Bauantrag - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Fl.Nr. 738/55 Gmk. Spalt, Hopfenrebe 32


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 25. Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Bauherr:                Lukas Heubusch, Dr.-Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt

Baugrundstück:        Hopfenrebe 32, Fl.Nr. 738/55 Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage

Antragsnummer:        45/21

Auf dem Flurstück 738/55 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Lukas Heubusch ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage gestellt.

Herr Heubusch plant den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 738/55 der Gemarkung Spalt, welches sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 46 „Am Sandrangen“ befindet. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 
Von folgenden textlichen Festsetzungen soll befreit werden:

  • Gem. textlichen Festsetzungen sind 2 Vollgeschosse als Höchstgrenze genannt. 
Erdgeschoss + Dachgeschoss mit Kniestock max. 60cm
Das geplante Bauvorhaben soll mit 2 Vollgeschossen und einem Kniestock von 100cm realisiert werden.
Im näheren Umfeld wurde im vergangenen Jahr das Einvernehmen zu einem Antrag auf Abweichung für einen Kniestock mit 200cm nicht erteilt. Es wurde ein maximaler Kniestock von 90cm gefordert. 
Bei dem hier angefragten Bauvorhaben wäre äquivalent dazu zu entscheiden. 

  • Gem. textlichen Festsetzungen muss die Dachneigung der Garage min. 30 Grad betragen.
Die Firstrichtung kann vom Hauptgebäude abweichen. 
       Das geplante Bauvorhaben soll mit Flachdachgarage realisiert werden. 
       Im näheren Umfeld sind bereits vereinzelt Flachdachgaragen realisiert worden. 

  • Gem. textlichen Festsetzungen darf die OK Fertigfußboden max. 0,35m über OK Erschließungsstraße liegen oder max. 1,00m über dem talseitigen Urgelände. 
Das Gelände soll nicht Aufgefüllt werden, sodass talseitig der unterste Eckpunkt des Gebäudes 2,72m unter der Erschließungsstraße liegt. 

  • Gem. textlichen Festsetzungen darf eine Einzelgaube nicht breiter als 1,50m sein. Die addierte gesamtbreite der Gauben darf 1/3 der Gesamtlänge des Hauptgebäudes nicht überschreiten. 
Geplant ist eine Gaube mit der Abmessung XXX. Dies überschreitet die vorgegebene maximale Breite von 1,50m und auch die maximale addierte Gesamtlänge der Gauben. 

Die entsprechenden Anträge auf Abweichungen vom Bebauungsplan liegen vor. 

Das Bauvorhaben befindet sich gemäß Flächennutzungsplan im allgemeinen Wohngebiet.

Die Stellplätze können auf dem Baugrund realisiert werden. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung ist vollständig vorhanden. 

Beschlussvorschlag

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 738/55 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Kniestockes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachform und -neigung der Garage, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Höheneinstellung des Gebäudes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

  1. Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Gaubenabmessungen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Flurstück 738/55 der Gemarkung Spalt, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung des Kniestockes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 3

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Abweichung der Dachform und -neigung der Garage, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Höheneinstellung des Gebäudes, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 5

Das Einvernehmen zum Bauantrag von Herrn Lukas Heubusch, Dr. Merkenschlager-Str. 53, 91174 Spalt, hinsichtlich der Überschreitung der Gaubenabmessungen, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.08.2021 12:09 Uhr