In der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021 wurde die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges HLF 20/16 - Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 20 mit Beladung für die Feuerwehr Spalt - aus Alters- und Kostengründen beschlossen.
Nach umfangreichen Vorarbeiten sowie der Förderantragstellung und Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, der Feuerwehr und einem beauftragten Fachbüro wurde das Feuerwehrfahrzeug in einem Europaweitem Verfahren ausgeschrieben.
Die Ausschreibung wurde in 4 Losen ausgeführt und wird in Losen vergeben.
Los 1: Fahrgestell
Los 2: Aufbau
Los 3: Beladung
Los 4: Beladung Abstützsystem Paratech
Die Lose 1 (Fahrgestell) und 2 (Aufbau) werden zusammen vergeben.
Der Anbieter des Loses „Fahrgestell“ und „Aufbau“ garantiert mit der Abgabe seines Angebotes die Verträglichkeit des gewählten Fahrgestelles (Los Fahrgestell) (insbesondere die Einhaltung der Gewichtsvorgaben in Hinblick auf die Anforderung eines möglichst großen Löschwassertanks und der vorgesehenen Beladung) mit den von ihm angebotenen Aufbau (Los Aufbau), die deshalb
zusammengehörig anzubieten sind. Er tritt hier als Generalunternehmer auf.
Die Zusammenfassung der beiden Lose „Fahrgestell und Aufbau“ wurde vorgenommen, da nur so die Einhaltung der Gewichtsvorgaben nach DIN im Hinblick auf einen möglichst großen Löschwassertank gewährleistet werden kann.
In der Vergangenheit hat es bei mehreren Abnahmen von Feuerwehrfahrzeugen Überschreitungen des vorgeschriebenen Normgewichtes gegeben. Ebenso wurde die Löschwassermenge von einer festen DIN-Größe in eine Mindestanforderung umgewandelt. Dadurch wird bei der Bewertung des Aufbaus dieser Aspekt für die Funktionalität des Fahrzeuges ein wesentlicher Faktor. Auf Grund der unterschiedlichen Achslasten bzw. Gesamtgewichtes der Fahrgestelle ist es daher unabdingbar, dass der Aufbauhersteller das Fahrgestell mitanbietet, da nur so im Angebot verbindliche Aussagen zur möglichen Löschwassermenge und zum Fahrzeuggewicht und Gewichtsreserven möglich sind (Transparenz!). Ebenso kann es sein, dass bei den verschiedenen Fahrgestellen je nach Aufbauhersteller unterschiedliche zusätzliche Maßnahmen/Umbauten notwendig werden, die vom Aufbauhersteller in seinem Angebot noch nicht berücksichtigt werden können. Je nach Zuschlag beim Los Fahrgestell können dann je nach Aufbauhersteller zusätzliche Kosten anfallen. Dies verhindert aber eine Preistransparenz bzw. Vergleichbarkeit von den Angeboten der Aufbauhersteller.
So muss - jeweils bei Einsatzfahrzeugen mit integrierten Stromaggregaten und/oder Pumpen - der Nebenabrieb des Fahrgestells in der gewählten Übersetzung mit dem jeweiligen Pumpentyp abgestimmt werden. Dies setzt die notwendigen Kenntnisse beim Aufbauhersteller - der ja dann insbesondere Aggregat und Pumpe montiert - voraus. Jedoch weiß er - bei einer Aufteilung in
Fachlose - zum Zeitpunkt der Ausschreibung gerade nicht, auf welches Fahrgestell er bei Zuschlag aufbauen muss. Dieser Umstand macht es für den Aufbaulieferanten schwierig bis unmöglich, belastbar zu kalkulieren.
Entsprechendes gilt auch für das Versetzen oder Montieren von Nebenaggregaten wie Tank, Batterie, Luftkessel usw. Dies ist ebenfalls aufbauabhängig und kann daher im Vorfeld nicht ausreichend exakt durch die Vergabestelle definiert werden. Somit ist es auch für den Aufbaulieferanten in seinem Angebot nicht hinreichend belastbar möglich, etwaig notwendig werdende Umbauten einzukalkulieren. Einerseits weiß er bei Angebotsabgabe nicht, ob er selbst
überhaupt bei einem späteren Fahrgestell dazu in der Lage sein wird. Andererseits ist dies für ihn zwar massiv kalkulationsrelevant, er weiß jedoch nicht, welche Tätigkeiten schließlich überhaupt notwendig werden.
