Straßenbau - Sanierung des Gehwegbereiches Ortsstraße Wassermungenauer Straße auf 30 Meter im Zuge der Baumaßnahme Ortsdurchfahrt Wernfels
Daten angezeigt aus Sitzung:
22. Sitzung des Stadtrates, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Hinweis auf die Stadtratssitzung 20.04.2021. Der Sonderausschuss hat grundsätzlich die Möglichkeit des Ausbaus beschlossen. Die Eigentumsverhältnisse sind vor-Ort zu klären, da wahrscheinlich ist, dass dies Privatflächen von Herrn Biegler sind. Nur bei der Möglichkeit des Grunderwerbs ist eine Umsetzung der Maßnahme möglich.
Mehrere Gespräche erfolgten mit Herrn Biegler. Mit E-Mail vom 14. Mai 2021 hat Herr Biegler mitgeteilt, dass er sowohl kein Wegerecht oder eine Grunddienstbarkeit als auch keinem Verkauf zustimmen wird. Damit entfällt die Grundvoraussetzung, die Gehwegmaßnahme weiter in die Wassermungenauer Straße umzusetzen. Es wird bei der ursprünglichen Planung Ortsdurchfahrt Wernfels, Einmündung Wassermungenauer Straße bleiben.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der Ablehnung der Möglichkeit des Grunderwerbs sowie einem Wegerecht oder einer Grunddienstbarkeit wird der Ausbau der anliegenden Teilgehwegflächen Wassermungenauer Straße, Anwesen Biegler nicht erfolgen.
Beschluss
Aufgrund der Ablehnung der Möglichkeit des Grunderwerbs sowie einem Wegerecht oder einer Grunddienstbarkeit wird der Ausbau der anliegenden Teilgehwegflächen Wassermungenauer Straße, Anwesen Biegler nicht erfolgen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.07.2021 11:48 Uhr