Haushalts- und Kassenrecht;
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Jahr 2020 für die Maßnahme Geh- und Radweg Höfstetten-Stiegelmühle
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Zuge der weiteren Prüfung und Ausbau des Radwegenetzes in Spalt und Umland wurde auch der schon lange vorgesehene Anbindungsbereich mit dem Geh- und Radweg Höfstetten – Stiegelmühle mit einer neuen Trassenführung vom Ing.-Büro Walk untersucht.
Die anfallenden Vermessungskosten und die Vorentwurfsplanung belaufen sich auf 20.637,62 brutto, laut Rechnung Nr. 12092004.
Im Haushalt 2020 sind keine entsprechenden Haushaltsmittel vorgesehen und eingestellt.
Es wurde nunmehr aber die Rechnungsanweisung vom Auftragnehmer erbeten. Somit ist eine Zahlung der erfolgten Rechnung noch im Jahr 2020 erfolgt. Die dafür noch notwendigen Mittelbereitstellungen durch außerplanmäßige Mittelplanungen sind Rahmen der Umschichtung im Vermögenshaushalt durch Einsparungen bei anderen Maßnahmen im Investitionsbereich, die nicht zur Ausführung gekommen sind, vollständig darstellbar.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die außerplanmäßigen Haushaltsmittel im Jahr 2020 für die jetzt abgerechnete Voruntersuchung mit Entwurfsplanung, Vermessungsarbeiten zur Erweiterung des Radwegenetzes für den Geh- und Radweg Höfstetten – Stiegelmühle in der erfolgten Größenordnung von 20.637,62 € durch Mittelumschichtung bewilligt werden.
Beschluss
Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die außerplanmäßigen Haushaltsmittel im Jahr 2020 für die jetzt abgerechnete Voruntersuchung mit Entwurfsplanung, Vermessungsarbeiten zur Erweiterung des Radwegenetzes für den Geh- und Radweg Höfstetten – Stiegelmühle in der erfolgten Größenordnung von 20.637,62 € durch Mittelumschichtung bewilligt werden.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 20.01.2022 08:14 Uhr