Die nachfolgenden Einzelbeschlüsse unter Top 30.1 und 30.2 sind in dieser Sitzungsvorlage zusammengefasst dargestellt.
Allgemein
Im Vollzug des Personenstandsrechts ist es notwendig, dass die Standesamtsleitung im Standesamtsbezirk Spalt an Personen verliehen werden, die auch die Voraussetzungen der Qualifikationsebene III haben.
Nachdem diese Qualifikationsebene nur vom GL bisher erreicht und nachgewiesen ist, wurde die Standesamtsleitung auch an den Geschäftsleiter übertragen. Zur stellvertretenden Standesamtsleitung wurde Frau Andrea Metzger mit Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2016, Top 6 bestellt.
Frau Andrea Metzger hat nach erfolgreichem Abschluss ihrer Fachausbildung als Verwaltungsfachwirtin auch die Qualifikationsstufe III erreicht. Somit sind die persönlichen, aber auch die fachlichen Voraussetzungen gegeben, dass Frau Andrea Metzger als bisherige stellvertretende Standesamtsleitung auch zur Standesamtsleitung bestellt wird. Eine Bestellung von Frau Andrea Metzger ist somit zum 01.03.2021 vorgesehen.
Gleichzeitig wird die bisherige Bestellung zur Standesamtsleitung von Herrn Robert Nolte widerrufen und nur die stellvertretende Standesamtsleitung mit Wirkung ab 01.03.2021 an Herrn Nolte übertragen.
Es sind dazu folgende Einzelbeschlüsse erforderlich:
Siehe Top 30.1, Top 30.2 und Top 30.3
Derzeit besteht der Standesamtsbezirk Spalt aus drei Standesbeamte und ein Eheschließungsstandesbeamte, in diesem Fall der 1.Bürgermeister Udo Weingart. Von den drei bestellten Standesbeamten erfüllen nur Frau Andrea Metzger und Herr Robert Nolte die Voraussetzungen der Qualifikationsebene III.
Damit konnte auch die Standesamtsleitung und die Stellvertretung nur im Wechsel der beiden genannten Personen erfolgen.