Mitteilung


Daten angezeigt aus Sitzung:  81. Sitzung des Stadtrates, 12.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Spalt) 81. Sitzung des Stadtrates 12.03.2024 ö informativ 28

Sachverhalt

Kommunale Wärmeplanung – aktueller Stand:

Wie dem Stadtrat in der Sitzung am 05.09.2023 bereits informativ mitgeteilt, befasst sich die Verwaltung mit der Erstellung und Vergabe einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Spalt. Federführend liegt die Betreuung dieses Projekts in der Hand des Bauamts und der Kämmerei. Der Stadt liegt ein Bewilligungsbescheid für Fördermittel vor. Aktuell findet eine Einholung von Angeboten möglicher Planungsdienstleister statt, welche bis zum Fr. 22.03.24 ein Angebot abgeben sollen. Der Projektstart ist ab Mitte Mai 2024 angedacht.
Bauamt/Kämmerei        


Erteilung gemeindliches Einvernehmen Tektur zum Ersatzneubau eines Einfamilienhauses auf Fl. Nr. 997/2 Gmk. Wernfels, Untererlbach 19 Antragssteller Bautenbuch 10/24/1
Das Amt für Plaung, Bau und Umwelt hat der Tektur des bereits in seiner Sitzung am 05.09.2023 erteilten Einvernehmens   weiterführend das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Änderungen zu dem bereits behandelten Antrag wurden als nicht wesentlich angesehen:
  • Die Außenmaße bleiben im Wesentlichen bestehen
  • Die Raumaufteilung wurde verändert
  • Es wurde eine Teilunterkellerung hinzugefügt
  • Das Gebäude wird nach Nord-Ost um 4 Meter, nach Süd-Ost um 0,5 Meter verschoben und in der Höhe um 1,5 Meter geändert

Artikel zum „Öffentliche Dienst“ aus dem Bayer. Staatsanzeiger vom 16.02.2024.


Sitzungen der Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Brombachsee (4 Niederschriften), siehe Anlage                


Flurneuordnung Wernfels:
Im Zuge der Flurneuordnung Wernfels hat das Amt für ländliche Entwicklung mehrere Wege als öffentliche Feld- und Waldwege gewidmet Auch wurden einige Wege eingezogen.
Karte sowie die Listen dem Stadtrat als Anlage zur Kenntnis.


Antragsverfahren Bauanträge – Änderungen:

Wichtige Änderung der Zuständigkeit        
Das digitale Baugenehmigungsverfahren führt zu einer wichtigen Änderung bei der Annahme von Anträgen.
Alle Anträge – auch schriftliche - sind ab 1. März 2024 direkt beim Landratsamt Roth, Bauamt, Weinbergweg 1, 91154 Roth, einzureichen und nicht, wie bisher, bei der örtlichen Gemeinde.        
Ausgenommen hiervon sind schriftliche Freisteller, isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen oder isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften. Diese sind weiterhin bei der Gemeinde abzugeben.
Gemeindliches Einvernehmen bleibt wichtig        
Die Zustimmung der Gemeinde zu einem Bauvorhaben (sog. „gemeindliches Einvernehmen“) ist auch nach dem 1. März 2024 erforderlich. Die Gemeinden werden umgehend nach Eingang der Bauantragsunterlagen digital beteiligt.
Für die Bauherrn und Planer bleiben die Kommunen auch weiterhin ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es gilt die zulässigen örtlichen Möglichkeiten abzustimmen.

Wissenswertes zum Thema        
Weitere Informationen zum Digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem Link https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/

Ab dem 1. März werden zukünftig alle Anträge durch das Landratsamt digital an die Bauämter zu der Einvernehmensentscheidung versendet. Die papiergebundenen Bauakten fallen hierdurch auch in den Sitzungen weg.
Wie die Fristeinhaltung (gerade bei Irrläufern und der Gemarkung Enderndorf eingehalten werden kann (Benehmen, Weiterleitung an den Zweckverband zum Einvernehmen) müssen die nächsten Wochen zeigen.


Einladung Stammtisch 12.03.2024 Seeklause

Datenstand vom 18.06.2024 11:16 Uhr