Bauherr: Abenteuer Wald GmbH, Zum Igelsbachsee 1, 91174 Spalt
Baugrund: Fl.Nr. 847, 383, Gmk. Enderndorf
Bauvorhaben: Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt, Umbau / Erweiterung der Anlage
Antragsnummer: 47/23
Auf dem Flurstück 847, 383 der Gemarkung Enderndorf wurde von der Abenteuer Wald GmbH, Zum Igelsbachsee 1 ein Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndrof – Seeüberfahrt gestellt.
Die Anlage befindet sich im gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB. Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet.
Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Es wurde bereits die zu dem Bauantrag vorangegangene Bauvoranfrage in der Sitzung des Stadtrates in der Sitzung vom 07.06.2023 behandelt. Das gemeindliche Benehmen wurde unter bestimmten Voraussitzungen gegeben.
Zu der Bauvoranfrage wurde seitens des Entwurfsverfassers sowie Bauherrn keine Aussage bei der Beantragung der Baugenehmigung niedergelegt. Die Baugenehmigung entspricht in den wesentlichen Teilen der Bauvoranfrage.
Auf telefonische Anfrage bei der Genehmigungsbehörde, LRA Roth wurde die Information an das Bauamt übermittelt, dass der Bauherr die Bauvoranfrage nicht mittel´s Bescheid erhalten wollte und nur auf die Beantwortung der Frage Machbarkeit der Erweiterung, welche Unterlagen benötigt werden, eine Antwort erhalten wollte, weshalb kein Bescheid zu der Bauvoranfrage folgte. Aus einem Aktenvermerk des Landratsamtes / Bauwesen geht hervor, dass der Baubewerbe wegen des Eingriffes in den Waldbestand eine Artenschutzrechtliche Prüfung / SAP bei dem Antrag auf Baugenehmigung vorzulegen ist. Diese Anforderung des Landratsamtes ist bei den Bauantragsvorlagen nicht vorhanden. Mit Auslauf zum 29.06.2023 wurde der Bauherr aufgefordert, diese an das Landratsamt Roth umgehend nachzureichen um Verzögerungen des Antragsverfahrens zu vermeiden. Bezüglich des Benehmens der Stadt Spalt ist die Anforderung nicht relevant.
Das geplante Bauvorhaben wird nötig, da die bereits ursprüngliche Anlage erneuert werden muss. Die neue Anlage soll fast einen identischen Start / Zielpunkt erhalten aber jetzt als Doppel Zip Anlage ausgeführt werden. Die Betriebsbeschreibung ist den Antragsformularen beigefügt.
Die öffentlichen Belange sind nicht berührt, da die baulich notwendigen Änderungen weder das Erscheinungsbild als Solches beeinträchtigen, noch in der Wahrnehmung die Anlage nur minimale Veränderungen zu der bereits bestehenden Anlage erhält. Die Erschließung ist weiterhin gesichert.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde nach den Bauantragsformularen durchgeführt. Unterschriften der Nachbarn sind nicht ersichtlich.