Der Stadt Spalt wurde in der Haushaltssatzung 2022 eine Kreditaufnahme mit EUR 500.000,00 rechtsaufsichtlich genehmigt
Diese Kreditaufnahme wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen.
In der Haushaltssatzung 2023 wurden weitere EUR 2,5 Mio. von der Rechtsaufsicht als Kreditaufnahme der Stadt Spalt zugestanden.
Insgesamt stehen der Stadt Spalt zur Refinanzierung von Investitionsmaßnahmen EUR 3,0 Mio. zur Verfügung, die durch Fremdfinanzierungen (Kreditaufnahmen) abfinanziert werden können.
Nachdem im laufenden Haushalt und in den nächsten Monaten erhebliche Ausgaben und Investitionen zu erwarten sind, auch nach der Liquiditätsplanung wird im Dezember derzeit ein Saldo von EUR 1,0 Mio. entstehen, der nicht durch die vorhandenen liquiden Mittel abgedeckt werden kann, und weitere Kosten durch Abrechnung von Baumaßnahmen im Dezember 2023 zu erwarten sind, wird eine Kreditaufnahme erforderlich werden.
Es wird vorgeschlagen, eine Kreditaufnahme aus der Kreditermächtigung von 2022 mit EUR 500.000,00 und aus der laufenden Kreditermächtigung für 2023 mit EUR 1,0 Mio., also insgesamt EUR 1,5 Mio., vorzusehen.
Die verbleibenden EUR 1,5 Mio. aus der Kreditermächtigung der Haushaltssatzung 2023 könnten noch im Jahr 2024 in Anspruch genommen werden.
Da die Kreditaufnahmen und Ausschreibungen auch innerhalb von wenigen Stunden zu vergeben sind, eine Stadtratssitzung somit zeitlich nicht mit einer Kreditaufnahme und Entscheidung in Einklang zu bringen ist, wird vorgeschlagen, dass der Stadtrat Spalt einen Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe der Kreditaufnahmen über EUR 1,5 Mio. an den Ersten Bürgermeister Udo Weingart überträgt.
Damit wäre sichergestellt, dass bei den Kreditausschreibungen auch kurzfristig innerhalb der kurzen Zeitspanne auch eine Entscheidung über die Kreditvergabe erfolgen kann.