Vollzug BauGB; Abwägung und Satzungsbeschluss für die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "An der Zellgasse"


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Stadtrates, 01.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 70. Sitzung des Stadtrates 01.08.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.08.2022 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ beschlossen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung erfolgte am 05.08.2022. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der öffentlichen Sitzung am 28.02.2023 durch den Stadtrat gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte über eine ortsübliche Bekanntmachung am 01.03.2023.
Gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 13.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgten die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Der Stadtrat wog in seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2023 die eingegangenen Hinweise, Einwendungen und Anregungen ab und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ erfolgte am 19.05.2023.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit von 29.05.2023 bis einschl. 30.06.2023 die öffentliche Auslegung statt. Gleichzeitig erfolgten die Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB. 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Einwendungen, Anregungen oder Hinweise eingegangen.

Die Träger öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden haben entsprechende Hinweise, Anregungen und Einwendungen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingebracht.

Die nachstehenden Einwendungen, Anregungen und Hinweise der einzelnen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat Spalt zu entscheiden. 
Die Abwägungstabelle (Anlage 1) im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.

Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“, in der Fassung vom 01.08.2023 (Anlage 2), mit Satzung (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4), gefasst werden.

Beschlussvorschlag

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).


Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 01.08.2023 inklusive dem textlichen Satzungsteil (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat behandelt die eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle mit Beschlussempfehlungen (Anlage 1).

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:

  1. Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 01.08.2023 inklusive dem textlichen Satzungsteil (Anlage 3) und Begründung (Anlage 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Hinweise, Anregungen und Einwendungen, als Satzung zu beschließen.

Der Stadtrat Spalt beschließt somit, dass die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 „An der Zellgasse“ am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft tritt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 12:05 Uhr