Antrag auf Vorbescheid - Errichtung von 2 EFH und 2 Doppelhaushälften mit Carports und Garage auf Fl. Nr. 1150 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 47. Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr:                YourHaus GmbH, Industriestr. 6, 91174 Spalt

Baugrund:                1150, Gmk. Spalt

Bauvorhaben:        Errichtung von zwei Einfamilienhäusern zwei Doppelhaushälften mit Carport und Garagen

Antragsnummer:        69/21

Die YourHaus GmbH reichte zur erneuten Beschlussvorlage die Bauvoranfrage, welche bereits in der Sitzung am 07.12.2021 behandelt wurde.

Der Beschluss lautete, dass der Stadtrat der Stadt Spalt grundsätzlich keine Einwände gegen diese dem heutigen Stand angepassten, baulichen Voraussetzung einbringt. Jedoch muss eine, Bebauungsplanänderung sowie ein Städtebaulicher Vertrag im Vorfeld geschaffen werden, um die wie im Antrag auf Vorbescheid dargestellten Bauvorhaben der zwei Einfamilienhäuser sowie zwei Doppelhaushälften realisieren zu können. Dieser gültige Stadtratsbeschluss zu der Änderung des Bebauungsplanes Am Pleinfelder Weg Nr. 2, welcher gefasst wurde, müsste aufgehoben werden, um den erneuten Antrag statt geben zu können.

Im Nachgang fanden Gespräche zwischen dem Investor und dem Landratsamt Roth statt. Nach Aussage des Investors fanden Beratungstermine mit dem Landratsamt Roth statt. Hierbei wären laut Landratsamt Abweichungen (Befreiungen) der Baulinien und Baugrenzen, der im B-Plan dargestellten Erschließung sowie das Maß der baulichen Nutzung im Hinblick auf Traufhöhe, Dachneigung und Geschossigkeit denkbar.

Die Bauplanmappe wurde seitens des Bauherrn überarbeitet und liegt zum erneuten Beschluss vor. Trotz der Änderungen bestehen immer noch massive Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Pleinfelder Weg 2“. Weiterhin ist nicht ersichtlich, wer für die Änderungen der Erschließung zuständig ist. Analog wurden in der Vergangenheit bei anderen Voraussetzungen und geänderter Bauplanung Bebauungspläne mit Öffentlichkeitsbeteiligung geändert. 

Der Fragenkatalog des Baubewerbers kann nur beantwortet werden, wenn eine grundsätzliche Entscheidung über den weiteren Weg feststeht. Weiterhin wurden die Fragen bereits in der Stadtratssitzung am 06.12.2021 beantwortet, dass eine grundsätzliche Zustimmung für die Bauausführung besteht, dieser aber im Vorfeld eine Änderung des Bebauungsplanes „Am Pleinfelder Weg Nr. 2“ sowie ein städtebaulicher Vertrag voran gehen muss, welche der Baubewerber zu tragen hat.
Seitens des Stadtrates ist nochmals eine klare Richtung über die Fortführung des Antrages auf Vorbescheid nötig. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt bestätigt seinen Beschluss vom 07.12.2021.
Es soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor, der Fa. Yourhaus GmbH, 91174 Spalt geschlossen werden, die Änderung des Bebauungsplanes Am Pleinfelder Weg Nr. 2 angesteuert werden

Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Antrag auf Vorbescheid der Fa. YourHaus GmbH auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes baurechtlich in der nächsten Stadtratssitzung zu behandeln. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den rechtskräftigen Bebauungsplan nicht zu ändern und die Bauvoranfrage auf Grund des Bebauungsplanes in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt bestätigt seinen Beschluss vom 07.12.2021.
Es soll grundsätzlich ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor, der Fa. YourHaus GmbH, 91174 Spalt geschlossen werden, die Änderung des Bebauungsplanes Am Pleinfelder Weg Nr. 2 angesteuert werden. Sollte das Abstimmungsgespräch mit dem Landratsamt, Stadt Spalt und Investor ergeben, dass eine Änderung des Bebauungsplanes trotz Abweichungen der Baulinien und Baugrenzen nicht erforderlich ist, stimmt der Stadtrat der Bauvoranfrage vorab zu. Voraussetzung bleibt jedoch ein städtebaulicher Vertrag, der Folgekosten für die Stadt und die weiteren Anlieger ausschließt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr