Für die EU-Wahl am 09.06.2024 ist den teilnehmenden Parteien an der EU-Wahl auch wieder die Möglichkeit zu eröffnen, im öffentlichen Verkehrsraum Wahlplakate aufzuhängen.
Nachdem an der EU-Wahl bis zu 40 Parteien teilnehmen, ist darauf zu achten, dass hier auch ein Überhang und Übermaß von Plakatierungen vermieden wird.
Es steht grundsätzlich allen Parteien frei, die an der EU-Wahl teilnehmen, in gleicher Menge und Größe Wahlplakate aufzustellen.
Eine Differenzierung zwischen Parteien ist nicht zulässig.
Im Blick auf die Belastung der Umwelt ist die Anzahl der Plakatierungen seitens der Stadt Spalt zu beschränken.
Dabei ist eine Differenzierung zwischen dem Hauptort Spalt und den Ortsteilen vorzusehen.
Nach der letzten Beschlussfassung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Spalt vom 28.01.2020, die jedoch nur die Kommunalwahl betroffen hat, wurde ausnahmsweise eine höhere Plakatierung aufgrund der örtlichen Wahl zugelassen. Es sollte jedoch wieder eine deutliche Reduzierung für die EU-Wahl erfolgen. Nach dem Beschluss des Bauausschusses vom 03.12.2013 unter TOP 0652 wurde bereits eine Regelung für Plakatierungen vorgesehen. Der damalige Beschluss hat inhaltlich die Regelung ergeben, dass maximal 18 Plakate von Parteien und Wählergruppen in Spalt und den Ortsteilen und ein zusätzlich großformatiges Plakat aufgestellt werden kann. Somit war die Stückzahlbegrenzung der Plakatierungen auf 19 Plakate je Partei/ Gruppierung begrenzt.
Für die EU-Wahl wird empfohlen, hier nochmals eine deutliche Reduzierung vorzusehen.
Dies wird im Hinblick auf die stärkere Belastung der Umwelt, aber auch auf die große Anzahl der möglichen Plakatierungen der Parteien zurückgeführt.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass maximal 15 Plakate aufgestellt werden können.
Großflächige Plakate sind für die EU-Wahl nicht zugelassen.
Die 15 Plakate verteilen sich auf die Stadt Spalt mit max. 10 Plakaten und auf die Ortsteile mit 5 Plakaten.
Für die Plakatierung in den Ortsteilen mit Ausnahme der größeren Ortsteile Großweingarten und Wernfels, hier könnte eine Plakatierung mit je 2 Plakaten erfolgen, wird seitens der Verwaltung erachtet, dass ein Plakat in jedem Ortsteil als ausreichend erscheint.
Die verbleibenden Plakate könnten somit in der Stadt Spalt zum Aushang gebracht werden.
Die Ausstellung der Wahlplakate ist in der Stadt Spalt sowie in den Ortsteilen im öffentlichen Verkehrsraum an Lichtmasten, soweit hier keine Einschränkungen des Verkehrs oder Sichtbehinderungen bestehen, zulässig.
Im Einzelfall hat hier die Verwaltung zu entscheiden, ob eine Beeinträchtigung für andere Verkehrsteilnehmer besteht.
Soweit ein Aushang an Straßenlampen erfolgt, darf nur max. ein Wahlplakat einer Partei an einer Straßenlampe aufgehängt werden.
Zudem wäre jeweils im Abstand von mind. 5 weiteren Straßenlampen die Möglichkeit gegeben, ein weiteres Wahlplakat aufzuhängen.
Seitens der Verwaltung wird dem Stadtrat auch empfohlen, eine grundsätzliche Plakatierungsverordnung zu erarbeiten. Diese sollte spätestens zur Bundestagswahl zur Anwendung kommen und künftig für alle Wahlen verbindlich sein.