Denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisantrag - Installation einer PV Anlage auf einer Scheune neben einem Baudenkmal auf Fl. Nr. 582/3 Gmk. Spalt


Daten angezeigt aus Sitzung:  63. Sitzung des Stadtrates, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 63. Sitzung des Stadtrates 14.03.2023 ö beschließend 24

Sachverhalt

Bauherr:        Bautenbuch Nr. 15/23

Baugrundstück:        Fl. Nr. 582/3 Gmk. Spalt, Dr.-Merkenschlager-Str. 5

Bauvorhaben:        Denkmalschutzrechtlicher Erlaubnisantrag Anbringen einer Photovoltaik-Anlage vorerst nur auf dem Scheunendach

Antragsnummer:        15/23


Bereits mit Eingang am 12.05.2022 stellte der Inhaber des Gebäudes den Antrag zu dem Anbringen einer großflächigen PV- Anlage auf Wohnhaus sowie Scheune. Das Wohnhaus wird als Einzeldenkmal geführt, weshalb 2022 sowie noch bis dato die rechtlichen Voraussetzungen fehlen, dies an einem Einzeldenkmal zu realisieren. Zudem steht ein Beschluss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr, Natur und Umwelt aus dem Jahr 2014 dem entgegen.

Nach Umplanungen seitens des Bauherren wird nun ausschließlich eine PV-Anlage auf der nicht denkmalgeschützten Scheune geplant. Diese befindet sich jedoch in unmittelbarer Nähe eines Einzeldenkmals weshalb der Denkmalschutzrechtliche Erlaubnisantrag zwingend gestellt werden muss. In der Nachbarschaft befinden sich bereits PV-Anlagen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden.

Das Bauamt hat mit der Unteren Denkmalbehörde Landkreis Roth bereits Abstimmungsgespräche geführt. Für die Untere Denkmalbehörde ist das Anbringen der PV-Anlage auf der nicht denkmalgeschützten Scheune als Einzelfall genehmigungsfähig, wenn die Ausführung der PV-Platten der Dachfarbe angeglichen wird   und in einem rötlichen Ton erfolgt.

In Anlehnung an die Aussage der Denkmalbehörde soll die gemeindliche Zustimmung mit den Auflagen einer Ausführung von dunkel gehaltenen, sich der Dachhaut anpassenden PV-Platten erfolgen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu dem Antrag nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz mit der Auflage, dass die Farbe der PV-Platten sich an die Dachfarbe anlehnt und die Auflagen der Unteren Denkmalbehörde erfüllt werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt seine Zustimmung zu dem Antrag nach Art. 6 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz mit der Auflage, dass die Farbe der PV-Platten sich an die Dachfarbe anlehnt und die Auflagen der Unteren Denkmalbehörde erfüllt werden.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 12.06.2024 13:06 Uhr