im Internet zu veröffentlichen bzw. wird auf der Internetseite der Gemeinde für jedermann zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgehalten. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, unter welcher Internetadresse die Planung veröffentlicht wurde sowie bei welcher Stelle diese öffentlich eingesehen werden kann.
- Weiterhin ist darin auf die Voraussetzungen und Fristen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften oder von Mängeln in der Abwägung (gemäß § 214 und § 215 Abs. 1 BauGB) sowie auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB bezüglich des Erlöschens von Entschädigungsansprüchen aus den §§ 39 - 42 BauGB hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Erschließung Baugebiet "Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3"; Freigabe der Erschließungsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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4 | |
Sachverhalt
VR Ernst fasst nochmals kurz die Erschließungsplanung des IB Klinger für das neue Baugebiet „Attenhausen - Sontheimer Wegfeld 3“ zusammen und stellt die wesentlichen Festlegungen aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.03.2025 vor. Bezüglich der Regenwasserbewirtschaftung soll eine Zwitterlösung über Muldenversickerung im Nord- und Südbereich des Baugebiets sowie einer Versickerungsanlage über Sinkkästen im mittleren Teil geplant werden. Die Baugebietsstraße erhält in der Mitte, auf Höhe der beidseitigen öffentlichen Grünfläche nur eine Asphaltbreite von 3 Metern, die links und rechts mit gesägtem Pflaster auf Beton eingefasst ist. Die geplanten Parkflächen sollen mit Granitpflaster mit Rasenfugen belegt werden.
Der weitere Zeitplan sieht die Ausführungsplanung und Ausschreibung bis ca. Ende Mai vor. Eine Vergabe könnte Anfang Juni erfolgen. Der Baubeginn ca. Ende Juli.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Erschließungsplanung und gibt diese für die weiteren Schritte frei. Die Verwaltung und das Ingenieurbüro Klinger werden mit der Ausführungsplanung sowie der Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Erweiterung Grundschule und OGTS Sontheim; Freigabe der Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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5 | |
Sachverhalt
Architekt Arnold stellt den Gemeinderäten nochmals kurz die wesentlichen Grundzüge der Entwurfsplanung für die Erweiterung Grundschule und OGTS Sontheim vor. Diese wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 24.03.2025 ausführlich besprochen und diskutiert. Die jetzt vorliegende Entwurfsplanung ist Grundlage für die nun anstehenden Ausführungsplanungen und Kostenberechnungen, damit der Zeitplan zur Zuschussantragstellung und Vorbereitung des Bauantrags eingehalten werden können.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die von Architekt Arnold, Memmingen, ausgearbeitete und mit der Gemeinde Sontheim abgestimmte Entwurfsplanung zur Erweiterung der Grundschule und OGTS Sontheim. Gleichzeitig wird die Verwaltung, das Architekturbüro Arnold sowie die beteiligten Fachplaner mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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6. Antrag auf Zuschuss für Umbau Katastrophenstützpunkt Attenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
|
ö
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6 | |
Sachverhalt
1. Bürgermeister Gänsdorfer informiert, dass von der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen e.V. ein Antrag auf Bezuschussung für den Umbau eines Katastrophenstützpunktes Attenhausen eingegangen ist. Die Feuerwehr Attenhausen möchte die Räume der ehemaligen Raiffeisenbank Attenhausen weiter für die Nutzung als Notfall-, Schulungs- und Gemeinschaftsraum umbauen. Der Umbau soll möglichst in Eigenleistungen durch die Feuerwehrmitglieder erbracht werden. Folgende Umbaumaßnahmen sind geplant:
- Umgestaltung des ehemaligen Büros in eine Küche mit Theke für Essensausgabe
- Neugestaltung des Ausschankbereichs, Theke Richtung Verpflegungs-/Aufenthaltsraum
- neuer Fußboden (nachhaltiger Parkettboden)
- neues Beleuchtungskonzept und Deckengestaltung
- neue Vorhänge, vor allem für den Schallschutz
Die Kosten für die geplanten Maßnahmen belaufen sich auf 16.876,00 Euro, wobei die Feuerwehr hiervon neben den Eigenleistungen 50 % tragen wird.
Der gemeindliche Zuschuss beträgt somit ca. 8.500,00 Euro.
