Widmung von Gehwegen - Widmung des Weges durch das Caritas-Anwesen als privater Fußweg mit beschränkt öffentlicher Zugängigkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  78. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 78. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 18

Sachverhalt

Durch den neu geschaffenen Fitness Parcours und die Anbindung vom Fußgängerweg „Bleiche“ über das Caritas-Gelände bis zur Bahnhofstraße muss der Verbindungsweg auf Fl. Nr. 1203/4 Gmk. Spalt gewidmet werden.

Anfangspunkt ist bei Flurnummer 1238 Gmk. Spalt Einmündung Fitnessparcours auf Privatgrund, Endpunkt Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt Übergang Bahnhofstraße. Die Länge ist ca. 97 Meter.

Der Weg wird als Privatweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet. Der Baulastträger ist der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Gehweg durch das Caritas-Gelände als privater Gehweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Fitnessparcours bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Gehweg durch das Caritas-Gelände als privater Gehweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Fitnessparcours bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.

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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.06.2024 08:58 Uhr