Weiter liegen im Einzelnen folgende technische Gründe vor. So sollte sowohl aus Gründen der wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit es dem Unternehmen, welches den feuerwehrtechnischen Aufbau erstellt, überlassen bleiben, welche Art von Ausführung der Mannschaftskabine erstellt wird, um keine Wettbewerbsverzerrung dahingehend zu „erreichen“, dass die Aufbauhersteller
in einer Weise agieren und produzieren müssen, die grundsätzlich nicht in ihr Leistungsportfolio passt. Denn es stellt einen erheblichen technischen Eingriff in die Fahrgestellkabine dar, ob diese - als eine gesamte Kabine (ohne Rückwand) - als separate Bauweise auf dem Fahrgestell (Kabine dann ohne Rückfenster) oder - als integraler Teil des gesamten Aufbaus (Kabine dann im Ausschnitt angepasst) gestaltet wird.
Aber auch im Zusammenhang mit dem Thema Mannschaftsraumgestaltung kann auch nicht sicher bereits im Rahmen der Ausschreibung für den Auftragnehmer des Aufbaus in der Leistungsbeschreibung festgelegt werden, welcher Rahmenüberhang umzusetzen ist. Denn die Aufbaugestaltung der Aufbaulieferanten ist teils sehr unterschiedlich und der Rahmenüberhang müsste teils sehr individuell angepasst werden. Die Kosten wären ggf. durch die Vergabestelle zu tragen, da es sich hierbei um kalkulationsrelevante Umstände handelt, die wir jedoch im Vorfeld - in der Leistungsbeschreibung – nicht hinreichend transparent für den Aufbaulieferanten darstellen können. Ferner kann es bei technischen Problemen oft sehr schwierig sein, den Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, da Aufbau- und Fahrgestelllieferant zunächst immer auf den anderen verweisen und sich eine Beweisführung meist sehr kompliziert gestaltet. Außerdem kann es bei der Bauphase zu Unstimmigkeiten oder notwendigen Anpassungen kommen, die zu erheblichen Problemen mit zusätzlichen Kosten führen können. Bei einer
Generalunternehmerschaft ist nur ein verantwortlicher Ansprechpartner vorhanden, wodurch das Risiko erheblich reduziert und die Überwachung deutlich vereinfacht wird.
Diese Schnittstellenproblematiken werden auch im Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration vom 20.04.2018 (ID1-2244-2-87) mit einer „Handreichung zu aktuellen Fragestellungen des Vergaberechts, insbesondere zur Bildung und Ausschreibung von Losen bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen“ genannt.
Im Ergebnis ist gemäß §97 (4) GWB aus wirtschaftlichen und technischen Gründen eine gemeinsame Ausschreibung der Lose „Fahrgestell“ und „Aufbau“ aus Sicht der Vergabestelle zwingend erforderlich. Alle geforderten Einrichtungen bei Los „Aufbau“ sind mit betriebsbereitem Einbau anzubieten. Sind bei der Beladung (Los 3) bzw. Beladung – Abstützsystem (Los 4) bestimmte Fabrikate genannt, so sind diese Geräte/Gegenstände bereits bei der FF Spalt
oder in den Feuerwehren der Stadt Spalt vorhanden. Es sollen daher in den einzelnen Fällen die Artikel kompatibel und einheitlich zu bedienen sein.
Los 1 – Fahrgestell
Los 2 – Aufbau
Zu Los 1 und Los 2 sind 3 Angebote von folgenden Bietern eingegangen und konnten gewertet werden.
1. Bieter A I - Vorführfahrzeug
2. Bieter A II
3. Bieter B
Die Auswertung ergab als wirtschaftlichstes Angebot das Angebot I – Vorführfahrzeug – des Bieters A
mit folgenden Angebotspreisen:
Angebotspreis:
Los 1: Fahrgestell brutto 125.188,00 € netto 105.200,00 €
Los 2: Aufbau brutto 395.594,08 € netto 332.432,00 €
Los 3 – Beladung
Zu Los 3 ist 1 Angebot von folgendem Bieter eingegangen, welches jedoch nicht gewertet werden konnte.
Bieter C
mit einem Angebotspreis von:
Los 3: Beladung brutto 73.553,97 € netto: 61.810,06 €
Es kann keine Vergabe erfolgen, da kein wertbares Angebot vorliegt. Die Ausschreibung für das Los 3 „Beladung“ wird aufgehoben und erneut ausgeschrieben.
Los 4 – Beladung Abstützsystem Paratech
Zu Los 4 sind keine Angebote eingegangen.
Es kann keine Vergabe erfolgen, da kein wertbares Angebot vorliegt. Die Ausschreibung für das Los 4 „Beladung Abstützsystem Paratech“ wird aufgehoben und erneut ausgeschrieben.
Nach erfolgter Auswertung der Ausschreibung wird dem Stadtrat der Stadt Spalt empfohlen die folgenden Beschlüsse zu fassen: