Bauantrag - Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Sitzung des Stadtrates, 17.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Bauherr Bautenbuch 75/23
Baugrundstück: Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt, Spitzenberg 4
Bauvorhaben: Neubau Balkon an Ferienwohnhaus
Antragsnummer: 75/23
Auf dem Flurstück 179 der Gmk. Spalt wurde von dem Bauherrn, Bautenbuch 75/23 ein Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau Balkons an Ferienwohnhaus gestellt.
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Das geplante Bauvorhaben befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und wird nach § 34 BauGB geprüft.
- „Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
An das bestehende Gebäude soll ein Balkon in Stahlbauweise errichtet werden.
Der Balkon ist von den öffentlichen Verkehrsflächen nicht einsehbar.
Es wurde ein Antrag auf Abweichung gestellt.
Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung der Stadt Spalt:
- § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung, Sichtbare Bauteile sind mit herkömmlichem (ortsüblichem) oder solchem Material auszuführen, das dem herkömmlichen in Form und Farbe entspricht.
Das Bauwerk wird als Stahlbau-Balkon feuerverzinkt in matter Optik ausgeführt. Keine Brandlast.
Die Erschließung ist nicht nötig, das Gesamtgebäude ist erschlossen. Stellplätze werden keine benötigt.
Die nachbarschaftliche Beteiligung wurde durchgeführt. Die nachbarschaftliche Zustimmung wurde nicht gegeben.
Beschlussvorschlag
Beschluss 1:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
Beschluss 2:
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Abweichung von der Gestaltungssatzung Stadt Spalt bezüglich § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung, Sichtbare Bauteile in herkömmlichem (ortsüblichem) Material, hier Ausführung des Balkons in Stahlbauweise, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
Beschluss 1
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag auf Baugenehmigung, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Stadtrat der Stadt Spalt erteilt sein Einvernehmen zu dem Antrag Abweichung von der Gestaltungssatzung Stadt Spalt bezüglich § 3 Abs. 4 Gestaltungssatzung, Sichtbare Bauteile in herkömmlichem (ortsüblichem) Material, hier Ausführung des Balkons in Stahlbauweise, Antragsteller Bautenbuch 75/23 zum Neubau Balkon an Ferienwohnhaus auf Fl. Nr. 179 Gmk. Spalt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 17.06.2024 09:51 Uhr