Bauantrag - Wohnausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport auf Fl. Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 07.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 48. Sitzung des Stadtrates 07.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr:        Frau Olga und Herr Oleg Libman, Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth

Baugrundstück:        Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, An der Orchideenwiese

Bauvorhaben:        Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport

Antragsnummer:        26/22

Auf dem Flurstück 324/09, 324/10 Gmk. Wernfels wurde von Frau Olga und Herr Oleg Libman ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 59 „Burgblick Wernfels“ der Stadt Spalt und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft. 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aufgrund der Realisierung von nur einem Wohnhaus auf zwei Parzellen wird die Fl. Nr. 324/9 Gmk. Wernfels von Bebauung freigehalten, um einen großen Garten zu ermöglichen.

Folgende Befreiungen werden beantragt:
  • Gemäß textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gilt als Wandhöhe von OKF bis zum Schnittpunkt der Wand WH max= 3,9m
Es wird die Erhöhung auf 4,76m beantragt, um im Dachgeschoss ausreichend Wohnraum und Wohnqualität zu ermöglichen. Zudem wird die Erhöhung durch die Bauweise als Fertighaus begründet.
  • Gemäß Festsetzungen durch Planzeichnung ist die Firstrichtung für Hauptgebäude zwingend in dieser Parzelle zwingend vorgegeben. Diese muss nach Bebauungsplan parallel zur Straße verlaufen.
Es wird beantragt, die Firstrichtung giebelständig auszuführen. Begründet wird dies durch die neue Situation, da anstatt eines Mehrfamilienhauses ein Einfamilienhaus auf nur einer Parzelle realisiert werden soll. Dadurch ergibt sich eine andere Ansichten-Situation. Zudem begünstigt die veränderte Ausrichtung der Dachflächen die Einstrahlung auf die geplante Photovoltaik-Anlage.
 
Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei. 

Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im reinen Wohngebiet. 

Die Abstandsflächen werden eingehalten. 

Die Stellplätze werden 3 Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen. 

Die nachbarschaftliche Zustimmung liegt vor. 

Beschlussvorschlag

Beschluss 1: 
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt



Beschluss 2: 
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Überschreitung Wandhöhe der zulässigen 3,90m auf 4,76m von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt



Beschluss 3:
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung als giebelständig von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Beschluss 1

Beschluss 1: 
Das Einvernehmen zum Bauantrag von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt

Abstimmungsergebnis: 0 Ja: 16 Nein

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Beschluss 2

Beschluss 2: 
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Überschreitung Wandhöhe der zulässigen 3,90m auf 4,76m von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt

Abstimmungsergebnis: 1 Ja: 15 Nein

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 3

Beschluss 3:
Das Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Änderung der Firstrichtung als giebelständig von Frau Olga Libman und Herr Oleg Libman Rudolf-Breitscheid-Str. 47, 90762 Fürth zum Wohnhausneubau mit Garage, Stellplatz und Carport
auf Fl.Nr. 324/9, 324/10 Gmk. Wernfels, wird von Seiten der Stadt Spalt erteilt.

Abstimmungsergebnis: 0 Ja: 16 Nein

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16

Datenstand vom 08.07.2022 09:09 Uhr