Bauantrag - Flying Fox Enderndorf - Seeüberfahrt, Umbau / Erweiterung der Anlage auf Fl. Nr. 847, 383 Gmk. Enderndorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Sitzung des Stadtrates, 04.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 69. Sitzung des Stadtrates 04.07.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr:                Abenteuer Wald GmbH, Zum Igelsbachsee 1, 91174 Spalt

Baugrund:                Fl.Nr. 847, 383, Gmk. Enderndorf

Bauvorhaben:        Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt, Umbau / Erweiterung der Anlage

Antragsnummer:        47/23

Auf dem Flurstück 847, 383 der Gemarkung Enderndorf wurde von der Abenteuer Wald GmbH, Zum Igelsbachsee 1 ein Antrag auf Vorbescheid für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndrof – Seeüberfahrt gestellt.

Die Anlage befindet sich im gemäß Flächennutzungsplan im Außenbereich. Geprüft wird nach § 35 BauGB.  Weiterhin befindet sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet. 

Gemäß § 35 BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist.

Es wurde bereits die zu dem Bauantrag vorangegangene Bauvoranfrage in der Sitzung des Stadtrates in der Sitzung vom 07.06.2023 behandelt. Das gemeindliche Benehmen wurde unter bestimmten Voraussitzungen gegeben.

Zu der Bauvoranfrage wurde seitens des Entwurfsverfassers sowie Bauherrn keine Aussage bei der Beantragung der Baugenehmigung niedergelegt. Die Baugenehmigung entspricht in den wesentlichen Teilen der Bauvoranfrage.

Auf telefonische Anfrage bei der Genehmigungsbehörde, LRA Roth wurde die Information an das Bauamt übermittelt, dass der Bauherr die Bauvoranfrage nicht mittel´s Bescheid erhalten wollte und nur auf die Beantwortung der Frage Machbarkeit der Erweiterung, welche Unterlagen benötigt werden, eine Antwort erhalten wollte, weshalb kein Bescheid zu der Bauvoranfrage folgte. Aus einem Aktenvermerk des Landratsamtes / Bauwesen geht hervor, dass der Baubewerbe wegen des Eingriffes in den Waldbestand eine Artenschutzrechtliche Prüfung / SAP bei dem Antrag auf Baugenehmigung vorzulegen ist. Diese Anforderung des Landratsamtes ist bei den Bauantragsvorlagen nicht vorhanden. Mit Auslauf zum 29.06.2023 wurde der Bauherr aufgefordert, diese an das Landratsamt Roth umgehend nachzureichen um Verzögerungen des Antragsverfahrens zu vermeiden. Bezüglich des Benehmens der Stadt Spalt ist die Anforderung nicht relevant. 

Das geplante Bauvorhaben wird nötig, da die bereits ursprüngliche Anlage erneuert werden muss. Die neue Anlage soll fast einen identischen Start / Zielpunkt erhalten aber jetzt als Doppel Zip Anlage ausgeführt werden. Die Betriebsbeschreibung ist den Antragsformularen beigefügt.

Die öffentlichen Belange sind nicht berührt, da die baulich notwendigen Änderungen weder das Erscheinungsbild als Solches beeinträchtigen, noch in der Wahrnehmung die Anlage nur minimale Veränderungen zu der bereits bestehenden Anlage erhält. Die Erschließung ist weiterhin gesichert.

Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde nach den Bauantragsformularen durchgeführt. Unterschriften der Nachbarn sind nicht ersichtlich.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, Zum Segelhafen 1, 91174 Spalt zu erteilen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, das gemeindliche Benehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau / Erweiterung der Anlage Flying Fox Enderndorf – Seeüberfahrt auf 847, 383 der Gemarkung Enderndorf von der Abenteuer Wald GmbH, Zum Segelhafen 1, 91174 Spalt zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2024 12:03 Uhr