EDV, Informationssicherheit; Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Sitzung des Stadtrates, 08.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 42. Sitzung des Stadtrates 08.03.2022 ö 17.2

Sachverhalt

Die Benennung und Bestellung des EDV-Sachbearbeiters als Informationssicherheitsbeauftragter ist ebenfalls aus Datenschutzrechtlichen Gründen aufgrund der Tätigkeit nicht zulässig. 

Somit ist auch hier ein Widerruf zur Bestellung des Informationssicherheitsbeauftragter (ISB) für Thomas Meyer vorzunehmen.

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Beschlussvorschlag

Eine Bestellung und Ernennung als Informationssicherheitsbeauftragter erfolgt an die Fa. Turban als externer Dienstleister.

Beschluss

Eine Bestellung und Ernennung als Informationssicherheitsbeauftragter erfolgt an die Fa. Turban als externer Dienstleister.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2022 14:53 Uhr