Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes; Einzeldenkmal „Amserhaus, Hans-Gruber –Straße 6“, vorläufige Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  18. Sitzung des Stadtrates, 16.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 18. Sitzung des Stadtrates 16.02.2021 ö 26

Sachverhalt

Der Stadtrat Spalt wurde in der Sitzung vom 01.12.2020 vom Anhörverfahren des Bayerischen Landesamtes für Denkmalschutz für die beabsichtigte Bewertung des Anwesens Hans-Gruber-Straße 6, Amserhaus, als Einzeldenkmal mit der Aufnahme in die Denkmalschutzliste unterrichtet.

Zu dem damaligen Zeitpunkt konnte noch keine abschließende Stellungnahme seitens der Stadt Spalt erfolgen, weil das Gutachten für die Voruntersuchungen mit dem Bericht durch das beauftragte Architekturbüro nicht vorlag.

Nachdem der Termin für die Abgabe einer Stellungnahme zum 01.03.2021 vom Landesamt für Denkmalschutz festgesetzt wurde, das Gutachten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, wird folgende Vorgehensweise dem Stadtrat vorgeschlagen:


  1. Antrag an das Bayerische Landesamt für Denkmalschutz, die Anhörfrist bis zum 31.05.2021 zu verlängern.

  2. Mit Vorlage des Abschlussberichtes des beauftragten Architekturbüros kann auch der Stadtrat Spalt über die weitere Nutzung und eine Finanzierung der Sanierungsmaßnahme entscheiden.

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird dem Stadtrat Spalt vorgeschlagen, dass die Verwaltung beauftragt wird, eine entsprechende Fristverlängerung bis 31.05.2021 zu beantragen.

Eine Anfrage beim Architekturbüro über die Fertigstellung des Abschlussberichtes der Voruntersuchungen wurde bereits angefordert.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme zur vorgesehenen Bewertung des Anwesens „Amserhaus“ Hans-Gruber-Straße 6 bis zum 31.05.2021 zu beantragen.

Erst dann wird der Stadtrat eine abschließende Entscheidung über die weitere Nutzung und Finanzierung nach Vorlage des noch fehlenden Abschlussberichtes zur Voruntersuchung durch den beauftragten Architekten entscheiden können.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird, beim Bayerischen Landesamt für Denkmalschutz eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme zur vorgesehenen Bewertung des Anwesens „Amserhaus“ Hans-Gruber-Straße 6 bis zum 31.05.2021 zu beantragen.

Erst dann wird der Stadtrat eine abschließende Entscheidung über die weitere Nutzung und Finanzierung nach Vorlage des noch fehlenden Abschlussberichtes zur Voruntersuchung durch den beauftragten Architekten entscheiden können.

---

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 13:14 Uhr