Auftragsvergabe Mietwohnung Feuerwehr Spalt, Industriestraße 16, Sanierung des Badezimmers
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Sitzung des Stadtrates, 20.10.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Spalt) | 13. Sitzung des Stadtrates | 20.10.2020 | ö | beschließend | 26 |
Sachverhalt
Bei der Stadtratssitzung 02.06.2020 wurde der Stadtrat durch das Bauamt über den sanierungsbedürftigen Zustand des Badezimmers in der Mietwohnung Industriestraße 16, 91174 Spalt, informiert. Da unter der Mietswohnung sich die Lager- und Umkleideräume der Feuerwehr Spalt befinden, würde ein Wasserschaden sehr hohe Kosten verursachen.
Der Stadtrat hat am 02.06.2020 beschlossen die Sanierung des Badezimmers baldmöglichst umzusetzen. Zu diesem Zweck hat das Bauamt die Maßnahme in zwei Leistungsverzeichnisse mit je zwei Losen aufgeteilt:
1. LV
- Elektroarbeiten
- Sanitärarbeiten
2. LV
- Abbrucharbeiten
- Fliesenarbeiten
Folgende Angebote der Firmen wurden dem Bauamt zurückgesendet:
1. LV, Elektro-, u. Sanitärarbeiten
- Bieter A – sendete ein Angebot in Höhe von 12.308,30 € Brutto
Leider gab es keine weiteren Angebote zu der o.g. Sanierungsmaßnahme.
2. LV, Abbruch- u. Fliesenarbeiten
- Bieter A – sendete ein Angebot in Höhe von 8.019,02 € Brutto
- Bieter B – sendete ein Angebot in Höhe von 6.414,92 € Brutto
- Elektroarbeiten
- Sanitärarbeiten
2. LV
- Abbrucharbeiten
- Fliesenarbeiten
Folgende Angebote der Firmen wurden dem Bauamt zurückgesendet:
1. LV, Elektro-, u. Sanitärarbeiten
- Bieter A – sendete ein Angebot in Höhe von 12.308,30 € Brutto
Leider gab es keine weiteren Angebote zu der o.g. Sanierungsmaßnahme.
2. LV, Abbruch- u. Fliesenarbeiten
- Bieter A – sendete ein Angebot in Höhe von 8.019,02 € Brutto
- Bieter B – sendete ein Angebot in Höhe von 6.414,92 € Brutto
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt den Bieter A für Elektro- und Sanitärarbeiten, und Bieter B für Abbruch- und Fliesenarbeiten zu beauftragen. Die Auftragsvergabe sowie Auftragsdurchführung sollen baldmöglichst erfolgen.
Der Mietvertrag sollte im Einvernehmen nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme angepasst werden.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Bieter A für Elektro- und Sanitärarbeiten, und Bieter B für Abbruch- und Fliesenarbeiten zu beauftragen. Die Auftragsvergabe sowie Auftragsdurchführung sollen baldmöglichst erfolgen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.11.2020 10:00 Uhr