EDV, Informationssicherheit; Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten
Daten angezeigt aus Sitzung: 42. Sitzung des Stadtrates, 08.03.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat (Stadt Spalt) | 42. Sitzung des Stadtrates | 08.03.2022 | ö | 17.2 |
Sachverhalt
Die Benennung und Bestellung des EDV-Sachbearbeiters als Informationssicherheitsbeauftragter ist ebenfalls aus Datenschutzrechtlichen Gründen aufgrund der Tätigkeit nicht zulässig.
Somit ist auch hier ein Widerruf zur Bestellung des Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) für Thomas Meyer vorzunehmen.
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Beschlussvorschlag
Eine Bestellung und Ernennung als Informationssicherheitsbeauftragter erfolgt an die Fa. Turban als externer Dienstleister.
Beschluss
Eine Bestellung und Ernennung als Informationssicherheitsbeauftragter erfolgt an die Fa. Turban als externer Dienstleister.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2022 14:53 Uhr