Bauantrag - Neubau Wohnhaus mit Garage auf Fl. Nr. 783/20 Gmk. Spalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
37. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Svenja Eberle und Philipp Bauer, Gundekarstr. 1, 91187 Röttenbach
Baugrund: Fl.Nr. 738/20 Gmk. Spalt
Bauvorhaben: Neubau Wohnhaus mit Garage
Antragsnummer: 71/21
Auf dem Flurstück 738/20 der Gemarkung Spalt wurde von Frau Svenja Eberle und Herrn Philipp Bauer ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau Wohnhaus mit Garage gestellt.
Gemäß dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung soll das Gebäude im Bebauungsplan Sandrangen Nr. 46 erstellt werden. Es wurde beantragt, das Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren in der laufenden Verwaltung zu bearbeiten.
Die Grundzüge der Bauplanung in Bezug auf das Einhalten der Maßregelungen des Bebauungsplanes Sandrange Nr. 46 sind in dem Genehmigungsfreistellungsverfahren eingehalten. Zu prüfen war das Bauvorhaben nach § 30 BauGB.
Die Planung der Änderung der Zufahrtssituation berührte jedoch die Grundzüge des Bebauungsplanes, weshalb das Vorhaben nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren entschieden werden konnte.
Von Seiten des Antragsstellers wurde ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Norden des Grundstückes über öffentlichen Grund beantragt. Die Zufahrt zu der Garage soll im Norden über gepflasterte Fläche über den vorhandenen Grünstreifen geschehen. Der jetzt auf der angedachten Zufahrt befindliche Baum soll gefällt werden und auf dem nebenstehenden Grünstreifen, wenige Meter versetzt neu gepflanzt werden.
Aus Sicht des Verkehrsbehörde der Stadt Spalt, Verkehrsbehörde der gewidmeten Ortsstraße ist das Einfahren von einer Zufahrt, kurz bzw. wenige Meter vor der Ein/Ausfahrt eines Kreisverkehres bedenklich. Aufgrund der guten Übersichtlichkeit und des wenigen Verkehrsaufkommens aber grundsätzlich möglich. Eine Anfrage und Bitte um Stellungnahme an das Landratsamt Roth/Verkehrsrecht wurde gestellt. Eine Aussage liegt bis dato noch nicht vor.
Das Pflastern und die Benutzung des Grünstreifens könnte mittels eines Gestattungsvertrages zwischen der Stadt Spalt und dem Bauherrn gelöst werden.
Jedoch erscheint dem Bauamt das Versetzen des Baumes als nicht geeignet. Die Grünfläche, die bei der Zufahrtgepflastert werden würde, reicht einem Hochstammbaum wegen der zusätzlichen Bodenversiegelung und des fehlenden Wassers nicht aus. Auch eine Herausnahme des Pflasters weiter Richtung Kreisverkehres scheidet aus, da dort eine Fußgängerquerung gepflastert sein muss. Zudem kollidiert der Hochstamm-Baum mit der Krone nach ein paar Jahren mit der dort befindlichen Straßenlampe. (Lichtkegel)
Als Lösung erscheint dem Bauamt als sinnvoll, den Baum in gleicher Größe und Güte auf dem eigenen Grundstück Fl. Nr. 738/20 Gmk. Spalt zu pflanzen. Der Standort sollte nahe dem Straßenkörper zur Hopfenrebe liegen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Svenja Eberle und Philipp Bauer, Gundekarstr. 1, 91187 Röttenbach zum Neubau Wohnhaus mit Garage auf dem Flurstück 738/20 der Gemarkung Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Beschlussvorschlag 2:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 Sandrangen für die Schaffung einer Zufahrt auf öffentlichen Grund/Grünstreifen wird seitens des Stadtrates erteilt. Der Baum darf versetzt/gefällt werden, muss im Grundstück Fl. Nr. 738/20 Gmk. Spalt verpflanzt/neu gepflanzt werden.
Beschlussvorschlag 3:
Eine Überfahrt auf öffentlichen Grund wird mittels Gestattungsvertrag ermöglicht. Die zu duldenden Einschränkungen sowie Festlegungen werden in dem Gestattungsvertrag festgelegt. Die Verwaltung wird angewiesen, einen Gestattungsvertrag mit dem Bauherren Svenja Eberle und Philipp Bauer zu schließen.
Beschluss
Beschluss 1:
Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung von Svenja Eberle und Philipp Bauer, Gundekarstr. 1, 91187 Röttenbach zum Neubau Wohnhaus mit Garage auf dem Flurstück 738/20 der Gemarkung Spalt, wird seitens der Stadt Spalt erteilt.
Stimmverhältnis: 12 gegen 2 Stimmen.
Beschluss 2:
Das Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 Sandrangen für die Schaffung einer Zufahrt auf öffentlichen Grund/Grünstreifen wird seitens des Stadtrates erteilt. Der Baum darf versetzt/gefällt werden, muss im Grundstück Fl. Nr. 738/20 Gmk. Spalt verpflanzt/neu gepflanzt werden. Der Baumstandort sowie die Art des Baumes muss mit der Verwaltung abgesprochen werden.
Stimmverhältnis: 12 gegen 2 Stimmen.
Eine Überfahrt auf öffentlichen Grund wird mittels Gestattungsvertrag ermöglicht. Die zu duldenden Einschränkungen sowie Festlegungen werden in dem Gestattungsvertrag festgelegt. Die Verwaltung wird angewiesen, einen Gestattungsvertrag mit dem Bauherren Svenja Eberle und Philipp Bauer zu schließen.
Die Gestaltung ist mit der Verwaltung vor Bauausführung abzusprechen.
Stimmverhältnis: 12 gegen 2 Stimmen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 19.01.2022 14:34 Uhr