Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - Aufstellung des Bebauungsplanes "Obererlbach - Sondergebiet Luß"
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Stadtrates, 13.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 24.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach – Sondergebiet Luß“ der Gemeinde Haundorf berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 06. August 2021 gebeten.
Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.
Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 08.07.2021 bis einschließlich 06.08.2021 durchgeführt.
Beschlussvorschlag
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach - Sondergebiet Luß“ im Gemeindegebiet Haundorf in der aktuellen Fassung vom 10.05.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
Beschluss
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Obererlbach - Sondergebiet Luß“ im Gemeindegebiet Haundorf in der aktuellen Fassung vom 10.05.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2021 12:09 Uhr