Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Bechhofen "Sondergbiet PV-Anlage II"
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Abenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2020 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen behandelt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss wurde am 02.09.2020 ortsüblich durch Anschlag an den Amtstafeln bekannt gemacht.
Infolge der eingegangenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde die Planung entsprechend angepasst.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage II“ der Stadt Abenberg berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 15. Oktober 2020 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in der Zeit vom 14.09.2020 bis einschließlich 15.10.2020 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage II“ der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3 Bechhofen „Sondergebiet PV-Anlage II“ der Stadt Abenberg in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Datenstand vom 26.11.2020 09:57 Uhr