Widmung von Gehwegen - Widmung des Weges durch das Caritas-Anwesen als privater Fußweg mit beschränkt öffentlicher Zugängigkeit
Daten angezeigt aus Sitzung:
78. Sitzung des Stadtrates, 30.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den neu geschaffenen Fitness Parcours und die Anbindung vom Fußgängerweg „Bleiche“ über das Caritas-Gelände bis zur Bahnhofstraße muss der Verbindungsweg auf Fl. Nr. 1203/4 Gmk. Spalt gewidmet werden.
Anfangspunkt ist bei Flurnummer 1238 Gmk. Spalt Einmündung Fitnessparcours auf Privatgrund, Endpunkt Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt Übergang Bahnhofstraße. Die Länge ist ca. 97 Meter.
Der Weg wird als Privatweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet. Der Baulastträger ist der Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Gehweg durch das Caritas-Gelände als privater Gehweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Fitnessparcours bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Spalt beschließt, dass der Gehweg durch das Caritas-Gelände als privater Gehweg mit beschränkt öffentlicher Zugänglichkeit gewidmet wird. Anfangspunkt Einmündung Fitnessparcours bei Fl. Nr. 1238 Gmk. Spalt, Endpunkt Bahnhofstraße bei Fl. Nr. 53/3 Gmk. Spalt. Baulastträger ist die Diözese Eichstätt e. V., Residenzplatz 14, 85072 Eichstätt.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.06.2024 08:58 Uhr