Erlass einer Benutzungsordnung für das Schulhofgelände zur Nutzung außerhalb des Schulbetriebes


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 24.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 47. Sitzung des Stadtrates 24.05.2022 ö 17

Sachverhalt

Nach Fertigstellung und Nutzung des Schulhofes, der außerhalb der Schulzeiten auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, ist eine entsprechende Benutzungsordnung zur Regelung des Verhaltens während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände von der Verwaltung erstellt worden.

Die Benutzungsordnung sieht die grundsätzliche Nutzung der Anlage außerhalb der regulären Schulzeiten somit ab 16:00 Uhr bis 21:00 Uhr und auch während der Ferienzeiten tagsüber vor. Eingeschränkt ist die Nutzung im Winterhalbjahr; hier sollte die Nutzungszeit nur bis 18:00 Uhr während der Schulzeiten sowie am Wochenende vorgesehen sein.

Eine Durchgängigkeit durch das Schulhofgelände ist aber auch für die Öffentlichkeit weiterhin durch Benutzung der Wege über das Schulgelände möglich, es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen und im Rahmen der Benutzungsordnung festgehalten, dass diese Benutzung der Wege auf eigene Gefahr besteht und eine Räum- und Streupflicht in der Zeit nicht erfolgt. 

Die Schulleitung wurde von der Benutzungsordnung, die den Aufenthalt außerhalb der Schulzeiten regelt, in Kenntnis gesetzt.

Dem Stadtrat wird empfohlen, diese Benutzungsordnung zur klaren Regelung des Aufenthalts mit Geboten und Verboten, zu beschließen. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die inhaltlichen Regelungen der Benutzungsordnung für die Schulhofanlage der Spalatin-Schule durch die Stadt Spalt zur Regelung der Nutzung für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeiten zum 01. Juni 2022 in Kraft gesetzt wird.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die inhaltlichen Regelungen der Benutzungsordnung für die Schulhofanlage der Spalatin-Schule durch die Stadt Spalt zur Regelung der Nutzung für die Öffentlichkeit außerhalb der Schulzeiten zum 01. Juni 2022 in Kraft gesetzt wird.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.07.2022 11:52 Uhr