Bauantrag - Umnutzung und Ausbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr 142 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 20

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 75/22

Baugrundstück:        Fl. Nr. 142 Gmk. Spalt, Hauptstr. 8

Bauvorhaben:        Umnutzung und Ausbau Obergeschoss

Antragsnummer:        75/22

Auf dem Flurstück 142 der Gemarkung Spalt wurde von den Bauherren Bautenbuch 75/22 ein Antrag auf Baugenehmigung Umnutzung und Ausbau Obergeschossgestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Weiterhin sind hier die Gestaltungssatzung, Stellplatzsatzung sowie denkmalrechtliche Belange Ensemblebereich Stadt Spalt berührt.

Bei dem Vorhaben handelt es sich nicht um ein Einzeldenkmal, das Bauvorhaben liegt im Ensemblebereich der Stadt Spalt.
Das Vorhaben umgreift das 1. Dachgeschoss des Gebäudes hin zur Hauptstraße 8 sowie das angebaute Nebengebäude hin zum Kirchplatz.
Im 1. Dachgeschoss Gebäude Hauptstraße soll eine neue Wohneinheit entstehen, hierzu sollen auf der Nordseite eine kleine stehende Gaube sowie zwei Dachfenster in das Gebäude integriert werden. Auf der Südseite sind eine weitere kleine stehende Gaube sowie eine größere stehende Gaube mit Balkon geplant. Die Gauben besitzen eine Dacheineigung von 50 ° Im Zwischenbau zu dem Nebengebäude Kirchplatz wird ein weiteres Dachfenster eingebracht.

Im Nebengebäude finden der Eingangsbereich, Treppenhaus, Nebenraum der neuen Wohnung sowie Toiletten der neuen Wohnung Platz.

Der späte Vortrag des Bauvorhabens in der März-Sitzung liegen Abstimmungen und Umplanungen, angefordert seitens des Bauamtes zugrunde.

Im Vorfeld fand ein Vor-Ort-Termin mit der Unteren Denkmalbehörde Landkreis Roth, Bauherrn, Planer sowie dem Stadtbauamt Bauverwaltung statt.
Um neuen Wohnraum im Altstadtgebiet zu schaffen ist seitens der Denkmalbehörde nach Umplanungen das Einverständnis möglich.

Es wurde ein Antrag zur Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung gestellt. 

§5 Dacheindeckung, Dachaufbau: Abs. 3 Schleppgauben oder stehende Gauben müssen sich hinsichtlich Zahl und Größe harmonisch in die Dachlandschaft einfügen
Geplant sind zwei Dachgauben an der Südseite und eine Dachgaube an der Nordseite
Bei dem Vor-Ort Termin wurde die umliegende Dachlandschaft angesehen, es sind oftmals Schlepp- oder Stehgauben vorhanden. Auch werden die geplanten Gauben von den öffentlichen Flächen nicht augenmerklich sichtbar. Diese wurden zudem um-geplant und liegen nun weiter entfern von der Hauptstraße.

§ 4 Nr. 7 Balkone an Hauptfassaden sowie liegende Dachfenster § 5 der Gestaltungssatzung werden nicht berührt.

Bei dem Vor-Ort-Termin wurde jedoch aufgrund der Planzeichnungen die Eingangssituation im Nebengebäude angesprochen. § 6 Abs. 7 Türen in Holz bzw.  Abs. 8 in der die Gestaltungssatzung auch Tore in Holzeinfassung verlangt ist nach den bisherigen Zeichnungen nicht eingehalten. Der Planer sagte zu, hier noch einen Entwurf vorzulegen. Bisher ist der massiv sichtbare Eingangsbereich in kompletter Glasausführung geplant. Seitens des Bauamtes wurde hier eindringlich darauf hingewiesen, dass dies nicht tragbar ist. Zwar kann um Licht in das Treppenhaus zu bringen in Teilen eine Glasausführung toleriert werden, jedoch sollte dies nicht in dem bisher massiv geplanten Ausmaß geschehen. Wegen des Fehlens sollte hier der eigenständige Beschluss gefasst werden, das Stadtbauamt zu beauftragen, einer abgeänderten Planung die Zustimmung zu geben oder zu verwehren. Ein Antrag auf Befreiung wurde nicht gestellt.

Bezüglich des Schaffens eines Stellplatzes für die neue Wohneinheit führt der Bauherr derzeit Gespräche mit der kath. Kirchenstiftung zum Ankauf einer Parkfläche von der Caritas.  Diese wurde in dem Stellplatznachweis eingezeichnet. Das alleinige Mieten reicht als Stellplatznachweis nicht aus, der Bauherr wurde seitens des Stadtbauamtes darauf hingewiesen. 

Falls der Grundstücksübergang bzw. das Eintragen einer Grunddienstbarkeit scheitert muss der Bauherr einen Stellplatzablösevertrag mit der Stadt Spalt schließen. Auch dies wird als separater Beschluss formuliert.


Die Nachbarschaftsbeteiligung wurde durchgeführt. Es haben alle Nachbarn dem geplanten Bauvorhaben zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch 75/22 zur Umnutzung und Ausbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr. 142 Gmk. Spalt, Hauptstraße 8, 91174 Spalt





Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der stehenden Gauben an Nord- und Südseite. Es besteht das Einvernehmen zu der geplanten Anzahl und Größe der Gauben

Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Nichteinhaltung des § 6 Abs. 7 und 8 der Gestaltungssatzung bezüglich des Eingangsbereiches Ausführung in Holz. Es muss eine der jetzigen Planung abgeänderte Planung dem Bauamt der Stadt Spalt mit weniger massiven Glasflächen vorgelegt werden. Das Stadtbauamt wird beauftragt, dieser Planung und der damit verbundenen Befreiung zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Beschluss 4
Falls der Stellplatz nicht auf dem nachgewiesenen Flurstück Fl. Nr. 144 geschaffen werden kann, erteilt der Stadtrat der Stadt Spalt sein Einvernehmen zu einer Stellplatzablöse.

Beschluss 1

Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag des Bauherren Bautenbuch 75/22 zur Umnutzung und Ausbau von Ober- und Dachgeschoss auf Fl. Nr. 142 Gmk. Spalt, Hauptstraße 8, 91174 Spalt

--- 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Befreiung der Gestaltungssatzung hinsichtlich der stehenden Gauben an Nord- und Südseite. Es besteht das Einvernehmen zu der geplanten Anzahl und Größe der Gauben

--- 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu der Nichteinhaltung des § 6 Abs. 7 und 8 der Gestaltungssatzung bezüglich des Eingangsbereiches Ausführung in Holz. Es muss eine der jetzigen Planung abgeänderte Planung dem Bauamt der Stadt Spalt mit weniger massiven Glasflächen vorgelegt werden. 

Das Stadtbauamt wird beauftragt, dieser Planung und der damit verbundenen Befreiung zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Es soll nochmals eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde des Landratsamtes Roth, Herrn Danninger erfolgen.

--- 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

Beschluss 4

Beschluss 4
Falls der Stellplatz nicht auf dem nachgewiesenen Flurstück Fl. Nr. 144 geschaffen werden kann, erteilt der Stadtrat der Stadt Spalt sein Einvernehmen zu einer Stellplatzablöse.

--- 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.06.2024 13:06 Uhr