Planung und Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage - Karolina und Willi Schneider, Oberteinbach - Bauvoranfrage zur Baugenehmigung Fl.Nr. 1374, Gemarkung Mosbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Stadtrates, 01.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 23. Sitzung des Stadtrates 01.06.2021 ö 16

Sachverhalt

Familie Schneider aus Obersteinbach stellt eine Anfrage bezüglich der Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage an den Stadtrat der Stadt Spalt.

Die Familie verfolgt die Planung und Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flurstück 1374 der Gemarkung Mosbach im Gemeindegebiet Spalt. 
Das Flurstück erstreckt sich über eine Größe von ca. 3ha.

Baurechtlich befindet sich das Flurstück im Außenbereich und gemäß rechtskräftigem Flächennutzungsplan im Ackerland bzw. im Grünland. 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nicht im Landschaftsschutzgebiet.

Um eine Photovoltaikanlage auf diesem Flurstück errichten zu können, muss ein Bauleitverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet werden.  Anschließend könnte dann ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung der Anlage erfolgen.

Nachfolgend soll lediglich ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf diesem Flurstück gefasst werden. 

Das Flurstück ist ca. 1km vom nächstgelegenen Ortkern, Güsseldorf, entfernt und weißt eine leichte Nordneigung auf. Die Ausrichtung der Paneele nach Süden in Verbindung mit der leichten Hanglage verringern die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.  

Die baurechtliche Beurteilung erfolgte durch das Städtische Bauamt.

Den politischen und strategischen Ansatz sowie die Einzelfallentscheidung hat sich in der letzten Sitzung vom 18.05.2021 der Stadtrat vorbehalten. Der Antragsteller hat das Vorhaben in seinem Antrag mit Entfernung, Ackerland, kein Landschaftsschutzgebiet, Zugang zu Mittelspannungsleitung, Natur- und Artenschutz, Biodiversitätskonzept sowie ein Betrieb der Anlage gewerblicher Art, Standort im Stadtgebiet Spalt beschrieben.

Die Lage des Standortes ist jedoch weit einsehbar. Von Güsseldorf sieht man die Anlage in der ganzen Talebene. 

Eine gute Einbettung in die Landschaftskulisse ist im kleingliedrigen Spalter Bereich besonders zu berücksichtigen. Neben der reinen Energieerzeugung und einer Biodiversitätsstrategie, soweit einem Mehrwert für die Gesellschaft, ist die Landschaftskulisse ein großer Faktor.

Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche weitere Anträge in den Landschaftsbereichen an die Stadt Spalt gestellt werden, sind die Konsequenzen klug und vorausschauend zu beurteilen.

Es bedeutet nicht, dass die Stadt Spalt einen Beitrag zur Klimaneutralität aus den Augen verlieren darf. Der Stadtrat wird sich jedoch nochmals Gedanken machen müssen, ob nicht an einem günstigen Standort eine größere Gesamtfläche als Beitrag für die Klimaneutralität eingebracht werden kann. Es ist zu beurteilen, ob an diesem Standort die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage durch Carolina und Willi Schneider, Obersteinbach, sinnvoll ist und die Zielsetzungen der Stadt Spalt dadurch erfüllt werden.

Es wird derzeit ein Flächenbereich geprüft und mit den Grundstückseigentümern besprochen, der unter Umständen für eine günstigere langfristige Entwicklungsmöglichkeit für Photovoltaikfreiflächenanlagen möglich sein könnte.
 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Bauvoranfrage zur Baugenehmigung Fl.Nr. 1374, Gemarkung Mosbach, in dieser Sitzung noch nicht.
Es sollen generell keine auswärtigen Investoren akzeptiert werden.
In der Sitzung am 15.06.2021 soll darüber beschlossen werden, ob durch den Stadtrat ein Kriterienkatalog aufgelegt wird.

Der Stadtrat stimmt dem Vorgehen zu.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt die Bauvoranfrage zur Baugenehmigung Fl.Nr. 1374, Gemarkung Mosbach, in dieser Sitzung noch nicht.
Es sollen generell keine auswärtigen Investoren akzeptiert werden.
In der Sitzung am 15.06.2021 soll darüber beschlossen werden, ob durch den Stadtrat ein Kriterienkatalog aufgelegt wird.

Der Stadtrat stimmt dem Vorgehen zu.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.07.2021 12:02 Uhr