Das Landesentwicklungsprogramm des Freistaates Bayern soll eine weitere Änderung im Rahmen eines Änderungsverfahrens fortgeschrieben werden.
Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes ist in der Regel ein bis zweimal jährlich vorzunehmen.
Mit Blick auf das Landesentwicklungsprogramm, hier sind die Einwirkungsmöglichkeiten der Stadt Spalt sehr beschränkt, ist jedoch Folgendes zu beachten:
- Das Landesentwicklungsprogramm gibt eine Rahmenplanung vor, die sich
auf die Regionalplanung
auf die Flächennutzungspläne der Kommunen
Bebauungspläne der Kommune
in dieser Reihenfolge unmittelbar auswirkt. Somit ist die Rahmenplanung im LEP sehr genau zu beobachten und die Anforderungen, die dann in der weiteren Konkretisierung in den Regionalplänen sich wiederfinden und dann Auswirkungen auf Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Kommunen haben, zu bewerten.
Der Bayerische Gemeindetag hat hierzu eine Zusammenfassung mit den Erkenntnissen aus der Fortschreibung des LEP zusammengestellt.
Diese Stellungnahme lässt bereits erkennen, dass die Landgemeinden durch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes dann auch mit weiteren Nachteilen, auch bei Baulandausweisungen, rechnen müssen und gleichzeitig die Verdichtungsräume nochmals gestärkt werden.
Der Stadtrat Spalt wird daher gebeten, auch sehr genau diese Zusammenfassung des Bayer. Gemeindetages und die Auswirkungen durch die vorgesehene Änderung des Landesentwicklungsprogrammes zu beachten.
Die Angelegenheit wird auch nochmals im Kreisverband des Bayer. Gemeindetages am 07.03.2022 als Tagesordnungspunkt behandelt.
Eine abschließende Stellungnahme wird für die Sitzung am 08.03.2022 noch nicht vorgetragen. Das Ergebnis aus der Sitzung des Kreisverbandes des Bayer. Gemeindetages sollte in die Gesamtüberlegung und eine Beschlussfassung des Stadtrates in der Sitzung am 22.03.2022 abschließend erfolgen.
Die Auswirkungen und die Hinweise des Bayer. Gemeindetages, wie jetzt mit Rundschreiben 11/2022 erfolgt, sollten jedoch sehr genau zur Kenntnis genommen werden.
Der Stadtrat Spalt wird gebeten, hiervon vorerst Kenntnis zu nehmen. Beschlussfassung ist erst am 22.03.2022 mit einer Stellungnahme der Stadt Spalt vorgesehen.