Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich die Thematik der Lüftungsgeräte zu einem immer wieder viel diskutierten Thema entwickelt letztlich auch im Hinblick auf den Nutzen des Einsatzes solcher Geräte.
Von Seiten des Bundes- und der Landesregierung wurden Förderungen, u. a. für mobile Lüftungsgeräte, ins Leben gerufen, um Möglichkeiten zu schaffen den Ablauf in Schule und Kindertageseinrichtungen in Zeiten von Corona zu unterstützen und sicherer zu gestalten.
Im Zuge dessen erfolgte eine eingehende Recherche, nachdem unzählige Anbieter mit unterschiedlichsten Geräten in den Markt strömten, in Frage kommende und den Förderrichtlinien entsprechende Geräte wurden angefragt.
Zwei unterschiedliche Gerätetypen konnten sowohl in der Schule als auch im Kindergarten glücklicherweise auch getestet werden.
Im Rahmen der Bundesförderung:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung des Infektionsschutzes für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren in Schulen sowie in der Kindertagesbetreuung und in den Heilpädagogischen Tagesstätten der Jugend- und Behindertenhilfe (VISKu12-R)
für Räume mit eingeschränkten Lüftungsmöglichkeiten hat die Stadt Spalt letztlich einen entsprechenden Förderantrag für den Kindergarten Spalt mit 12 Geräten für 8 Räume, Gruppenräume, Funktionsräume (Schlafraum) gestellt, der in voller Höhe bewilligt wurde.
Kostenübersicht:
Beantragung für 8 Kita-Räume:
brutto EUR 21.872,20
brutto EUR 21.872,20 bewilligte Summe (kein Eigenanteil der Stadt Spalt)
Gemäß der am 13.12.2021 an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates gerichtete Anfrage mit Informationen zu Kosten und Bewilligungszeitraum hat die Stadt Spalt am 16.12.2021, nach erfolgter Rückmeldung mit Zustimmung von Seiten der Fraktionsvorsitzenden, die Bestellung für die bewilligten Lüftungsgeräte auf Basis des dem Förderantrag zugrunde liegenden Angebot ausgelöst.
Auf die Stadt Spalt entfällt kein Eigenanteil, da die Kosten von der Förderung komplett gedeckt werden.