Beteiligung der TÖB's gem. § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB - 2. Änderung des Bebauungsplanes "Obererlbach - West"


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 37. Sitzung des Stadtrates 07.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat Haundorf hat in seiner Sitzung am 11.10.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach-West“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet das Grundstück mit der Flurnummer 250/1, Gemarkung Obererlbach. 

Das Änderungsverfahren wird gemäß §§ 2und 13 a BauGB durchgeführt. Ebenfalls wurde in der Sitzung am 11.10.2021 der Bebauungsplanentwurf gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. 

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird nun gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bzw. den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sofern die Aufgaben der Stadt Spalt durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach- West“ im Bereich der Fl.Nr. 250/1 der Gemarkung Obererlbach berührt werden und die Stadt Spalt eine Beteiligung am Verfahren wünscht, wird um Stellungnahme zu dem beigefügten Planentwurf bis spätestens 09. Dezember 2021 gebeten.

Belange, die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange nicht innerhalb der Monatsfrist vorgetragen wurden, werden in der Abwägung nicht berücksichtigt, es sei denn, die verspätet vorgebrachten Belange sind der Gemeinde bekannt oder hätten ihr bekannt sein müssen oder sind für die Rechtmäßigkeit der Abwägung von Bedeutung.

Parallel zur Behördenbeteiligung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB in der Zeit vom 09.11.2021 bis einschließlich 09.12.2021.

Beschlussvorschlag

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach-West“ im Bereich der Fl.Nr. 250/1 der Gemarkung Obererlbach in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

Beschluss

Gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Obererlbach-West“ im Bereich der Fl.Nr. 250/1 der Gemarkung Obererlbach in der aktuellen Fassung bestehen Seitens der Stadt Spalt keine Einwendungen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr