Antrag auf Isolierte Befreiung - Neubau eines Gartenhauses auf Fl. Nr. 35/2 Gmk. Enderndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  44. Sitzung des Stadtrates, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 44. Sitzung des Stadtrates 05.04.2022 ö beschließend 15

Sachverhalt

Bauherr:                Thorsten Schöttner, Am Hopfenweg 17, 91174 Spalt OT Enderndorf

Baugrundstück:        Am Hopfenweg 17, Fl.Nr. 35/2 Gmk. Enderndorf

Bauvorhaben:        Isolierte Befreiung Neubau eines Gartengerätehauses

Antragsnummer:        12/22

Auf dem Flurstück 35/2 der Gemarkung Enderndorf wurde von Herrn Thorsten Schöttner ein Antrag auf Isolierte Befreiung zum Neubau eines Gartengerätehauses gestellt. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 15 „Am Schwarzfeldweg I“ Enderndorf. und wird somit nach §30 BauGB geprüft.

Das Gartengerätehaus soll in den Maßen 6,5m x 0,8m H 2,48m erstellt werden. Das Gartengerätehaus wäre nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a unter 75 m² genehmigungsfrei.

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende isolierte Befreiungen werden beantragt:
  • Gemäß Bebauungsplan liegt an dem östlichen Gebäude die Baugrenze
Das Gerätehaus soll außerhalb der Baugrenzen erstellt werden

In der Nachbarschaft befinden sich bereits ähnliche Bauwerke dieser Art außerhalb der Baugrenzen.

Für das Bauvorhaben sind keine weiteren Stellplätze nötig. 

Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. 

Beschlussvorschlag

Das Benehmen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von Thorsten Schöttner, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze auf Fl. Nr. 35/2 Gmk. Enderndorf, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss

Das Benehmen zum Antrag auf Isolierte Befreiung von Thorsten Schöttner, hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze auf Fl. Nr. 35/2 Gmk. Enderndorf, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Stadtrat Schöttner hat, wegen persönlicher Beteiligung, an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 12.04.2022 14:55 Uhr