Die Einrichtung von Katastrophenschutzstützpunkten, wo Betroffene und Bürger im Katastrophenfall Hilfe und Unterstützung erhalten, wird vom Landratsamt gefordert.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, der Feuerwehr Attenhausen e.V. für den Umbau des ehemaligen Raiffeisengebäudes zum Katastrophenschutzstützpunkt Attenhausen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 50 % der Materialkosten (ca. 8.500,00 Euro) zu gewähren. Der Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnungen oder einer Abrechnungsübersicht ausbezahlt. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2025 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Installation einer PV-Anlage auf dem Mehrzweckhaus Attenhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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7 | |
Sachverhalt
Im Zuge der derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen im Mehrzweckhaus Attenhausen, die auch mit diversen Elektroarbeiten im Kellergeschoss, verbunden sind, ist die Idee entstanden, auf dem Dach des Mehrzweckhauses eine PV-Anlage samt Speicher für den Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung zu installieren. Es handelt sich um eine Anlage mit 29,4 kWp sowie einem Hauskraftwerk mit einer nutzbaren Speicherkapazität von 41,2 kWh. Hierfür liegt ein Angebot der Fa. MM Elektrotechnik GmbH, Kammlach vom 04.04.2025 vor. Die Kosten belaufen sich ohne Speicher auf 26.000 Euro und mit Speicher auf 69.733,30 Euro.
Die Anlage würde sich in knapp 9 Jahren amortisieren und den Nutzern des Mehrzweckhauses auf Dauer günstigen Strom liefern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Mehrzweckhauses Attenhausen samt Speicher an die Fa. MM Elektrotechnik GmbH, Kammlach zu erteilen. Die Gesamtkosten betragen laut Angebot vom 04.04.2025 insgesamt 69.733,30 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2025 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8
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8. Bauantrag Attenhausen, Kirchstr. 20: Neubau eines Milchviehlaufstalles (Tektur)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
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ö
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8 | |
Sachverhalt
Zum Bauvorhaben Neubau eines Milchviehlaufstalles auf den Flurnummern 1024, 1025 und 1026/2 der Gemarkung Attenhausen (Kirchstr. 20) ist der Gemeinde vom Landratsamt Unterallgäu ein Tekturantrag zur Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen vorgelegt worden. Der Neubau des Milchviehstalles wurde bereits mit Baugenehmigung vom 27.06.2023 vom Landratsamt Unterallgäu genehmigt. Der Stall ist bereits errichtet und in Betrieb. Die jetzt vorgelegte Tektur betrifft lediglich die zusätzlich ausgeführte Futtertischüberdachung. Aus Verwaltungssicht liegen keine Gründe für eine Versagung des gemeindlichen Einvernehmens für die Tektur vor.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt zum vorlegten Tekturantrag zum Bau eines Milchviehlaufstalles das gemeindliche Einvernehmen. Im Übrigen gelten die Auflagen und Hinweise (dauerhafte Funktionsfähigkeit der Flutmulde, keine Haftungsübernahme im Hochwasserfall) aus dem am 27.02.2023 erteilten gemeindlichen Einvernehmen vom Ursprungsbauantrag unverändert fort. Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsunterlagen zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt Unterallgäu weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2
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9. Bauantrag Attenhausen, Stephansrieder Str. 30a: Neubau eines Reitplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | Lfd. BV-Nr. |
Gemeinderat
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75. Sitzung des Gemeinderates
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07.04.2025
|
ö
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9 | |
Sachverhalt
Die Bauwerber beabsichtigen den Bau eines offenen Reitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104 der Gemarkung Attenhausen. Der Reitplatz ist mit Ausmaßen von 30 m x 20 m geplant und wird mit einheimischen, standortgerechten und landschaftstypischen Pflanzen eingegrünt. Das Bauvorhaben ist nach der Beurteilung des Landratsamtes Unterallgäu als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Außenbereich genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt zum Bauvorhaben Neubau eines Reitplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1104 der Gemarkung Attenhausen das gemeindliche Einvernehmen. In der Baugenehmigung soll ein Hinweis auf die gemeindliche Wasserleitung, die an der Nordgrenze des Flurstücks Fl.Nr. 1112/2 der Gemarkung Attenhausen verläuft, aufgenommen wird. Diese darf durch den Reitplatz und etwaige Einfriedungen nicht überbaut werden. Es ist ein Mindestabstand zur Wasserleitung von 3 Metern einzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt zu fertigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.05.2025 14:18 Uhr