Der Stand der Grundstücksangelegenheiten wurde am 01.06.2021 im Stadtrat beraten. Es erfolgte ein Trassenvorschlag, der mit den Grundstückseigentümern abgesprochen ist. Der Trassenvorschlag wurde an Herrn Pfaffenritter und an die Untere Naturschutzbehörde weitergegeben. Vorab wurde schon Herr Kreisbaumeister Möllenkamp, der für die Radwegeplanung des Landkreises zuständig ist, informiert.
Bisher erfolgte von der Unteren Naturschutzbehörde noch keine Rückmeldung.
Die Radwegeverbindung Spalt - Stiegelmühle mit der Realisierung im Bereich Höfstetten ist einer der überregionalen Radwegeverbindungen zwischen Spalt, Wassermungenau, Windsbach, Ansbach. Desweiteren gibt es Verbindungen des Radweges Richtung Schwabach.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ für die Förderung des Radverkehrs läuft im Zeitraum von 2021 bis 2023. Der Freistaat Bayern erhält hiervon 95 Mio. EURO. Gefördert wird der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen. Die Anträge müssen bei der Regierung von Mittelfranken gestellt werden. Die Anträge sollten bis Ende des Jahres erfolgen. Ob die Radwegeverbindung Spalt -Stiegelmühle – Pflugsmühle in das Förderprogramm aufgenommen wird und ob alle notwendigen Unterlagen eingereicht werden können, ist nicht sicher. Der Landkreis hat ebenfalls Vorplanungen für seine Radwege vorgenommen. Es ist damit zu rechnen, dass ein weiteres Programm aufgelegt wird.
Den Weg im Rahmen der Sonderbaulast 13f zu fördern, wird derzeit mit dem Staatl. Bauamt parallel abgeprüft.
Um in der Realisierung des Rezattalweges voranzukommen, hat der Erste Bürgermeister mit den Ingenieurbüro Klos eine Vorplanung für die Teilstrecke Höfstetten vorbereitet. Das Honorarangebot umfasst bis zur Leistungsphase 2 ein vorläufiges Gesamthonorar von netto EUR 9.916,33. Die Vorplanung ist auch die Grundlage für weitere Erarbeitungen spezieller artenschutzrechtlicher Unterlagen. Diese werden dann im 2. Schritt eingeholt.
Aufgrund der zahlreichen Vorgespräche und der Bedeutung des Radweges sowie ein derzeit laufendes Förderprogramm empfiehlt der Erste Bürgermeister, die Vorplanung zu vergeben und einen Zuschussantrag einzureichen. Es wird jedoch darauf verwiesen, dass weitere Anforderungen für Natur- und Artenschutz rechtlichen Prüfungen unterliegen.
Darüber hinaus sind auch Aussagen zum Wasserrecht und der Nähe zur Rezat einzuholen.
Aufgrund der Chance, den Grunderwerb zu realisieren, sind die fachlichen Ausarbeitungen auf Grundlage einer Vorplanung notwendig. Die bisherigen Arbeiten erfolgten im Bereich Vermessungen durch das Büro Walk.