Daten angezeigt aus Sitzung:
83. Sitzung des Stadtrates, 16.04.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Spalt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.02.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 „Am Bahngarten“ im Ortsteil Wasserzell mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt. Ziel ist das Schaffen von Wohnraum im Gemeindegebiet.
Die ortsübliche Bekanntmachung der Aufstellung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 01.03.2023. gem. § 3 Abs. 1 BauGB. In der Zeit vom 09.03.2023 bis einschließlich 10.04.2023 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die frühzeitige Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Die ortsübliche Bekanntmachung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 15.01.2024. gem. § 3 Abs. 2 BauGB. In der Zeit vom 16.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 fand die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gleichzeitig erfolgte die formelle Behördenbeteiligung bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB.
Im Rahmen der Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB sind Anregungen, Einwendungen oder Hinweise der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange oder Nachbargemeinden eingegangen, diese sind mit Einzelbeschlüssen im Rahmen der Abwägung durch den Stadtrat der Stadt Spalt zu entscheiden. Die Abwägungstabelle (Anlage 1) im Anhang ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Soweit das Abwägungsergebnis keine weiteren planerischen Maßnahmen oder Änderungen zur Folge hat, kann anschließend der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ mit integriertem Grünordnungsplan, in der Fassung vom 16.04.2024, gefasst werden.
Die öffentliche Bekanntmachung und das Inkrafttreten des Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ erfolgt erst nach Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung des ZV Brombachsee, Feststellungsbeschluss hierzu erfolgte in KW 15. Die Bearbeitung der FNP-Änderung dauert für gewöhnlich ca. 3 Monate. Der Abschluss des BPlan-Verfahrens kann dann voraussichtlich ab Anfang August 2024 durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt behandelt, die eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 1) mit Beschlussempfehlungen.
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 16.04.2024, inklusive der Satzung mit Begründung (Anlagen 3 und 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise, als Satzung.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ erst nach Genehmigung der dazugehörigen Flächennutzungsplan-Änderung mit der Bekanntmachung in Kraft tritt.
Beschluss 1
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt behandelt, die eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB im Rahmen von Einzelbeschlüssen. Siehe beiliegende Abwägungstabelle (Anlage 1) mit Beschlussempfehlungen.
Nach erfolgter Abwägung wird dem Stadtrat folgender Beschlussvorschlag unterbreitet:
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, den Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ (Anlage 2), in der aktuellen Fassung vom 16.04.2024, inklusive der Satzung mit Begründung (Anlagen 3 und 4), nach erfolgter Abwägung, der im Rahmen der formellen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen, Einwendungen oder Hinweise, als Satzung.
Der Satzungsbeschluss gilt nur in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt somit, dass der Bebauungsplan Nr. 57 „Am Bahngarten“ erst nach Genehmigung der dazugehörigen Flächennutzungsplan-Änderung mit der Bekanntmachung in Kraft tritt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 11:28 Uhr