Haushalt 2021; - Haushaltssatzung, Beschlussfassungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
25. Sitzung des Stadtrates, 13.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2021 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt in der Haushaltssatzung 2021 sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2021 nicht festgesetzt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2021 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt in der Haushaltssatzung 2021 sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2021 nicht festgesetzt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung 2021 in der vorgelegten Fassung. Der Haushalt tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Kreditaufnahmen für Investitionsmaßnahmen und Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Spalt in der Haushaltssatzung 2021 sind nicht vorgesehen.
Kreditaufnahmen für den Eigenbetrieb „Stadtbrauerei Spalt “ sind im Haushaltsjahr 2021 nicht vorgesehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 920.000 € festgesetzt.
Die Verpflichtungsermächtigungen sind im Haushalt 2021 nicht festgesetzt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.08.2021 12:09 Uhr