Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd "An der Papiermühle"


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Stadtrates, 13.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 25. Sitzung des Stadtrates 13.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bau- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Georgensgmünd hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 66 „An der Papiermühle II“ sowie die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ im Parallelverfahren beschlossen und den Entwurf in der Fassung vom 16.06.2021 gebilligt. 

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 27. Juli 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 25.06.2021 bis einschließlich 27.07.2021 durchgeführt.

Beschlussvorschlag

Gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ in der aktuellen Fassung vom 17.06.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 10. Änderung des Flächennutzungsplan Georgensgmünd „An der Papiermühle“ in der aktuellen Fassung vom 17.06.2021 bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.08.2021 12:09 Uhr