Das Grundstücke FI.-Nr.: 1286/0, Gemarkung Großweingarten, soll im Rahmen eines vorha-benbezogenen Bebauungsplanes unter der Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ im Rahmen eines Investorenmodells realisiert werden.
Eine erste Photovoltaikfreiflächenanlage wurde in ca. 330m Entfernung zum Plangebiet bereits mit dem Bebauungsplan Nr. 58 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle“ (In Kraft getreten am 12.11.2020) realisiert.
Auf einer ehemaligen- inzwischen wiederverfüllten- Sandgrube östlich von Spalt möchte der private Vorhabensträger (BrEiSch GmbH Abendberg) erneut eine großflächige Photovoltaikanlage errichten. Die Kosten der verbindlichen und unverbindlichen Bauleitplanung sind vom Vorhabensträger zu übernehmen. Hierfür wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der neben der Kostentragung für das Bauleitplanverfahren auch die Erschließung und die Rückbauverpflichtung auf den Vorhabensträger überträgt.
Die Zuständigkeit für die Änderung des Flächennutzungsplanes liegt beim Zweckverband Brombachsee und befindet sich bereits in der frühzeitigen Behördenbeteiligung § 4 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 Abs. 1 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 26.07.2022 vom Zweckverband Brombachsee beschlossen.
Die Zuständigkeit der verbindlichen Bauleitplanung liegt bei der Stadt Spalt. Eine Zustimmung zum Vorhaben erfolgte im Stadtrat am 05.07.2022.
In der Beschlussfassung des Stadtrates ist der rechtskräftige Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ vorzunehmen.
Der Geltungsbereich des Plangebietes wird wie folgt festgesetzt:
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 1286, Gemarkung Großweingarten, mit einer Gesamtfläche von ca. 0,7 ha und wird folgendermaßen begrenzt (Flurnummern alle Gemarkung Großweingarten):
Im Norden: durch die Fränkische Rezat (Fl.Nr. 1357/2; Freistaat Bayern)
Im Osten: durch eine Fläche mit gemischter Nutzung (Fl.Nr. 1448/0, privat)
Im Süden: durch eine vegetationslose Fläche (Fl.Nr. 1280, Stadt Spalt)
Im Westen: durch eine vegetationslose Fläche mit Gehölzanteil (Fl.Nr. 1287 und 1285, Stadt Spalt; Fl.Nr. 1284, Freistaat Bayern)
Mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ werden folgende Planungsziele angestrebt: Im Plangebiet wird ein „Sondergebiet für Photovoltaik“ zur Schaffung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nach §11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen. Hierdurch wird die planungsrechtliche Grundlage für die Nutzung erneuerbarer Energien, hier für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlagen (Photovoltaikmodule, Trafostation/ Wechselrichter/ Übergabestation, Pflege- und Eingrünungsbereiche) geschaffen.
Damit soll ein weiterer klima- und umweltschonender Beitrag für die Energiegewinnung geleistet werden.
Der Geltungsbereich liegt im Landschaftsschutzgebiet und grenzt an das FFH-Gebiet im Bereich der Fränkischen Rezat.
Der Vorhabenträger teilte mit, dass der Ausgleich für die antragsgegenständlichen Anlage aus einer Überkompensation bereits bestehender PV-Anlagen erfolgt. Dies sei bereits mündlich mit der UNB abgestimmt. Eine konkrete Festlegung der Ausgleichsfläche kann erst im Zuge des Verfahrens erfolgen. Falls der Ausgleich aus der Überkompensation nicht gelingt, wird der Ausgleich auf einer noch zu suchenden Drittfläche erfolgen.
Es liegt bereits eine Netzanschlusszusage der N-ergie vor.
Aus planerischer Sicht möchte die Stadt Spalt Photovoltaikfreiflächenanlagen nicht über das gesamte Gemeindegebiet verstreut errichten, sondern auf wenige Standorte konzentrieren. Dadurch wird der Einfluss der Anlagen auf das Landschaftsbild und in die Erholungsfunktion begrenzt. Die Anlagen sollen nicht in Konkurrenz zur landwirtschaftlichen Nutzung und/oder Landschaftsschutzgebieten stehen.
Die Fläche im Privateigentum soll von Herrn Stefan Ott überplant werden.