Bauvoranfrage - Neubau eines Wohnhauses, Fl.Nr. 41/22 Gmk. Enderndorf, Seeweg 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 12. Sitzung des Stadtrates 06.10.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauherr:        Michael und Christian Harlander, Maisenweg 3, 86641 Rain am Lech

Baugrundstück:        Fl.Nr. 41/22, Gmk. Enderndorf am See, Seeweg 4

Bauvorhaben:        Neubau eines Wohnhauses


Auf dem Flurstück 41/22 der Gemarkung Enderndorf am See wurde von Herr Michael und
Christian Harlander ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses gestellt.

Es ist geplant ein Wohnhaus mit vier Wohneinheiten am Seeweg in Enderndorf zu
errichten.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen
Bebauungsplan „Enderndorf Strand - Ost“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.

Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind im Sondergebiet Beherbergung neben dem reinen Beherbergungsbetrieb nur Wohnungen für Betriebsinhaber, -beschäftige und Ferienwohnungen zulässig.
Gemäß der Bauvoranfrage ist anzunehmen, dass es sich bei dem beantragten Neubau nicht um einen Beherbergungsbetrieb handelt.

Gemäß 4.2.1 der Satzung sind für Hauptkörper im Bereich des Sondergebietes Beherbergung lediglich Satteldächer mit einer Neigung von 45° - 50° zulässig. Bei untergeordneten Baukörpern sind Pultdächer zulässig.
Das geplante Wohnhaus soll komplett mit einem Flachdach errichtet werden.

Die Stadt Spalt hat mit der Festsetzung des Bebauungsplanes eine klare Festlegung der Bauflächen Seeweg getätigt. Die Flächen sollen keinen Zeitwohnungen, keinen Wohngebäuden, sondern der Nutzung für Tourismus und Beherbergung dienen.
Größere Beherbergungsbetriebe Innerorts will die Stadt Spalt durch dieses Angebot ausschließen.  

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im Sondergebiet Beherbergung.

Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde nicht eingeholt.

Beschlussvorschlag

Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herr Michael und Christian Harlander, Maisenweg 3, 86641 Rain am Lech, zum Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 41/22 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt nicht erteilt.

Beschluss

Das Benehmen zum Antrag auf Vorbescheid von Herr Michael und Christian Harlander, Maisenweg 3, 86641 Rain am Lech, zum Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 41/22 der Gemarkung Enderndorf am See, wird von Seiten der Stadt Spalt nicht erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.11.2020 09:57 Uhr