Straßenbestandsverzeichnis - Widmung Ortsstraße "Germanenweg" Fl. Nr. 568, 566/1 Gmk. Spalt
Daten angezeigt aus Sitzung: 29. Sitzung des Stadtrates, 07.09.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Stadtrat (Stadt Spalt) | 29. Sitzung des Stadtrates | 07.09.2021 | ö | beschließend | 16 |
Sachverhalt
1. Straßenbeschreibung:
Straßenname: Germanenweg
Anfangspunkt: Einmündung Lange Gasse, Ecke Frankenstraße bei Fl. Nr. 519/1 und 569/1 Gmk. Spalt
Endpunkt: Ende Wendehammer bei Fl. Nr. 566/5 Gmk. Spalt
Gemeinde: Stadt Spalt
Landkreis: Roth
2. Beschlussentwurf:
Widmung von Straßen und Wegen:
Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zu(r/m) Ortsstraße gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):
Art der Baulast
|
Träger der Baulast
|
Gültig ab
|
von km
|
bis km
|
Länge km
|
Straßenbaulast
|
Stadt Spalt
|
|
0,000
|
37,500
|
37,500
|
|
|
|
|
|
|
4. Widmungsbeschränkung
keine
5. Begründung:
Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie/Er ist deshalb gemäss Art. 6 Absatz 1 BayStrWG zu widmen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Straße im Baugebiet „Am Allersbacher Weg“ auf Fl. Nr. 566/1, 568 Gmk. Spalt, als Ortsstraße „Germanenweg“ zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Stadt Spalt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die Straße im Baugebiet „Am Allersbacher Weg“ auf Fl. Nr. 566/1, 568 Gmk. Spalt, als Ortsstraße „Germanenweg“ zu widmen. Die Straßenbaulast obliegt der Stadt Spalt.
---
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.02.2022 14:22 Uhr