Vollzug des KAG, Ortsrecht der Stadt Spalt, Erlass einer Änderungssatzung zur Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Kindergartens in der Stadt Spalt (Kindergartengebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Stadtrates, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 52. Sitzung des Stadtrates 02.08.2022 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates Spalt sind zweijährig im Wechsel die Gebührensätze für 
a) Regelkindergarten 
b) Kinderkrippengebühren 
für die Kinderbetreuungseinrichtung der Stadt Spalt anzupassen. 

Nachdem eine Anpassung für beide Einrichtungsbereiche, aufgrund der rechtlichen Anforderungen notwendig sind, ist die Anpassung der Gebührensätze nur auf die rechtlichen Vorgaben begrenzt. 


Es werden folgende Tabellen nachstehend dargestellt mit den Vergleichsgebühren zum Kindergarten St. Michael. 


  1. Gebührenanpassung Regelkindergarten ab 01.09.2022

                                                                                                      Vergleich Kindergarten 
St. Michael
 
Tagesstunden
Monatsge-
bühr neu in EUR
Jahres-
gebühr neu in
EUR
Tagesstunden
Monatsgebühr  in EUR
          
 
 

 
 
 
3 bis 4
100,00
1.200,00
3 bis 4
102,00
 
4 bis 5
110,00
1.320,00
4 bis 5
113,00
 
5 bis 6
118,00
1.416,00
5 bis 6
124,00
 
6 bis 7
130,00
1.560,00
6 bis 7
135,00
 
7 bis 8
141,00
1.692,00
7 bis 8
146,00
 
8 bis 9
152,00
1.824,00
8 bis 9
157,00
 
9 bis 10
168,00
2.016,00
9 bis 10
168,00

                                                                                                  









b) Gebührenanpassung für Kinderkrippengebühren ab 01.09.2022

Vergleich St. Michael
Kinderkrippe









Tagesstunden

Monatsge-
bühr neu in EUR

Jahres-
gebühr neu in
EUR
Tages-
Stunden


Monatsge-bühr in EUR








 
 

3 bis 4

153,00

1.836,00
3 bis 4
153,00

4 bis 5

169,00

2.028,00
4 bis 5
169,00

5 bis 6

186,00

2.232,00
5 bis 6
186,00

6 bis 7

205,00

2.460,00
6 bis 7
202,00

7 bis 8

225,00

2.700,00
7 bis 8
219,00

8 bis 9

245,00

2.940,00
8 bis 9
235,00

9 bis 10

270,00

3.240,00
9 bis 10
252,00

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat Spalt beschließt, unter Berücksichtigung, dass die Betriebskostenförderung eine Auf- und Abstufung mit einer 10%igen Differenzierung zwischen den einzelnen Gebührensätzen eine Satzungsänderung für
  1. Regelkindergarten
  2. Kinderkrippengebühren 

ab 01.09.2022 erfolgt. 

Die Änderungssatzung, die als Anlage beiliegt, wird somit vom Stadtrat Spalt beschlossen. 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat Spalt beschließt, unter Berücksichtigung, dass die Betriebskostenförderung eine Auf- und Abstufung mit einer 10%igen Differenzierung zwischen den einzelnen Gebührensätzen eine Satzungsänderung für
  1. Regelkindergarten
  2. Kinderkrippengebühren 

ab 01.09.2022 erfolgt. 

Die Änderungssatzung, die als Anlage beiliegt, wird somit vom Stadtrat Spalt beschlossen. 

Die Änderungssatzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.09.2022 14:50 Uhr