Bauantrag - Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus auf Fl. Nr. 1286 Gmk. Großweingarten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) Sitzung des Stadtrates 05.09.2023 ö beschließend 21

Sachverhalt

Bauherr:                BrEiSch GmbH, Steinweg 38, 91183 Abenberg

Baugrundstück:        Fl. Nr. 1286 Gmk. Großweingarten

Bauvorhaben:        Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus

Antragsnummer:        59/23 


Auf dem Flurstück 1286 Gmk. Großweingarten wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus vom Bauherrn BrEiSch GmbH, Steinweg 38, 91183 Abenberg gestellt.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des noch nicht rechtskräftigen, zukünftigen Bebauungsplans Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ mit integriertem Grünordnungsplan, für den die Stadt Spalt die Aufstellung beschlossen hat und wird nach § 33 Abs. 1 Ziffer 3 i. V. mit § 30 BauGB geprüft. 
Nach den Voraussetzungen Zulässigkeit eines Bauantrages müssen 
§ 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (formelle Planreife), 
§ 33 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (materielle Planreife), mit Einhaltung der Festlegungen Bebauungsplan
§ 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB (Anerkenntnis Festlegungen BP durch Antragssteller und seiner Rechtsnachfolger), 
§33 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (gesicherte Erschließung) gegeben sein.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ erreichte bereits die formelle Planreife
  2. Die Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ werden eingehalten. Die GRZ liegt mit 0,61 unter der maximalen GRZ von 0,8.
Sowohl die PV-Module, als auch das Trafohaus überschreitet die maximale Höhe von 3,50 Meter nicht.
Die Baugrenzen werden eingehalten. 
Die materielle Planreife des Bebauungsplanes ist gegeben. 
  1. Der Antragssteller fixierte im Bauantrag schriftlich die Anerkennung die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 64 „Sondergebiet Photovoltaik Hügelmühle 2“ für sich und seine Rechtsnachfolger.
  2. Die Erschließung der geplanten Anlage ist gesichert.

Die Festlegungen des § 34 BauGB sind somit eingehalten und der Bauantrag ist genehmigungsfähig.

Geplant ist das Aufstellen von PV-Modulen auf 3.385 m² auf Metallgerüst, im Dachprofil. Hier soll eine Ausbeute von Sonnenlicht auch außerhalb der „Mittagsspitzen“ erreicht werden. Diese Modulaufstellung hat eine über den Tag betrachtete, bessere Lichtausbeute. Außerhalb der überbauten Fläche ist eine extensive Wiese geplant. Die natürliche Einfriedung durch Hecke wird erhalten. Zusätzlich sind als Kompensation Eidchsenhabitate geplant. Eine Einfriedung des gesamten Bereichs mit Zaunbau soll Kleintiere schützen. Ein Trafohaus mit 3x5 H2,70 Meter befindet sich am Rand der Anlage.
Die Module sind ab Gelände ca. 2,70 m hoch, Abstand je Reihe 0,8 Meter mit artenreicher Wiese.
Die nachbarschaftliche Zustimmung ist nicht vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus auf Fl. Nr. 1286 Gmk. Großweingarten gemäß § 34 BauGB, des Antragsstellers BrEiSch GmbH, Steinweg 38, 91183 Abenberg

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafohaus auf Fl. Nr. 1286 Gmk. Großweingarten gemäß § 34 BauGB, des Antragsstellers BrEiSch GmbH, Steinweg 38, 91183 Abenberg

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
SR Schöttner hat, wegen persönlicher Beteiligung an der Abstimmung nicht mitgewirkt. SR Sterner hat den Sitzungssaal verlassen.

Datenstand vom 17.06.2024 09:45 Uhr