Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 10. Änderung BBP "Mittelfeld" Fl.Nr. 562/55, Gemarkung Pleinfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
18. Sitzung des Stadtrates, 16.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Marktgemeinderat Pleinfeld hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2020 die 10. Änderung
des bisher bestehenden Bebauungsplanes „Mittelfeld“ gemäß § 1 Abs. 3 und § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen und den Entwurf der 10. Änderung in der öffentlichen
Sitzung am 17.12.2020 gebilligt.
Der Geltungsbereich des Baugebietes „Mittelfeld“ liegt am nördlichen Ortsrand des Marktes Pleinfeld. Im Norden
schließt das Freibad Pleinfeld mit den dazugehörigen Parkanlagen und im Nordwesten das
Schulgelände an. Der weitere Umgriff besteht aus Wohnbebauung.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelfeld“ im Bereich der Fl.Nr. 562/55 Gemarkung Pleinfeld berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 22. Februar 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 20.01.2021 bis einschließlich 22.02.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelfeld“ Fl.Nr. 562/55 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die 10. Änderung des Bebauungsplanes „Mittelfeld“ Fl.Nr. 562/55 der Gemarkung Pleinfeld in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2021 13:14 Uhr