Bauherr: Max Wiedemann und Laura Rupp, Stadtparkstraße 36, 91126 Schwabach
Baugrundstück: Adolph-Kolping-Str. 20, Fl.Nr. 868 TF Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Antragsnummer: 56/21
Auf dem Flurstück 868 der Gemarkung Spalt wurde von Herrn Wiedemann und Frau Rupp ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 56 „Maierhof“ und wird somit gemäß § 30 BauGB geprüft.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Das Bauvorhaben soll die Festgesetzte Höhe des Fertigfußboden EG um 1,00m überschreiten.
Die Terrasse soll die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschreiten.
Der geplante Pool soll die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschreiten.
Die entsprechenden Anträge auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes liegen bei.
Bei dem Bebauungsplan Nr. 56 „Maierhof“ handelt es sich um einen relativ neu aufgestellten Bebauungsplan, welcher viele Freiheiten für Bauherren bietet.
Die Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden bewusst gestaltet um dem Baugebiet einen einheitlichen Charakter zu geben.
Es ist zu überlegen, ob im Bereich des neuen Bebauungsplanes „Maierhof“ Abweichungen der Festsetzungen gewünscht sind.
Gemäß Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet.
Das Bauvorhaben fügt sich harmonisch in die Nachbarbebauung ein.
Die Stellplätze können gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Spalt nachgewiesen werden.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.